Förderung Kultur & Brauchtum
Die Stadt Bornheim erkennt die wichtige Rolle von Kultur und Brauchtum zur Daseinsvorsorge in der Gesellschaft der Stadt Bornheim. Kunst, Musik, Kultur und Tradition bereichern das gesellschaftliche Leben und haben große Bedeutung für die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Integration und die gesellschaftliche Teilhabe. Daher unterstützt die Stadt Bornheim jegliches Engagement, das Kultur und Brauchtum erhält und fördert.
Kultur und Brauchtum tragende Vereine, Organisationen, Initiativen, Verbände und Einrichtungen, die in das Verzeichnis der als förderwürdig anerkannten Vereine der Stadt Bornheim aufgenommen wurden, sollen dazu ermutigt werden, sich aktiv an der Gestaltung des kulturellen Lebens in Bornheim zu beteiligen. Ziel ist es, den Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern ein vielseitiges und attraktives Kulturangebot zu bieten.
Hierzu wurde eine Richtlinie geschaffen, die dieses Engagement durch die Gewährung von Zuschüssen unterstützt:
Möchten Sie Ihren Verein oder Verband, ihre Organisation, Initiative oder Einrichtung in das Verzeichnis der als förderwürdig anerkannten Vereine, Organisationen, Initiativen, Verbände und Einrichtungen in der Stadt Bornheim aufnehmen lassen, so finden Sie alle Informationen, sowie das Antragsformular hier.
Zuschüsse für die Gestaltung und Durchführung der Karnevalszüge, St. Martinszüge und Kirmessen
Die Veranstalter der Karnevals- und St. Martinszüge sowie der Kirmessen leisten mit der jährlichen Organisation und Durchführung der Veranstaltungen einen großen Beitrag für das gesellschaftliche Leben und das Brauchtum in Bornheim. Dieses Engagement unterstützt die Stadt Bornheim mit einem Zuschuss zu den entstehenden Kosten.
Der Zuschuss kann von allen Veranstaltern, die in ihrer Ortschaft einen öffentlichen St. Martinszug, Karnevalszug oder eine Kirmes ausrichten, beantragt werden.
Hier finden Sie das Antragsformular:
Projektbezogene Zuschüsse
Die Stadt Bornheim möchte besondere Aktivitäten im Bereich Kultur und Brauchtum der als förderwürdig anerkannten Vereine und Organisationen durch projektbezogene Zuschüsse unterstützen.
Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen oder Einrichtungen, die auf Stadtebene als förderwürdig anerkannt sind, können ihren Antrag auf einen projektbezogenen Zuschuss über folgendes Formular stellen:
Hinweis: Anträge für projektbezogene Zuschüsse müssen bis zum 30. November jeden Jahres für das Folgejahr gestellt werden. Bitte beachten Sie außerdem die weiteren Voraussetzungen für die Gewährung von projektbezogenen Zuschüssen in der Richtlinie der Stadt Bornheim zur Förderung von Kultur und Brauchtum.