Baulückenkataster
Baulückenkataster der Stadt Bornheim
Im Baulückenkataster der Stadt Bornheim finden interessierte Bürger, Architekten, potenzielle Bauherren und Investoren Informationen über das ungenutzte Baulandpotenzial in Bornheim. So sind auf der interaktiven Karte alle Baulücken dargestellt, die durch eine Analyse von Luftbildern und Bebauungsplänen ermittelt wurden.
Einsichtnahme auch im Rathaus möglich
Sie können das Baulückenkataster zu den üblichen Öffnungszeiten auch im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt im Bornheimer Rathaus einsehen.
Hinweis
Die Stadt Bornheim weist ausdrücklich darauf hin, dass das Baulückenkataster lediglich Flächen darstellt, die nach einer ersten Einschätzung bebaubar sein könnten. Aus der Aufnahme eines Grundstücks in das Baulückenkataster kann man daher keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche ableiten. Ob ein Grundstück bebaubar ist, kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
Informationen zum Baurecht und zu weitergehenden Fragen gibt die Bauaufsicht. Wer Grundstückseigentümer ist und zu welchen Bedingungen dieser zu einem Verkauf bereit ist, muss der Interessent selber klären. Denn aufgrund des Datenschutzes darf die Stadt Bornheim keine Eigentümerdaten herausgeben.
Eintrag widerrufen
Sie sind Eigentümer eines Grundstücks, das im Baulückenkataster dargestellt ist und damit nicht einverstanden? Dann können Sie den Eintrag ganz einfach per E-Mail widerrufen. Nach der nächsten Aktualisierung wird Ihr Grundstück dann nicht mehr abgebildet.