Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Aspekte bestimmen heutzutage die kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen? Diese Frage richtet den Blick zum einen auf die Fachlichkeit des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – kurz NKF – und zum anderen auf die Leistungsfähigkeit von Gebietskörperschaften.

Ich möchte meine Rede damit beginnen, zu beiden Aspekten einige grundsätzliche Gedanken mit Ihnen zu teilen.

Quo vadis NKF?

Vor ziemlich genau 20 Jahren ist das NKF geboren worden. Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 hatten die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Die Doppik löste damit die Jahrhunderte alte Kameralistik ab. Die mit dem Reformprozess verfolgten Ziele waren insbesondere

  • die Ablösung eines zahlungsorientierten durch ein ressourcenorientiertes Buchhaltungssystem
  • die Sicherstellung von intergenerativer Gerechtigkeit – die aktuelle Generation soll nicht zu Lasten künftiger Generationen wirtschaften – sowie
  • eine wirkungsorientierte Steuerung der kommunalen Produktlandschaft.

Dem Reformprozess vorausgegangen war eine mehrjährige Pilotierungsphase mit kommunaler Beteiligung, an der ich seinerzeit für die Stadt Brühl teilnehmen durfte. Unter großen Anstrengungen und mit hohem Kostenaufwand wurden seinerzeit in allen 427 NRW-Kommunen Arbeiten zur Überleitung in einen doppischen Produkthaushalt, Vermögensbewertungen und IT-Anpassungen vorgenommen.

Das NKF wurde seitdem dreimal weiterentwickelt, immer mit der Maßgabe, aus den Erfahrungen in der Umsetzungspraxis die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Dabei lag der Fokus der Veränderungen zuletzt sehr deutlich auf der Absicht, den Haushaltsausgleich kommunaler Haushalte zu vereinfachen und Haushaltssicherungskonzepte zu vermeiden. Die fachliche Weiterentwicklung hin zu einem echten Steuerungsinstrument scheint dabei zunehmend in den Hintergrund zu rücken.

Haushaltsausgleich und kommunale Leistungsfähigkeit

Die Leistungsfähigkeit kommunaler Haushalte – und damit auch des Bornheimer Haushaltes – wird insbesondere dadurch bestimmt, ob und wie ein Haushaltsausgleich herbeigeführt werden kann. Im Ressourcenverbrauchskonzept des NKF sind Haushalte dann uneingeschränkt leistungsfähig, wenn die Erträge mindestens so hoch sind wie die Aufwendungen oder wenn man Defizite durch Ausgleichsrücklagen kompensieren kann – also durch Eigenkapital, das für Ausgleichszwecke definiert wurde.

Die Leistungsfähigkeit kommunaler Haushalte ist dann eingeschränkt, wenn diese der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedürfen. Dies ist dann der Fall, wenn der Haushaltsausgleich nur fiktiv unter Nutzung eines Verlustvortrags bzw. unter Einsatz der allgemeinen Rücklage gelingt. Die Kommunalaufsicht bestimmt in solchen Fällen, unter welchen Auflagen und Bedingungen eine Genehmigung zu erteilen ist.

Leistungsfähigkeit ist dann nicht mehr gegeben, wenn Eigenkapital in großem Umfang eingesetzt oder ganz aufgezehrt werden muss, der Kommune damit die Überschuldung droht bzw. diese schon eingetreten ist. Dies führt dann unweigerlich in die Haushaltssicherung, mit der Maßgabe, dass am Ende eines Zehnjahreszeitraums der Haushaltsausgleich hergestellt sein muss.

Der Stadt Bornheim ist es im Jahre 2020 gelungen, nach einer achtjährigen Phase der Haushaltssicherung die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Und wir haben es geschafft, auch die Folgejahre bis einschließlich 2023 positiv zu gestalten.

Mit dem Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023, der derzeit noch geprüft wird, erwarten wir nun im vierten Jahr in Folge einen Überschuss in der Ergebnisrechnung. Die gesetzliche Vorgabe zum Haushaltsausgleich wird damit auch 2023 erfüllt. Ein auf den ersten Blick wunderbares Ergebnis, welches sich bei näherer Betrachtung allerdings stark eintrübt. Denn der Haushaltsausgleich gelingt nicht aus eigener Kraft, er ist vielmehr die Folge der Isolierungspflichten, die vom Land vorgegeben werden.

Zur Erinnerung: Zu Beginn der Corona-Pandemie und später auch im Kontext mit dem Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine hatte das Land die Kommunen verpflichtet, Mindererträge und Mehraufwendungen, die durch die Krisen entstehen, in Form von Bilanzierungshilfen zu aktivieren und entsprechende außerordentliche Erträge in den Haushalten auszuweisen.

Ein genialer Schachzug, konnten hierdurch doch im städtischen Haushalt in den vergangenen vier Jahren rd. 20 Mio. € Ertragsvolumen generiert werden. Allerdings mit der Maßgabe, diese Haushaltsentlastungen ab 2026 in Form von Abschreibungen der aktivierten Bilanzierungshilfen im städtischen Haushalt – längstens für 50 Jahre -  erwirtschaften zu müssen. So, meine Damen und Herren, hatten sich die Väter des NKF die Umsetzung der intergenerativen Gerechtigkeit sicherlich nicht vorgestellt!

So ist es auch nicht verwunderlich, dass die ursprünglich angedachte Umsetzung des Systems der Bilanzierungshilfen bis 2026 recht unverhofft zum 31.12.2023 beendet wurde. Und damit komme ich zu einem Kernthema des eingebrachten Haushaltsentwurfs.

Mit dem Wegfall der Isolierungspflichten sind die zuletzt in der Mittelfristplanung eingeplanten außerordentlichen Erträge in Höhe von rd. 13 Mio. € im Jahr 2025 und mehr als 14 Mio. € im Jahr 2026 nunmehr in beiden Jahren zu kompensieren, um den Haushalt auszugleichen. Aus heutiger Sicht ein aussichtsloses Unterfangen!

Auch wenn sich der Haushaltsausgleich mit der Einführung des NKF am Ressourcenaufkommen und -verbrauch orientiert, darf dies nicht den Blick auf die Liquiditätssituation verschließen.

Kommunaler Liquiditätsstatus, Investitionen und Verschuldung

Die bisherigen Entlastungen in Form von Bilanzierungshilfen stellen keine „echten“ Hilfen dar. Sie ersetzen eben nicht fehlende Zahlungsmittel, die aus krisenbedingten Mindereinzahlungen und Mehrauszahlungen resultieren. Die Kommunen sind gezwungen, sich mit Liquidität am Kreditmarkt zu versorgen. Dies geht angesichts eines deutlichen Anstiegs des Zinsniveaus mit weiteren Belastungen der kommunalen Haushalte einher. Und die Kassenkreditsituation, die heute schon mehr als bedrohlich ist, wird sich in Folge der mangelhaften finanziellen Ausstattung weiter verschlechtern.

Sie, meine Damen und Herren, haben zuletzt in einer Resolution Ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass im Hinblick auf die beispiellose Kumulation von Herausforderungen die Konsolidierungserfolge der vergangenen Jahre zu Nichte gemacht und die Verschuldungssituation verschärft wird. Damit haben Sie auch Ihre Sorge um den Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung geäußert. Zugleich haben Sie an Bund und Land appelliert, für eine deutlich bessere Finanzausstattung zu sorgen, eine nachhaltige Altschuldenlösung umzusetzen und insbesondere die Vorgaben zur Konnexität einzuhalten.

An dieser Stelle müssen wir festhalten, dass eine finanzielle Gesundung der kommunalen Haushalte ohne die Unterstützung von Bund und Land nicht gelingen kann. Nur aus eigener Kraft sind die vielfältigen und immer wieder neuen Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht zu finanzieren. Dies gilt umso mehr, als sich die Realsteuerbelastungen an der Leistungsfähigkeit von Bürgerschaft und Gewerbetreibenden auszurichten haben.

Die aktuelle Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW bestätigt die Verschlechterung der Haushaltssituation in den kommunalen Gebietskörperschaften. Die Anzahl der Kommunen, die einen Ausgleich nur unter Inanspruchnahme von Eigenkapital schaffen bzw.  sich in der Haushaltssicherung befinden, nimmt deutlich zu. Aktuell sind lediglich 28 von 361 Mitgliedskommunen in der Lage, ihren Haushalt strukturell auszugleichen. Das sind gerade einmal 8 %!

Bezeichnend ist auch die Entwicklung der kommunalen Kassenkredite. Diese betrugen in Summe zum 31.12.2022 5,2 Mrd. € und zum 31.12.2023 5,5 Mrd. €. Zum 31.12.2024 wird ein weiterer deutlicher Anstieg von 1 Mrd. € auf dann 6,6 Mrd. € erwartet. Befragt nach ihrer Einschätzung der Haushalts- und Finanzsituation vor Ort in den kommenden fünf Jahren antworten mehr als die Hälfte der Kommunen mit „sehr nachteilig“ und weitere 40 % mit „eher nachteilig“. Lediglich 17 Kommunen, das sind 5 %, schätzen die Situation unverändert ein. Ein – wie ich meine – bezeichnendes und zugleich sehr besorgniserregendes Bild der kommunalen Haushaltssituation im Land!

In diesem Bewusstsein bringt die Verwaltung heute einen Entwurf für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sowie eine mittelfristige Planung für die Jahre 2027 bis 2029 ein. Die ausgewiesenen Haushaltsansätze berücksichtigen die Informationen und Erkenntnisse aus dem Entwurf des Jahresabschlusses 2023 sowie die Entwicklungen im ersten Halbjahr 2024.

Wie in den Vorjahren sind die wesentlichen Einflussgrößen – welche die finanzielle Leistungsfähigkeit bestimmen - in einer Szenarioplanung zur Fortschreibung des Haushaltsentwurfs zu nutzen. Dies erfolgt im Prozess des Veränderungsnachweises im dritten Quartal 2024, dem aufgrund der frühzeitigen Planung eine bedeutende Rolle zukommt.

Die mit Ihnen abgestimmte weitere Zeitplanung sieht vor, den Haushalt im Dezember dieses Jahres zu verabschieden. Die Fortschreibung des Haushaltsentwurfs findet im dritten Quartal statt und stellt damit sicher, dass die neuesten Erkenntnisse Berücksichtigung finden. Die Finalisierung des Haushaltes soll durch zwei ganztägige Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sichergestellt werden. Die erforderliche Mitwirkung der Kommunalaufsicht ist im ersten Quartal 2025 vorgesehen.

Für Ihre Haushaltsberatungen stehen Ihnen die erforderlichen Daten über IKVS – dem Interkommunalen Kennzahlenvergleichssystem - digital zur Verfügung. Hinsichtlich der Nutzung von IKVS wird es im August ergänzende Informationsveranstaltungen geben.

Kernaussagen des vorliegenden Haushaltsentwurfes

Ich komme jetzt zu den Kernaussagen des vorliegenden Haushaltsentwurfs. Die Plandaten in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 weisen hohe Plandefizite aus, die einen Ausgleich aus eigener Kraft nicht ermöglichen. Der Defizitausweis setzt sich in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung von 2027 bis 2029 fort.

In Zahlen stellt sich das wie folgt dar. Das Haushaltsvolumen steigt im Haushaltsjahr 2025 auf rund 172 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2026 steht ein Volumen von mehr als 179 Millionen Euro zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zur Verfügung.

Die Gesamtheit der Erträge - also die ordentlichen Erträge und die Finanzerträge – decken mit 157,2 Mio. € im Jahr 2025 und 159,4 Mio. € im Jahr 2026 das Haushaltsvolumen nicht in Gänze ab. Es verbleiben Fehlbedarfe in einer Größenordnung von rd. 14 Mio. € in 2025 und 19 Mio. € in 2026. Damit ist der Haushalt sowohl 2025 als auch 2026 zunächst nicht ausgeglichen.

Meine Damen und Herren, welche Rahmenbedingungen bestimmen die Leistungsfähigkeit unseres Haushaltes?

Ganz entscheidend für die Leistungsfähigkeit kommunaler Haushalte ist die Entwicklung der kommunalen Steuern. Dabei ist die Situation vor Ort entscheidend. Die konkreten Auswirkungen vor Ort sind alleine mit den Daten der Steuerschätzer nicht verlässlich zu bestimmen. Die Steuerschätzung stellt eine Durchschnittsbetrachtung für ganz Deutschland dar und fasst insofern eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Kommunen und unterschiedlicher Steuerarten zusammen.

Insbesondere die Gewerbesteuer ist äußerst volatil in Abhängigkeit von der örtlichen Gewerbestruktur und den angesiedelten Branchen. Ich hatte in meiner letzten Haushaltsrede bereits darauf hingewiesen, dass die Branchenvielfalt in den Bornheimer Gewerbegebieten, auch in Krisenzeiten ein Garant für eine beständige Gewerbesteuer ist. Die Entwicklung der Gewerbesteuer mit immer neuen Höchstwerten hat sich im Jahr 2023 fortgesetzt und mit 32 Mio. € erstmals die 30-Millionen-Euro-Marke überstiegen. Seit 2010 hat sich die Gewerbesteuer damit mehr als verdreifacht.

So entwickelt sich die Gewerbesteuer zur wichtigsten Ertrags- und Einnahmequelle des städtischen Haushaltes und löst aktuell tatsächlich den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ab.

Die Gewerbeflächenentwicklung spielt daher mittel- bis langfristig eine führende Rolle für die städtischen Finanzen. Wie der Bürgermeister schon gesagt hat, wird die Verwaltung deshalb mögliche Auswirkungen der weiteren Gewerbeflächenentwicklung bewerten und in die Haushaltsberatungen einfließen lassen.

Bei der Einkommensteuer ergibt sich ein deutlich anderes Bild. Die Finanzierung der Entlastungspakete I und II des Bundes sowie rückwirkende Steuerbefreiungen führten dazu, dass diese sowohl im Jahr 2022 als auch 2023 unter 33 Mio. € verharrten.

Die Erholung bei der Einkommensteuer verzögert sich damit weiterhin. Dies war unter den Bedingungen der Isolierungsvorgaben unkritisch, da Mindererträge über den Ausweis von außerordentlichen Erträgen kompensiert werden konnten. Mit dem Wegfall der Isolierung sind die Belastungen im Haushalt abzubilden und dies solange, bis sich die Einkommensteuerentwicklung wieder in Gänze erholt hat. Derzeit ist nicht erkennbar, wann diese Erholungsphase abgeschlossen sein wird.

Die Konsolidierung des städtischen Haushaltes ist und bleibt Daueraufgabe. Wir werden uns weiterhin mit Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Angemessenheit von Standards beschäftigen müssen. Wir müssen erkennen, was leistbar ist und wo die Leistungsgrenzen der Abgabepflichtigen liegen. Auch im vorliegenden Haushaltsentwurf sind Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt. In einer Größenordnung von jeweils rd. 700 T Euro pro Jahr wurden die Aufwendungen durch den planerischen Ansatz eines globalen Minderaufwandes gekürzt.

Das Volumen des Grundsteuerertragsaufkommens wurde auf der Basis des Entwurfs des Jahresabschlusses fortgeschrieben und im Zusammenhang mit einer Inflationsentwicklung moderat erhöht. Der mit diesem Verlauf korrespondierende Hebesatz beträgt rechnerisch – unter Berücksichtigung der jetzt bekannt gewordenen Daten aus der Grundsteuerreform - 680 %-Punkte. Die Festlegung der Hebesätze obliegt dem Vertretungsorgan und wird im Zuge der Haushaltsberatungen und unter Berücksichtigung der finalen Erkenntnisse aus dem Grundsteuerreformprozess zu bestimmen sein.

Zum Erreichen des Haushaltsausgleichs wird die Stadt aber – entgegen ihrer ursprünglichen Haushaltsstrategie – Eigenkapital einsetzen müssen. Und dies in einem Umfang, der in einem überschaubaren Zeitraum das Eigenkapital aufzehrt und damit die Leistungsfähigkeit massiv bedroht. Dem müssen wir mit aller Kraft entgegenwirken.

Die Darstellung von Verlustvorträgen, die das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz ermöglicht, in Kombination mit dem Einsatz der allgemeinen Rücklage kann taktisch zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes genutzt werden. Dies sollte und darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein solcher Haushalt trotz allem nicht mehr leistungsfähig ist.

Wohl dem, der die Zeichen der Zeit frühzeitig erkennt und rechtzeitig Steuerungsmaßnahmen ergreift.

Für den Haushaltsausgleich ebenfalls von Bedeutung ist der kommunale Finanzausgleich. Das Volumen der Schlüsselzuweisungen betrug zuletzt im Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 rd. 11 Mio. €. Mit der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2024 ist im Laufe des 3. Quartals zu rechnen. Die Dotierung der Schlüsselzuweisungen erfolgt in Abhängigkeit von der örtlichen Steuerkraft und Bedarfssituation im Verhältnis zur Entwicklung in allen Kommunen des Landes. Insofern gibt es keinen Mechanismus für eine verlässliche Fortschreibung der Daten aus der Vergangenheit. Gegebenenfalls erforderliche Anpassungen sind über den Veränderungsprozess zum Haushaltsentwurf darzustellen. Obgleich die Kommunen dies seit vielen Jahren vehement einfordern, ist nicht damit zu rechnen, dass die Landesregierung den Verbundsatz zur Verteilung der Finanzmittel erhöhen wird.

Die Entwicklung der Erträge geht einher mit einer – im Vergleich zu den Vorjahren – sehr deutlichen Entwicklung der Aufwendungen. Man könnte auch von einer Kostenexplosion sprechen. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen steigt im Vergleich zum Doppelhaushalt 2023/2024 erneut deutlich an. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Entwicklung des Transferaufwandes, aber auch des Personal- und Zinsaufwandes. Insbesondere die Sicherstellung der Offenen Ganztagsschule und der Kindertagesbetreuung sowie die Betriebskosten, die damit verbunden sind, führen zu höheren Belastungen. Auch bei den Erzieherischen Hilfen und der Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen weist der Haushalt deutliche Kostensteigerungen auf. Auch das hat der Bürgermeister ja eben schon angedeutet.

Im Personalaufwand ist der Budgetbedarf zur Finanzierung aller städtischen Bediensteten berücksichtigt. Aus den Erfahrungen aus der Umsetzung des Stellenplans 2023/2024 und der korrespondierenden Budgetentwicklungen sind bei der Bemessung tarifliche Entwicklungen und individuelle Steigerungsparameter sowie ein erfahrungsorientierter, angemessener Abschlag schon einkalkuliert worden.

Bornheim ist eine lebendige, wachsende Stadt, die mit quantitativ und qualitativ steigenden Anforderungen konfrontiert ist. Der eigene Qualitätsanspruch der Stadt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist groß. Hierzu braucht es vor allem gut ausgebildetem Fachpersonal. Wer glaubt, man könne Defizite bei den Personalressourcen alleine durch Digitalisierung oder künstliche Intelligenz ersetzen, der irrt. Im Rahmen des Wettbewerbs um Fachkräfte ist eine auskömmliche Stellenausstattung mit angemessenen Arbeitsbedingungen die Basis für eine nachhaltige Leistungsfähigkeit der Stadt Bornheim. Insofern wird im Zuge der Haushaltsberatungen auch über erforderliche Stellenplanbedarfe zu entscheiden sein.

Die Nutzung des städtischen Vermögens führt zu bilanziellen Abschreibungen, deren Höhe insbesondere durch das kommunale Infrastrukturvermögen und die kommunalen Liegenschaften bestimmt wird. Die deutlichen Kostensteigerungen im Tief- und im Hochbausektor führen tendenziell zu steigenden bilanziellen Abschreibungen. Alleine für die städtischen Tief- und Hochbaumaßnahmen sind im Haushaltsentwurf bis 2029 mehr als 300 Mio. Euro vorgesehen.

Eine zusätzliche Belastung stellen die Abschreibungen aus dem Ansatz der Bilanzierungshilfen dar, die ab dem Haushaltsjahr 2026 das Ergebnis mit rd. einer halben Million Euro belasten werden - und dies, meine Damen und Herren, für die nächsten 50 Jahre! Weiterhin stark zunehmend sind die Zinsaufwendungen sowohl für Investitions- als auch für Liquiditätskredite. Eine wirkliche Entspannung beim Zinsniveau zeigt sich derzeit nicht.

Ertrags- und Aufwandsstruktur 2025/2026

Kommen wir nun zu den konkreten Daten der Ergebnisplanung. Hierbei möchte ich mich auf das Haushaltsjahr 2025 beschränken.

Die Ertragsstruktur des Haushaltsjahres 2025 ist geprägt durch Steuern und ähnliche Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeine Umlagen, die zusammen 81 % der Erträge darstellen. Bei den Steuererträgen dominieren die Gewerbesteuer mit 34 Mio. €, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit ebenfalls 34 Mio. Euro und die Grundsteuer B mit 13,1 Mio. Euro. Die Zuwendungen werden im Wesentlichen bestimmt durch Schlüsselzuweisungen im Umfang von 11,4 Mio. Euro sowie sonstigen Bedarfszuweisungen des Landes mit 23,5 Mio. Euro für Sozial- und Jugendhilfeleistungen.

Bei den Aufwendungen dominieren Transferaufwendungen, Aufwendungen für Personal sowie für Sach- und Dienstleistungen, die zusammen rd. 82 % des Gesamtaufwandes darstellen. Die Transferaufwendungen sind insbesondere geprägt durch die Kreisumlage in einer Größenordnung von 26 Mio. Euro sowie Leistungen im Bereich der Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von rd. 38 Mio. Euro.

Die Fortschreibung der Erträge und Aufwendungen erfolgt im Zuge des Veränderungsnachweises auf der Grundlage möglicher Orientierungsdaten des Landes, die bislang noch nicht angekündigt sind. Zusammen mit den Prognosedaten für 2024 werden die Werte dann folgerichtig weiterentwickelt.

Meine Damen und Herren, die Wiederherstellung eines strukturellen Haushaltsausgleichs ist im Rahmen einer strategischen Zielsetzung deutlich über den mittelfristigen Zeitraum hinaus oberstes Gebot.

Ausblick

Am Ende meiner Haushaltsrede steht wie in den Vorjahren ein kurzer Ausblick auf die Weiterentwicklung der vielfältigen Aufgaben im Rechnungswesen.

Die Digitalisierung im Rechnungswesen entwickelt sich kontinuierlich. Ich nenne nur einige wenige Aspekte:

  • die Einführung der elektronischen Steuerakte
  • der Interaktive Haushalt und Jahresabschluss mit IKVS
  • die Nutzung des Rechnungsworkflows auch für Ausgangsrechnungen.

Im neuen Umsatzsteuerrecht wird es eine weitere Verschnaufpause geben bis zum 31.12.2026. Wir nutzen die nächsten beiden Jahre zur Optimierung des bereits sehr weit entwickelten Transformationsprozesses. Eine weitere Übergangsfrist bietet zudem die Chance, zu noch offenen Rechtsfragen belastbare Aussagen zu erhalten und die eigenen Bewertungen noch einmal kritisch zu hinterfragen. Das parallel konzipierte Tax Compliance Management System stellt sicher, dass Steuerpflichten konsequent beachtet werden. Die Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems soll Risiken minimieren und dolosen Handlungen vorbeugen.

Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen im Hause, die im Zuge der dezentralen Haushaltsplanung und der geführten Haushaltsgespräche dazu beigetragen haben, den Haushaltsentwurf heute einbringen zu können. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeitenden im Amt für Finanzen, die den Haushaltsplanungsprozess termingerecht gesteuert und damit die Einbringung des vorliegenden Haushaltsentwurfs zu einem sehr frühen Zeitpunkt ermöglicht haben.

Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche erfolgreiche sowie Ziel führende Haushaltsberatungen!