Gegen Bescheide der Stadt Bornheim, die ab dem 01.01.2018 ergehen, kann, sofern ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist, der Widerspruch auch per De-Mail eingelegt werden.
Hierfür wird ab dem 01.01.2018 das folgende De-Mail-Postfach eröffnet:
widerspruch@stadt-bornheim.de-mail.de
Für alle anderen De-Mail-Adressen der Stadt Bornheim wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet.
Zu beachten ist, dass dieser Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen eröffnet wird:
1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an die Stadt Bornheim versandt, so ist zu beachten, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden können. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
- Microsoft Word (.doc und .docx), sofern sie keine Makros enthalten
- Microsoft Excel (.xls und .xlsx), sofern sie keine Makros enthalten
- Microsoft PowerPoint (.ppt und .pptx), sofern sie keine Makros enthalten
Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format)
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind bzw. ausführbare Bestandteile enthalten (z. B. mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Stadt Bornheim nicht entgegengenommen.
Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Stadt Bornheim übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden bzw. wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.
Die Größe der von Ihnen versandten De-Mail sollte 20 MB nicht überschreiten.
2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes
Die Stadt Bornheim hat mit dem o. g. De-Mail-Postfach den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Abs. 5 des DE-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.
3. Schließen des DE-Mail-Postfachs
Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.