Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erleben derzeit den unmittelbaren Übergang von einer Krise zur nächsten. Manche sprechen gar schon von „Multikrisen“, denen die Kommunen ausgesetzt sind. Ein Begriff, der angesichts der in der Haushaltsrede des Bürgermeisters nochmals sehr plakativ aufgelisteten Ereignisse, durchaus seine Berechtigung hat. Und ich habe die Befürchtung, dass uns die jetzige Krise noch vor viel größere Herausforderungen stellen wird als die Pandemie.
Eine verlässliche und seriöse Haushaltsplanung unter diesen Rahmenbedingungen ist kaum möglich. Die Annahmen, die heute getroffen werden, erweisen sich morgen schon als überholt.
Aber auch unter diesen extrem schwierigen Rahmenbedingungen gilt es unter Zugrundelegung aktueller Informationen und Entwicklungen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Insofern bin ich froh und dankbar, dass wir zum einen über bereits testierte Ist-Haushaltsdaten des vergangenen Jahres und – was mir noch sehr viel wichtiger scheint – über Ist-Daten aus der Budgetberichterstattung zum aktuellen Haushaltsjahr verfügen.
Daraus lassen sich zumindest Trends aber auch Szenarien ableiten, die für den Haushaltsplanungsprozess immens wichtig und unverzichtbar sind.
Angesichts der Corona-Pandemie hatte ich bereits bei der Einbringung des letzten Doppelhaushaltes auf die Notwendigkeit einer Planung unter dynamischen Gegebenheiten hingewiesen. Gerade in Krisenzeiten ist es Aufgabe der Finanzverantwortlichen, nicht nur Orientierung in Finanzfragen zu geben, sondern darüber hinaus den Haushalt auch unter außergewöhnlichen Vorzeichen zu planen.
Und so bringt die Verwaltung heute einen Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie einer mittelfristigen Planung für die Jahre 2025 bis 2027 ein. Die ausgewiesenen Haushaltsansätze berücksichtigen die aktuell zur Verfügung stehenden Informationen und Erkenntnisse sowie die örtlichen Entwicklungen und sind gewissenhaft ermittelt worden.
Gleichwohl begleiten uns große Unsicherheiten gerade im Hinblick auf die Entwicklung der nächsten Monate und Jahre. Dies betrifft insbesondere die Kostenentwicklung im Bausektor, das deutlich angestiegene Zinsniveau aber auch und vor allem die außergewöhnliche Inflationsentwicklung.
Wir müssen uns darauf einstellen, die wesentlichen - die finanzielle Leistungsfähigkeit bestimmenden - Einflussgrößen in einer Szenarioplanung zur Fortschreibung des Haushaltsentwurfs zu nutzen. Die Planung von Szenarien kann helfen, Unsicherheiten transparent zu machen, Entscheidungen vorzubereiten und Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Eine solche, auch von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement unterstützten Vorgehensweise, kann insbesondere im Veränderungsnachweis und in den Haushaltsberatungen sinnvoll genutzt werden.
Die Einbringung von Doppelhaushalten ist inzwischen auf der kommunalen Ebene zum Standard geworden. Immer mehr Kommunen entscheiden sich für einen Zwei-Jahres-Etat unter Hinweis auf die damit verbundenen Vorteile. Gerade in Zeiten knapper personeller Ressourcen bietet eine solche Vorgehensweise die Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens. Die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung ist ungebrochen, doch hierzu mehr im Ausblick am Ende meiner Rede.
Unsere weitere Zeitplanung sieht vor, den Haushalt im ersten Quartal 2023 zu verabschieden. In den kommenden Monaten besteht daher die Chance und zugleich die Notwendigkeit, die aufgrund neuerer Erkenntnisse erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.
Für Ihre Haushaltsberatungen stehen Ihnen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2023 und 2024 auch die aktuellsten IST-Daten des geprüften Jahresabschlusses 2021 zur Verfügung.
Und natürlich stehen Ihnen die Informationen rund um den Haushaltsentwurf 2023/2024 ab morgen digital zur Verfügung. Alle analogen User nehmen sich gerne die Papierfassung des Haushaltsentwurfs im Anschluss an die heutige Sitzung mit.
Der Haushaltsausgleich im Haushaltsentwurf 2023/2024
Meine Damen und Herren, mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 konnte nach vielen Jahren der Haushaltssicherung erstmals ein Überschuss und damit der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich erzielt werden.
Nach der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Bornheim zum 01.01.2007 war es tatsächlich der erste ausgeglichene Haushalt, der nach den Regeln der doppelten Buchführung zustande gekommen ist. Ein bedeutender Meilenstein, wie ich meine!
Auch im folgenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021, welcher insbesondere unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie zu gestalten war, konnte das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes erreicht werden. Dies allerdings nur, weil der Gesetzgeber mit dem Instrument des Corona-Isolierungsgesetzes die Möglichkeit einer Bilanzierungshilfe bei gleichzeitigem Ansatz von außerordentlichen Erträgen geschaffen hat. Dies entlastet die kommunale Ergebnisrechnung und erleichtert den Haushaltsausgleich.
Und auch in diesem Haushaltsjahr – und das wäre dann das dritte Jahr in Folge – erwarten wir, dass der gesetzlich geforderte Ansatz von Bilanzierungshilfen zu einem Ausgleich des Bornheimer Haushaltes führen wird.
Aber machen wir uns nichts vor, Bilanzierungshilfen verschieben die Belastungen lediglich in die Zukunft und belasten letztlich doch die kommunalen Haushalte, eben nur zeitlich versetzt und auf Raten.
Der vorliegende Haushaltsentwurf verfolgt das Ziel, den vom Rat beschlossenen Weg eines dauerhaften Haushaltsausgleichs konsequent umzusetzen und mit Blick auf die weitere Entwicklung der Stadt, die Aufstellung eines weiteren Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden.
Die Plandaten in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 weisen jedoch hohe Plandefizite aus, die einen Ausgleich aus eigener Kraft nicht ermöglichen.
Dabei steigt das Haushaltsvolumen im Haushaltsjahr 2023 auf rund 147,2 Millionen Euro, im Haushaltsjahr 2024 steht ein Volumen von mehr als 151,8 Millionen Euro zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zur Verfügung.
Die Gesamtheit der Erträge - also die ordentlichen Erträge, die Finanzerträge und die außerordentlichen Erträge – decken mit 143,2 Mio. € in 2023 und 145,5 Mio. € in 2024 das Volumen nicht in Gänze ab. Es verbleiben Fehlbedarfe in einer Größenordnung von rd. 4 Mio. € in 2023 und 6,3 Mio. € in 2024. Damit ist der Haushalt sowohl in 2023 als auch in 2024 zunächst nicht ausgeglichen.
Meine Damen und Herren, welche Rahmenbedingungen erwarten uns für die Haushaltsplanung der nächsten Jahre?
Wichtigster Indikator ist die Entwicklung der kommunalen Steuern. Der Corona bedingte Einbruch im Jahr 2020 scheint tatsächlich überwunden. Bereits in 2021 wurde ein Zuwachs bei den kommunalen Steuern von mehr als 17 % gegenüber dem Vorjahr festgestellt. Die kommunalen Steuererträge kletterten auf einen Rekordwert von insgesamt 126,2 Mrd. Euro deutschlandweit. Und auch die Prognosen für dieses und die nächsten Jahre geben durchaus Anlass, optimistisch in die Zukunft zu schauen. Die prozentualen Zuwächse liegen immerhin zwischen 3,6 und 5,7 %.
Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die konkreten Auswirkungen vor Ort alleine mit den Daten der Steuerschätzer nicht verlässlich zu bestimmen sind. Die Steuerschätzung stellt eine Durchschnittsbetrachtung für ganz Deutschland dar und fasst insofern eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Kommunen und unterschiedlicher Steuerarten zusammen.
Insbesondere die Gewerbesteuer ist äußerst volatil in Abhängigkeit von der örtlichen Gewerbestruktur und den angesiedelten Branchen. Offenbar verfügt Bornheim über einen sehr krisenfesten Branchenmix, der im Haushaltsjahr 2021 bereits mit rd. 21 Mio. € einen neuen Höchstwert erreichte. In diesem Jahr, so die derzeitige Einschätzung, dürfte der Rekordwert von 27 Mio. Euro erreicht werden. Und wir hoffen natürlich, dass sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird.
Die Voraussetzungen für eine weitere Isolierung von Mindererträgen sind bei der Gewerbesteuer insofern nicht gegeben. Der befürchtete Einbruch der Gewerbesteuer ist in Bornheim tatsächlich ausgeblieben!
Bei der Einkommensteuer ergibt sich ein deutlich anderes Bild. Hier zeigt sich mit der Abrechnung des 3. Quartals für 2022 ein Rückgang von 28 % gegenüber dem 2. Quartal. Ursächlich hierfür sind die Finanzierung der Entlastungspakete I und II des Bundes sowie rückwirkende Steuerbefreiungen.
Die Erholung bei der Einkommensteuer wird sich damit verzögern mit der Folge, dass eine weitere Isolierung von Einkommensteuermindererträgen einzuplanen sein wird.
Die nach den ersten zwei Quartalen des Jahres 2022 erhoffte deutliche Verbesserung bei der Einkommensteuer, wird daher im Veränderungsprozess zum Haushaltsentwurf zu Gunsten von außerordentlichen Erträgen zu korrigieren sein.
Und so erklärt sich der weitere Ansatz von außerordentlichen Erträgen in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 in einem Umfang von immerhin noch 1 Prozent.
Meine Damen und Herren, gleichwohl sei an dieser Stelle auch aus fachlicher Sicht ein kritischer Blick erlaubt. Die Bilanzierungshilfe ist ab dem Haushaltsjahr 2025 über längstens fünfzig Jahre abzuschreiben. In der Folge entstehen dauerhafte Belastungen, die im städtischen Haushalt refinanziert werden müssen.
Die mit der NKF-Einführung verbundene Umsetzung des Prinzips der Generationengerechtigkeit wird damit aufgegeben.
Deutlich problematischer ist allerdings die Tatsache, dass Bilanzierungshilfen keine „echten“ Hilfen sind. Der hilfsweise Ansatz von außerordentlichen Erträgen als Ersatz für ausbleibende Steuererträge korrespondiert in keiner Weise mit Liquiditätszuflüssen. Die Kommunen sind daher gezwungen, fehlendes Geld zur Begleichung von konsumtiven Zahlungsverpflichtungen am Kapitalmarkt aufzunehmen. In der Folge steigen die Kassenkredite immer weiter an – eigentlich sollten diese kontinuierlich abgebaut werden.
Ohne eine nachhaltige Altschuldenlösung wird dies die NRW-Kommunen sukzessive in die Schuldenfalle führen.
Der Gesetzgeber hält aber offenbar an seiner Strategie der Bilanzierungshilfen fest, wie der aktuell vorliegende Entwurf für eine Erweiterung des NKF-CIG um den Aspekt der Belastungen in Folge des Ukraine-Krieges zeigt.
Die Konsolidierung des städtischen Haushaltes bleibt eine Daueraufgabe. Wir werden uns weiterhin mit Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Angemessenheit von Standards beschäftigen müssen.
Auch im vorliegenden Haushaltsentwurf sind Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt.
In einer Größenordnung von jeweils rd. 1 Mio. Euro pro Jahr wurden die Aufwendungen durch den planerischen Ansatz eines globalen Minderaufwandes gekürzt.
Die in den vergangenen Jahren im Wasserwerk und im Stadtbetrieb erwirtschafteten Überschüsse in einer Größenordnung von 5 Mio. Euro sind planerisch in den Haushaltsjahren 2023 bis 2027 zur Entlastung eingesetzt worden.
Zum Erreichen des Haushaltsausgleichs setzt die Stadt – entgegen ihrer ursprünglichen Haushaltsstrategie – Eigenkapital in Höhe von insgesamt rd. 20 Mio. € bis 2027 ein. Dies ist der maximal erlaubte Eigenkapitaleinsatz unter Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
Trotz aller beschriebenen Maßnahmen kommt der vorliegende Haushaltsentwurf – wie in zahlreichen anderen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises - nicht ohne Hebesatzerhöhungen aus. So ist eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in 2023 auf 825 %-Punkte vorgesehen und der Hebesatz der Gewerbesteuer ist mit 575 %-Punkten in die Planung eingeflossen. Ohne diese zwingend notwendigen Erhöhungen ist ein Haushaltsausgleich ab 2023 nicht darstellbar.
Für den Haushaltsausgleich von besonderer Bedeutung ist der kommunale Finanzausgleich.
Die für unseren Haushalt wichtigen Schlüsselzuweisungen sind auf der Basis des zu erwartenden Gemeindefinanzierungsgesetzes für 2023 anzusetzen. Diesbezüglich liegt dem Haushaltsentwurf die seitens der Landesregierung zur Verfügung gestellte Arbeitskreisrechnung zu Grunde.
Erfreulicherweise hat sich die Finanzausgleichsmasse um mehr als 9 % oder 1,3 Mrd. Euro auf insgesamt 15,3 Mrd. Euro erhöht. Enttäuschend ist allerdings, dass es bei dem seit vielen Jahren bestehenden Verbundsatz in Höhe von 23 % bleibt. Die Kommunen fordern seit langem, diesen Verbundsatz zu Gunsten einer höheren Finanzausgleichsmasse wieder zu erhöhen.
Die Dotierung der Schlüsselzuweisungen erfolgt in Abhängigkeit von der Steuerkraft und der Bedarfssituation. Trotz der deutlich gestiegenen Finanzausgleichsmasse gehen die Schlüsselzuweisungen für Bornheim um mehr als 3 Mio. Euro zurück.
Ursächlich hierfür ist zum einen die gegenüber dem Landesdurchschnitt deutlich bessere Steuerkraft. Im gesamten Bundesland ist die Steuerkraft um rd. 8 % gestiegen, in Bornheim ist ein Anstieg von rd. 16,5 % in der Referenzperiode zu verzeichnen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass Veränderungen bei den Bedarfsparametern zu Lasten des kreisangehörigen Raums gehen und die kreisfreien Städte profitieren.
Der Ertragsentwicklung steht die Entwicklung der Aufwendungen gegenüber.
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen steigt im Vergleich zum Doppelhaushalt 2021/2022 deutlich an. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Entwicklung des Transferaufwandes, aber auch des Personal- und Zinsaufwandes.
Insbesondere die weitere Schaffung von dringend benötigten Kinderbetreuungsplätzen und die damit verbundenen Betriebskosten führen zu höheren Belastungen. Aber auch bei den Erzieherischen Hilfen weist der Haushalt Kostensteigerungen auf.
Die Informationen des Rhein-Sieg-Kreises zum Kreishaushaltsentwurf 2023/2024 und zum voraussichtlichen Umlagesatz führen zu einem deutlichen Anstieg der zu zahlenden Kreisumlage. Ursächlich hierfür sind die im Zuge der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 ausgewiesenen deutlich erhöhten Umlagegrundlagen. Alleine bei der Kreisumlage ist nach aktuellem Stand mit Mehrbelastungen in einer Größenordnung von mehr als 2 Mio. Euro zu rechnen.
An dieser Stelle bleibt zu hoffen, dass der Kreistag die seitens der Städte und Gemeinden formulierte gemeinsame Stellungnahme zum Anlass für weitere Entlastungen nehmen wird.
Im Personalaufwand ist der Stellenplanentwurf und die Tarif- und Besoldungsentwicklungen berücksichtigt.
Die bilanziellen Abschreibungen resultieren aus der planmäßigen Abnutzung städtischen Vermögens. Kostensteigerungen im Bausektor führen zwangsläufig zu steigenden bilanziellen Abschreibungen. Alleine für die städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sind im Haushaltsentwurf bis 2027 rd. 143 Mio. Euro vorgesehen. Insgesamt investiert die Stadt in einer Größenordnung von mehr als 200 Mio. € in neues Anlagevermögen.
Hinzu kommen die Abschreibungen aus dem Ansatz der Bilanzierungshilfen, die ab dem Haushaltsjahr 2025/2026 das Ergebnis mit rd. einer halben Million Euro belasten.
Deutlich zunehmen werden auch die Zinsaufwendungen. Hier zeigt sich, dass die vor wenigen Wochen erfolgte Zinswende ihre negative Wirkung entfaltet. Auf dieses Risiko habe ich immer wieder hingewiesen. Jetzt spüren wir die deutlichen Auswirkungen und vor allem die Dynamik!
Ertrags- und Aufwandsstruktur 2023/2024
An dieser Stelle einige wenige Daten zur Ergebnisplanung. Hierbei möchte ich mich auf das Haushaltsjahr 2023 beschränken.
Die Ertragsstruktur des Haushaltsjahres 2023 ist geprägt durch Steuern und ähnliche Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeine Umlagen, die zusammen 82 % der Erträge darstellen. Bei den Steuererträgen dominieren der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rd. 38 Mio. Euro, die Gewerbesteuer mit 28,5 Mio. € und die Grundsteuer B mit 14 Mio. Euro. Die Zuwendungen werden im Wesentlichen bestimmt durch Schlüsselzuweisungen im Umfang von 8 Mio. Euro sowie sonstige Bedarfszuweisungen des Landes mit 17 Mio. Euro für Sozial- und Jugendhilfeleistungen.
Bei den Aufwendungen sind Transferaufwendungen, Personalaufwendungen sowie Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen dominierend, die rd. 84 % des Gesamtaufwandes darstellen. Die Transferaufwendungen sind insbesondere geprägt durch die Kreisumlage in einer Größenordnung von 25 Mio. Euro sowie Leistungen im Bereich der Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von rd. 31 Mio. Euro.
Die Fortschreibung der Erträge und Aufwendungen erfolgt zunächst auf der Basis des Orientierungsdatenerlasses aus dem Jahr 2021. Eine Aktualisierung der Orientierungsdaten wird in der nächsten Woche erwartet. Zusammen mit den zur Verfügung stehenden Prognosedaten für 2022 werden die Werte dann im Zuge des Veränderungsnachweises fortgeschrieben.
Meine Damen und Herren, die dauerhafte Sicherstellung eines strukturellen Haushaltsausgleichs und die nachhaltige finanzielle Gesundung über das Jahr 2024 hinaus erfordert eine strategische Zielsetzung sowohl in Bezug auf das Eigenkapital als auch auf die Kassenkredite.
Ursprünglich war im Zuge der Haushaltsstrategie 2030 vorgesehen, den im Jahr 2007 begonnenen Eigenkapitalabbau mit dem Haushaltsjahr 2020 zu beenden und mit dem Erwirtschaften von angemessenen Überschüssen in der Ergebnisrechnung den Aufbau einer Ausgleichsrücklage als Teil des Eigenkapitals zu ermöglichen. Angesichts des absehbar erforderlichen Einsatzes von Eigenkapital zur Sicherstellung eines Haushaltsausgleichs ist dieses Ziel in weite Ferne gerückt. Unser Eigenkapital wird am Ende des mittelfristigen Planungszeitraums nur noch ein Drittel des ursprünglichen Wertes betragen.
Zudem besteht bis zur vollständigen Erholung der krisenbedingten Liquiditätsausfälle keinerlei Möglichkeit einer sukzessiven Rückführung der Kassenkreditbestände. Im Gegenteil: der Kassenkreditbestand wird jetzt bedingt durch die Kriegsereignisse in der Ukraine und deren wirtschaftliche Folgen weiter deutlich ansteigen. Wir rechnen damit, dass diese Kredite, denen keine Vermögenswerte gegenüberstehen, im Jahr 2027 die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten werden.
Gerade im Hinblick auf die hohen Kassenkreditbestände auf der kommunalen Ebene in Nordrhein-Westfalen besteht dringender Handlungsbedarf. Erschwerend hinzu kommt, dass sich die zuletzt sehr günstigen Rahmenbedingungen innerhalb weniger Monate verändert haben. Die Zinsen haben sich deutlich erhöht und der hierdurch entstehende Zuwachs an Zinsaufwendungen belastet den Haushalt zusätzlich.
Dies alles sind keine guten Nachrichten. Sie sind Ausdruck einer flächendeckenden, äußerst angespannten kommunalen Finanzsituation.
Die strategische Zielsetzung darf aber nicht aufgegeben werden. Sie muss jedoch im Hinblick auf die Zeitschiene neu bestimmt werden. Und, meine Damen und Herren, sie setzt vor allem die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung durch das Land voraus. Solange dies nicht sichergestellt werden kann, wird es für eine Gesundung der Kommunalfinanzen keine Perspektive geben.
Ausblick
Am Ende meiner Haushaltsrede steht wie in den Vorjahren ein kurzer Ausblick auf die Weiterentwicklung des Rechnungswesens.
Nach vielen Jahren der intensiven Vorbereitung sind wir darauf vorbereitet, zum 01.01.2023 das neue Umsatzsteuerrecht zu implementieren. Insgesamt sind wir gut aufgestellt und für die notwendigen Deklarations- und Abführungspflichten gewappnet. Sollte es zu der gestern bekannt gewordenen Option einer weiteren Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes kommen, werden wir uns dem nicht verschließen. Eine weitere Übergangsfrist würde insbesondere die Chance eröffnen, vorgenommene Bewertungen noch einmal zu überprüfen und fortzuentwickeln.
Im Rahmen des parallel konzipierten Tax Compliance Management Systems sind die notwendigen Regelungen getroffen worden, um sicherzustellen, dass wir unseren Steuerpflichten gewissenhaft nachkommen. Gleichwohl sind die bestehenden Regelungen in den Folgejahren noch zu ergänzen und weiterzuentwickeln.
Dies gilt auch für das implementierte Risikomanagementsystem, welches sich derzeit insbesondere mit Möglichkeiten der unterjährigen Steuerung von Risiken beschäftigt.
Ein weiterer Meilenstein im Hinblick auf Digitalisierung und Bürgerbeteiligung soll die Nutzung von IKVS im Zuge eines interaktiven Haushaltes sein. Bereits für das nächste Jahr ist eine entsprechende Nutzung vorgesehen. Ich freue mich jetzt schon darauf, Ihnen, meine Damen und Herren, und der interessierten Öffentlichkeit den Nutzen dieses Systems darstellen zu dürfen. Ich hoffe sehr, dass es mit IKVS gelingen wird, die städtischen Finanzen noch transparenter zu gestalten.
Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen im Hause, die im Zuge der dezentralen Haushaltsplanung und der geführten Haushaltsgespräche zum Gelingen des vorliegenden Haushaltsentwurfs beigetragen haben. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeitenden im Amt für Finanzen, die den Haushaltsplanungsprozess auch unter schwierigen Rahmenbedingungen gewissenhaft und zuverlässig steuern und damit die Einbringung des vorliegenden Haushaltsentwurfs sichergestellt haben.
Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche erfolgreiche, Ziel führende und vor allem krisenfeste Haushaltsberatungen!