Jahresabschluss 2014

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW

Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 in Ausführung des
§ 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:

 „ Der Rat

  1. stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest,
  2. beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von 10.814.377,08 Euro durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken,
  3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“

Der Jahresabschluss 2014 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2014 mit sämtlichen Anlagen wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten

montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

in Zimmer 802 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten.
Der Jahresabschluss 2014 kann auf der Homepage der Stadt Bornheim abgerufen werden.

Bornheim, den 14. Juni 2016
STADT BORNHEIM
gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen.