Bezahlung
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bornheim gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes bzw. die beamtenrechtlichen Regelungen.
Damit genießen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein hohes Maß an arbeitsrechtlicher bzw. beamtenrechtlicher und sozialer Absicherung. Sozusagen einen Rundum-Schutz von der Ausbildung bis zur Altersvorsorge.
Aktuelle Vergütungs- und Besoldungstabellen finden Sie im Internet-Portal für den Öffentlichen Dienst.
Neben einem Grundgehalt gibt es noch eine Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") und die Möglichkeit einer leistungsorientierten Bezahlung für Tarifbeschäftigte.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (ZVK), die ausschließlich arbeitgeberfinanziert ist, trägt dazu bei, die sogenannte Rentenlücke nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben zu verringern.
Hierneben gibt es auch die Möglichkeit im Rahmen der Entgeltumwandlung weitere Vorsorge für das Alter zu schaffen.
Vermögenswirksame Leistungen
Die Stadt Bornheim gewährt vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro monatlich bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Leistungsorientierte Bezahlung
Seit 1. Januar 2008 gibt es bei der Stadt Bornheim eine Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung (DV LoB).
Für erbrachte Leistungen werden nach einem entsprechenden Bewertungssystem Prämien an Beschäftigte vergeben. Die Bewertung der Leistung erfolgt in einem Gespräch zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten. In diesem Gespräch wird einerseits der vergangene Beurteilungszeitraum reflektiert und andererseits ein Ausblick auf den neuen Beurteilungszeitraum gegeben.