Große Anfragen

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 8. Februar 2022 Verkehrssituation zwischen dem Wohngebiet “Bornheimer Mühle” und der neuen KiTa “Hexenweg” hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, im Rahmen der Eröffnung der KiTa “Hexenweg” hat die Verkehrsbelastung an der Zufahrt Königstr. deutlich zugenommen. Bring- und Holverkehre zu den verkehrlichen Spitzenzeiten erfolgen sowohl per PKW als auch per Fahrrad und zu Fuß. Aufgrund dieser Zunahme ergeben sich regelmäßig gefährliche Verkehrssituationen, die sowohl KiTa-Eltern aber auch Anwohner des Wohngebietes “Bornheimer Mühle” zur großen Sorge veranlasst. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses (MoVA) um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Welche Pläne bestehen für den Kreuzungsbereich “Hexenweg/Königstr/Zur Bornheimer Mühle” im Hinblick auf das Baugebiet “Bo24” bzw. warum wurde dort bisher kein Kreisverkehr gebaut? 2. Ist es möglich, ein Verkehrszeichen „Vorsicht Kindergarten“ in beiden Fahrtrichtungen auf der Königstraße zu installieren oder gibt es aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle weitere Möglichkeiten, das Kreuzen der Straße für Fußgänger, vor allem Kinder, sicherer zu gestalten? 3. Fußgänger aus dem Wohngebiet “Bornheimer Mühle” kommend, werden vom Autoverkehr stadteinwärts aufgrund einer Stützmauer nicht bzw. viel zu spät gesehen. Fußgänger mit Kinderwagen sehen Autos erst, wenn der Kinderwagen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim bereits auf der Straße steht (außer man nähert sich rückwärts der Kreuzung). Was kann die Verwaltung unternehmen, um kurzfristige Abhilfe zu schaffen? 4. Lt. Straßenbeschilderung ist die Kreuzung außerorts. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Bornheim, diese Kreuzung in den innerstädtischen Bereich zu verlegen und damit erweiterte Möglichkeiten hinsichtlich der Verkehrsberuhigung (bspw. Tempo 50 in Fahrtrichtung Hellenkreuz) zu bekommen? 5. Der Fußweg entlang der “Königstraße” in Richtung “Sechtemer Weg” ist mit Kinderwagen und Kindern aufgrund der geringen Gehwegbreite kaum zu begehen. Weiterhin zerteilt dieser Bereich die geplanten nördlichen und südlichen Radpendlerrouten. Welche Verkehrswegeplanung (bspw. Wegnahme der Böschung zur Bornheimer Mühle hin) verfolgt die Verwaltung an dieser Stelle bzw. welche Planungen werden im Hinblick auf die zukünftige Aufteilung des Verkehrsraumes verfolgt, um Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gleichermaßen gerecht zu werden? Freundliche Grüße Wilfried Hanft, Anna Peters, Karin Jaritz, Thomas Schmitz und Fraktion SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 8. Februar 2022 Verkehrssituation zwischen dem Wohngebiet “Bornheimer Mühle” und der neuen KiTa “Hexenweg” hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, im Rahmen der Eröffnung der KiTa “Hexenweg” hat die Verkehrsbelastung an der Zufahrt Königstr. deutlich zugenommen. Bring- und Holverkehre zu den verkehrlichen Spitzenzeiten erfolgen sowohl per PKW als auch per Fahrrad und zu Fuß. Aufgrund dieser Zunahme ergeben sich regelmäßig gefährliche Verkehrssituationen, die sowohl KiTa-Eltern aber auch Anwohner des Wohngebietes “Bornheimer Mühle” zur großen Sorge veranlasst. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses (MoVA) um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Welche Pläne bestehen für den Kreuzungsbereich “Hexenweg/Königstr/Zur Bornheimer Mühle” im Hinblick auf das Baugebiet “Bo24” bzw. warum wurde dort bisher kein Kreisverkehr gebaut? 2. Ist es möglich, ein Verkehrszeichen „Vorsicht Kindergarten“ in beiden Fahrtrichtungen auf der Königstraße zu installieren oder gibt es aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle weitere Möglichkeiten, das Kreuzen der Straße für Fußgänger, vor allem Kinder, sicherer zu gestalten? 3. Fußgänger aus dem Wohngebiet “Bornheimer Mühle” kommend, werden vom Autoverkehr stadteinwärts aufgrund einer Stützmauer nicht bzw. viel zu spät gesehen. Fußgänger mit Kinderwagen sehen Autos erst, wenn der Kinderwagen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim bereits auf der Straße steht (außer man nähert sich rückwärts der Kreuzung). Was kann die Verwaltung unternehmen, um kurzfristige Abhilfe zu schaffen? 4. Lt. Straßenbeschilderung ist die Kreuzung außerorts. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Bornheim, diese Kreuzung in den innerstädtischen Bereich zu verlegen und damit erweiterte Möglichkeiten hinsichtlich der Verkehrsberuhigung (bspw. Tempo 50 in Fahrtrichtung Hellenkreuz) zu bekommen? 5. Der Fußweg entlang der “Königstraße” in Richtung “Sechtemer Weg” ist mit Kinderwagen und Kindern aufgrund der geringen Gehwegbreite kaum zu begehen. Weiterhin zerteilt dieser Bereich die geplanten nördlichen und südlichen Radpendlerrouten. Welche Verkehrswegeplanung (bspw. Wegnahme der Böschung zur Bornheimer Mühle hin) verfolgt die Verwaltung an dieser Stelle bzw. welche Planungen werden im Hinblick auf die zukünftige Aufteilung des Verkehrsraumes verfolgt, um Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gleichermaßen gerecht zu werden? Freundliche Grüße Wilfried Hanft, Anna Peters, Karin Jaritz, Thomas Schmitz und Fraktion

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Dr. Kuhn, Arnd J. Fraktionsvorsitzender Hochgartz, Markus stellvertr. Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 9 95 63 28 Mobil: 0151 20 74 61 04 fraktion-buendnis90- diegruenen@rat.stadt-bornheim.de Bankverbindung: Kreissparkasse Köln IBAN: DE03370502990049004371 BIC: COKSDE33XXX www.gruene- bornheim.de Bornheim, den 24.02.2022 An den Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 in Bornheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit bitten wir Sie, für die kommende Sitzung des SBB-Verwaltungsrats am 24.März die nachfolgende Anfrage als Tagesordnungspunkt mit aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen gezeichnet Dr. Arnd Kuhn, Katrin Kappenstein, Andrea Gesell (Mitglieder des Verwaltungsrats) Anfrage: „Aktuelle Situation der Beschaffung von Strom, Gas und anderen Energieträgern für den Stadtbetrieb und für den öffentlichen Bereich der Stadt Bornheim“ Vor dem Hintergrund des Beschlusses zur Klimaneutralität der Stadt Bornheim und der aktuellen Situation auf dem Energiemarkt möchten wir Sie bitten, auf folgende Teilfragen in der kommenden Sitzung des Verwaltungsrats einzugehen: (1) Wie sieht die Vertragssituation (Anbieter, Mengen, Laufzeit, Preisregelungen …) bei der Beschaffung von elektrischer Energie für den SBB selbst und für die Stadt aus, für die der SBB die Beschaffung übernommen hat? (2) Wie sieht hier die Vertragssituation bei der Beschaffung des Energieträgers GAS aus? (3) Werden darüber hinaus andere Energieträger (fossile und erneuerbare) eingekauft und wenn ja, in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen? (4) In welchen Bereichen werden noch fossile Energieträger eingesetzt und welche Überlegungen gibt aus diesen auszusteigen, z.B. über Einsparung und/oder Ersetzen durch erneuerbare Energien? (5) Wie wird die Situation der steigenden Energiekosten mittel- und langfristig beurteilt und welche Konsequenzen wären daraus ableitbar? mailto:fraktion-buendnis90-diegruenen@rat.stadt-bornheim.de mailto:fraktion-buendnis90-diegruenen@rat.stadt-bornheim.de

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 07.03.2022 Wohnen in Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, zu den herausragenden kommunalpolitischen Themen in Bornheim gehört das Wohnen. Ziel der Stadt Bornheim muss es sein, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen sowie den vorhandenen Wohnungsbestand zu sichern, zu verbessern und eigene Steuerungsmöglichkeiten auszuschöpfen bzw. zu schaffen. Wie alle kreisangehörigen Kommunen wird auch die Stadt Bornheim vor dem Hintergrund der sozialen und demographischen Entwicklung im Bereich der Wohnpolitik Verantwortung übernehmen. Dies dokumentiert sich nicht zuletzt durch eine Zielvereinbarung mit dem Kreis zur Umsetzung eines Globalbudgets für die Wohnraumförderung. Daher bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wie stellt sich der aktuelle Bestand von öffentlich geförderten Wohnungen in Bornheim dar? 2. Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen fallen in diesem und in den nächsten beiden Jahren aus der Bindung? 3. Welche Projekte werden seitens der Stadt geplant, um mehr öffentlich geförderten/ bezahlbaren Wohnraum in Bornheim zu schaffen? 4. Der Kreis stellte im Jahr 2021 und wird in 2022 den Kommunen ein globales Fördermittelkontingent von insgesamt 64 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Welche Mittel hat/wird die Stadt aus diesem Kontingent erhalten? 5. Für welche Maßnahmen wurden/werden diese Mittel seitens der Stadt verwendet? Herzlichen Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße Wilfried Hanft und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 07.03.2022 Wohnen in Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, zu den herausragenden kommunalpolitischen Themen in Bornheim gehört das Wohnen. Ziel der Stadt Bornheim muss es sein, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen sowie den vorhandenen Wohnungsbestand zu sichern, zu verbessern und eigene Steuerungsmöglichkeiten auszuschöpfen bzw. zu schaffen. Wie alle kreisangehörigen Kommunen wird auch die Stadt Bornheim vor dem Hintergrund der sozialen und demographischen Entwicklung im Bereich der Wohnpolitik Verantwortung übernehmen. Dies dokumentiert sich nicht zuletzt durch eine Zielvereinbarung mit dem Kreis zur Umsetzung eines Globalbudgets für die Wohnraumförderung. Daher bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wie stellt sich der aktuelle Bestand von öffentlich geförderten Wohnungen in Bornheim dar? 2. Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen fallen in diesem und in den nächsten beiden Jahren aus der Bindung? 3. Welche Projekte werden seitens der Stadt geplant, um mehr öffentlich geförderten/ bezahlbaren Wohnraum in Bornheim zu schaffen? 4. Der Kreis stellte im Jahr 2021 und wird in 2022 den Kommunen ein globales Fördermittelkontingent von insgesamt 64 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Welche Mittel hat/wird die Stadt aus diesem Kontingent erhalten? 5. Für welche Maßnahmen wurden/werden diese Mittel seitens der Stadt verwendet? Herzlichen Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße Wilfried Hanft und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Dr. Kuhn, Arnd J. Fraktionsvorsitzender Hochgartz, Markus stellvertr. Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 9 95 63 28 Mobil: 0151 20 74 61 04 fraktion-buendnis90- diegruenen@rat.stadt-bornheim.de Bankverbindung: Kreissparkasse Köln IBAN: DE03370502990049004371 BIC: COKSDE33XXX www.gruene- bornheim.de Bornheim, den 30.03.2022 An die Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Bornheim Frau Dr. Gabriele Jahn Rathausstraße 2 in Bornheim ‚ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, hiermit bitten wir Sie, für die kommende Sitzung des UKLWN die nachfolgende Anfrage als Tagesordnungspunkt mit aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen gezeichnet Dr. Arnd Kuhn für die Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ Anfrage: „Einsparungspotential bei Energieversorgung der städtischen Liegenschaften“ Vor dem Hintergrund des Beschlusses zur Klimaneutralität der Stadt Bornheim, der aktuellen Situation der steigenden Energiepreise fossiler Energieträger und der Unsicherheit der Energieversorgung möchten wir die Verwaltung bitten, aus ihrer Sicht darzulegen: - Welche kurz- und mittelfristigen Einsparmaßnahmen gesehen werden? - Welche Hemmnisse für eine zügige Umsetzung vorliegen? - Welches Potential zur Eigenenergieerzeugung noch gehoben werden können? mailto:fraktion-buendnis90-diegruenen@rat.stadt-bornheim.de mailto:fraktion-buendnis90-diegruenen@rat.stadt-bornheim.de

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Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: h.g.feldenkirchen@t-online.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim An die Vorsitzende des Schulausschusses Frau Gabi Kretschmer Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 5.April 2022 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Offene Ganztagsschule in Bornheimer Grundschulen Sehr geehrte Frau Kretschmer, bezüglich der zunehmenden Bedeutung und Anforderung im Bereich der OGS, auch im Hinblick auf einen möglichen gesetzlichen Anspruch aller Schüler ab dem Schuljahr 2026/27 möchten wir der Verwaltung zu diesem Thema folgende Fragen stellen: 1. Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich OGS sind nach den Beitragserhöhungen im Januar 2020 erfolgt, die seitens der Verwaltung in der kleinen Anfrage vom 4. Mai 2021 angekündigt wurden? 2. Bitte stellen Sie eine Übersicht über die Qualifikationen der in den OGS tätigen Beschäftigten für das Jahr 2021/22 vor. 3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als „geschulte*r Quereinsteiger*in“ im Bereich der OGS arbeiten zu können? 4. Wie entwickeln sich die Beiträge für die OGS für das Schuljahr 2022/23 aufgeschlüsselt nach Elternbeiträge/ Landeszuschuss /Anteil der Stadt? 5. Wie hoch ist der Zuschuss seitens der Stadt für die OGS pro Schule und Kind? Mit freundlichen Grüßen Josef Müller, Hans Georg Horch, Dirk König und Fraktion Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:h.g.feldenkirchen@t-online.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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Tina Gordon Wilfried Hanft Rainer Züge - Mitglieder des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim – Bornheim, 05.04.2022 Die städtischen Wirtschaftswege befinden sich in einem besorgniserregenden Zustand. Dabei stellt sich in manchen Bereichen die Frage, ob eine uneingeschränkte Verkehrssicherheit dieser Wege gegeben ist. Nach Aussage der städtischen Verwaltung - aufgrund einer Großen Anfrage der SPD- Fraktion im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung, Vorlage121/2022 – werden durch den Stadtbetrieb die Wirtschaftswege hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit regelmäßig und eigenverantwortlich kontrolliert. Vor diesem Hintergrund bitten wir in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim um die Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen: 1. Auf welchen Wirtschaftswegen der Kontrollstufe 2 wurden innerhalb eines Jahres Maßnahmen durchgeführt zwecks Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit? 2. Auf welchen Wirtschaftswegen der Kontrollstufe 5 wurden innerhalb eines Jahres Maßnahmen durchgeführt zwecks Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit? 3. Welches Finanzbudget stand für diese Maßnahmen zur Verfügung? 4. Wie hoch beziffert sich die städtische Pauschale für diese Maßnahmen? 5. Wie hoch war der tatsächliche finanzielle Aufwand für diese Maßnahmen? Herzlichen Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße Tina Gordon, Wilfried Hanft, Rainer Züge Tina Gordon Wilfried Hanft Rainer Züge - Mitglieder des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim – Bornheim, 05.04.2022 Die städtischen Wirtschaftswege befinden sich in einem besorgniserregenden Zustand. Dabei stellt sich in manchen Bereichen die Frage, ob eine uneingeschränkte Verkehrssicherheit dieser Wege gegeben ist. Nach Aussage der städtischen Verwaltung - aufgrund einer Großen Anfrage der SPD- Fraktion im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung, Vorlage121/2022 – werden durch den Stadtbetrieb die Wirtschaftswege hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit regelmäßig und eigenverantwortlich kontrolliert. Vor diesem Hintergrund bitten wir in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim um die Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen: 1. Auf welchen Wirtschaftswegen der Kontrollstufe 2 wurden innerhalb eines Jahres Maßnahmen durchgeführt zwecks Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit? 2. Auf welchen Wirtschaftswegen der Kontrollstufe 5 wurden innerhalb eines Jahres Maßnahmen durchgeführt zwecks Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit? 3. Welches Finanzbudget stand für diese Maßnahmen zur Verfügung? 4. Wie hoch beziffert sich die städtische Pauschale für diese Maßnahmen? 5. Wie hoch war der tatsächliche finanzielle Aufwand für diese Maßnahmen? Herzlichen Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße Tina Gordon, Wilfried Hanft, Rainer Züge

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CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht Ratsfrau Gabriele Kretschmer Mörnerstr. 33 53332 Bornheim Tel.: 02222-938915 Mobil: 0151-21334900 E-Mail: kretschmer-roisdorf@t-online.de www.cdu-bornheim.de An die Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demographie Frau Tina Görg-Mager und Schulausschusses Frau Gabriele Kretschmer nachrichtlich: Herrn Bürgermeister Christoph Becker Bornheim, 07.04.2022 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Inklusives Arbeiten auf dem 1. Arbeitsmarkt Sehr geehrte Frau Görg-Mager, sehr geehrte Frau Kretschmer, sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, als erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Arbeitsmarkt bezeichnet. Auf diesem Arbeitsmarkt bestehen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse ohne Zuschüsse oder sonstige Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Basis der freien Wirtschaft lt. Bundesagentur für Arbeit. Im Mai 2019 hat die Stadt Bornheim zu einem Austausch „Arbeitsmarkt Bornheim inklusiv“ eingeladen an dem Arbeitgeber, Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer, des Integrationsfachdienstes des LVR und Behindertengruppen teilgenommen haben. Bekanntermaßen ist durch die Corona – Pandemie vieles auch in diesem Bereich nicht möglich gewesen, wie z.B. Veranstaltungen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen. 1. Wir bitten um Mitteilung der Verwaltung, was von der Stadt Bornheim geplant ist, den damaligen Ansatz bzw. Prozess wieder anzustoßen. Seite 2 von 2 2. Welche Informationen liegen der Verwaltung vor zur jeweiligen Zusammenarbeit im eigenen Hause und der Bornheimer Unternehmerschaft a. mit der IHK Bonn/Rhein-Sieg und b. der Landwirtschaftskammer Bonn, die als Fachberatung für Inklusion, Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen zur Verfügung stehen? 3. Welche Erfahrungen in der Bornheimer Verwaltung und der Unternehmerschaft gibt es, Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Beendigung der Schule ein Ausbildungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzubieten? 4. Wie viele und welche inklusiven Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt bestehen in Bornheim? Vielen Dank vorab. Freundliche Grüße Dr. Charlotte von Canstein, Hildegard Helmes, Gabriele Kretschmer, Dr. Helmut Preiß, Günter Engels, Hans-Günther Engels, Thomas Meyer und die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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Integrationsausschuss des Bornheim, 15.11.2022 Rates der Stadt Bornheim An den Bürgermeister der Stadt Bornheim Herr Christoph Becker Rathaus Rathausstraße 2 53332 Bornheim Große Anfrage zum Thema „Kommunales Integrationsmanagement“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten um Beantwortung der untenstehenden Fragen bis zur nächsten Sitzung. Seit 2020 wird das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens umgesetzt. Gegenstand des Programms ist die Vernetzung und Zusammenarbeit kommunaler Akteure der In- tegrationsarbeit zur Etablierung effektiverer Strukturen und Verbesserung der Teilha- bechancen eingewanderter Menschen. Wesentlicher Bestandteil ist die Einführung ei- nes „Case Managements“, das rechtskreisübergreifend insbesondere neu eingewan- derten Personen eine lückenlose Begleitung und Unterstützung bei allen die Integra- tion betreffende Herausforderungen bietet. Das KIM besteht aus drei Bausteinen, für die das Land Fördermittel zur Verfügung stellt. Gefördert werden Kommunen mit Kommunalem Integrationszentrum sowie Kommunen mit eigener Ausländerbehörde und/oder mit eigener Einbürgerungsbe- hörde. Hierfür muss ein Antrag gestellt und eine Förderskizze vorgelegt werden, die darlegt, wie die Einbindung des kreisangehörigen Raums und der kreisangehörigen Gemeinden in das Kommunale Integrationsmanagement erfolgt. Der Rhein-Sieg-Kreis erhält Fördermittel des Landes NRW zur Implementierung und zum Betrieb des KIM. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung: 1. In welcher Höhe hat die Stadt Bornheim im Rahmen des KIM in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Fördermittel erhalten? a. Wie wurden/werden diese Mittel eingesetzt? Bitte detaillierte Anga- ben nach Jahren und Fördergegenständen. b. Kreisangehörige Gemeinden mit einer Ausländerbehörde, einem Jugendamt und einem Integrationsrat/Integrationsausschuss kön- nen für diese Kommune eine weitere Koordinierungsstelle über den zuständigen Kreis beantragen. Erhält die Stadt Bornheim hierfür zu- sätzliche Mittel? 2. Welche Akteure waren in die Erstellung des Förderskizze zur Beantragung der Mittel eingebunden? 3. Wie werden die kreisangehörigen Gemeinden in der Förderskizze berück- sichtigt? Wie sollen sie in das Kommunale Integrationsmanagement ein- gebunden werden? 4. Welche Planungen sind für das laufende Jahr 2022 und die Folgejahre vor- gesehen? 5. Mit welchen verwaltungsinternen und -externen Akteuren ist die Len- kungsgruppe besetzt? 6. Wurden gemäß den Empfehlungen des Handlungskonzeptes des Landes zum Kommunalen Integrationsmanagement Projektgruppen und ggf. wei- tere Gremien eingerichtet? Wenn ja, welche Akteure sind in diese Grup- pen und Gremien eingebunden? 7. Auf welche Weise wird die regelmäßige Beteiligung des Integrationsaus- schusses der Stadt Bornheim an der strategischen Steuerung und der po- litischen Begleitung des Kommunalen Integrationsmanagements sicher- gestellt? 8. Warum erhält der Integrationsausschuss bisher keine Informationsvorla- gen und Beschlussdokumente, die das Kommunale Integrationsmanage- ment betreffen? 9. Nach Baustein 3 werden in Kommunen mit einer Ausländerbehörde bzw. einer eigenen Einbürgerungsbehörde weitere Personalstellen gefördert. Hat die Stadt Bornheim fachbezogene Pauschalen nach Baustein 3 erhal- ten? Wenn ja, bitte wie hoch waren/sind die Pauschalen, wie viele Perso- nalstellen werden in welcher Behörde damit gefördert? Begründung: Das Kommunale Integrationsmanagement ist ein wichtiger Baustein der kommunalen Integrationsinfrastruktur im Land Nordrhein-Westfalen. Zielgruppe sind insbesondere Geflüchtete und andere neu Zugewanderte. Auch Menschen mit internationaler Fami- liengeschichte, die schon länger in Deutschland leben, können von dem Programm profitieren. Das Land stellt für die flächendeckende Umsetzung beträchtliche Mittel zur Verfügung, die seit Einführung des Kommunalen Integrationsmanagements 2020 suk- zessive erhöht wurden. So sind hierfür im Landeshaushalt für das Jahr 2022 75 Mio. € eingestellt – 25,7 Mio. € für die Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (Baustein 1), 39,3 Mio. € für das rechtskreisübergreifende individuelle Case-Management (Baustein 2) und 10 Mio. € für die Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen (Baustein 3). Mithilfe des Programms können folglich umfangreiche Veränderungsprozesse in der kommunalen Integrationsarbeit angestoßen und Verbesserungen in den Strukturen herbeigeführt werden. Die angestrebte Optimierung bei der Vernetzung kommunaler integrationsrelevanter Akteure soll durch die verbesserte Zusammenarbeit von Äm- tern, Behörden und weiteren Stellen, die Dienstleistungen zur Integration von Men- schen mit internationaler Familiengeschichte erbringen, erfolgen. Diese soll durch eine strategische Steuerung des Programms gewährleistet werden, die die Einbindung un- terschiedlichster verwaltungsinterner und -externer Akteure im Blick hat. Dazu gehören laut Handlungskonzept des Landes zum Kommunalen Integrationsmanagement das Kommunale Integrationszentrum, verschiedene Ämter, die Arbeitsagentur, das Job- center, die Freie Wohlfahrtspflege, Vertreter/innen bürgerschaftlichen Engagements, Sprachkursträger, Migrantenselbstorganisationen und Vertretungen der Zielgruppe. Die Neu- und Umstrukturierungen der kommunalen Integrationsarbeit bieten gute Chancen für eine effizientere Versorgungsstruktur vor Ort. Diese sind allerdings mit großen organisatorischen und kommunikativen Herausforderungen verbunden, was Kreise und ihre angehörigen Gemeinden besonders trifft. Die Einbindung aller integra- tionspolitisch relevanter Akteure, insbesondere der Integrationsräte und -ausschüsse, in den Prozess ist daher besonders wichtig. Dies gilt gerade für kreisangehörige Kom- munen mit einer Ausländerbehörde, einem Jugendamt und einem Integrationsrat/In- tegrationsausschuss, da diese eine weitere Koordinationsstelle über den zuständigen Kreis beantragen können. Die zusätzliche Koordinationsstelle sollte im engen Aus- tausch mit dem ansässigen Integrationsrat oder -ausschuss stehen und sicherstellen, dass dieser in politische Grundsatzentscheidungen im Rahmen von KIM einbezogen wird. Mit freundlichen Größen Dilara Görgen Vorsitzende des Integrationsausschusses

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Integrationsausschuss des Bornheim, 15.11.2022 Rates der Stadt Bornheim An den Bürgermeister der Stadt Bornheim Herr Christoph Becker Rathaus Rathausstraße 2 53332 Bornheim Große Anfrage zum Thema Kinderbildungsgesetz Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Sitzung. 1. Setzt sich die Verwaltung für die Umsetzung des § 19 „Sprachliche Bil- dung“ des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der kommunalen Bildungsplanung ein, insbesondere indem es die natür- liche Mehrsprachigkeit von Kindern im Elementarbereich anhand eines Maßnahmenkatalogs systematisch fördert und die notwendigen finanzi- ellen Mittel bereitstellt? 2. Wenn ja, wie sieht die Umsetzung dessen konkret aus? 3. Kann die Stadt hierfür Mittel vom Land oder vom Kreis beantragen (z.B. im Rahmen des Programms „Kommunales Integrationsmanagement“)? Erhält die Stadt entsprechende Mittel bzw. hat Sie entsprechende Mittel beantragt? Wenn ja, wie viel Geld erhält die Stadt zu diesem Zwecke bzw. hat Sie zu diesem Zwecke beantragt? Begründung: Die Kommunen haben die Verpflichtung, den institutionellen Rahmen für eine erfolg- reiche Sprachentwicklung aller Kinder bereitzustellen. Die entscheidende Aufgabe frühkindlicher sprachlicher Bildung besteht dabei in der Anbahnung einer konzeptio- nellen Schriftlichkeit in Vorbereitung der Alphabetisierung in der Grundschule. Die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens ist geprägt durch Heterogenität und Vielfalt, genau wie die Bevölkerung Bornheim. Das bedeutet, dass immer mehr Kinder in NRW bis zum Zeitpunkt des Eintritts in eine Kindertagesstätte mit einer nicht-deut- schen Muttersprache aufwachsen. Die kommunale Bildungsplanung muss der hete- rogenen Bevölkerungsstruktur mit ihren Chancen und Herausforderungen Rechnung tragen. Damit die Kinder mit nicht-deutschen Muttersprachen in der Kita nicht von ih- ren bisherigen Erfahrungen abgeschnitten und damit in ihrer Entwicklung massiv be- einträchtigt werden, brauchen sie die Pflege ihrer Herkunftssprache auch beim Er- werb der deutschen Sprache. In § 19 Abs. 4 legt das Kinderbildungsgesetz des Landes NRW Folgendes fest: (4) Die Mehrsprachigkeit von Kindern ist anzuerkennen und zu fördern. Sie kann auch durch die Förderung in bilingualen Kindertageseinrichtungen oder bilingualer Kindertagespflege unterstützt werden. Die Sprachentwicklung soll im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auch in anderen Familienspra- chen beobachtet und gefördert werden. Die Kommunen sind beauftragt, die Vorgaben des KiBiz entsprechend umzusetzen. Die natürliche Mehrsprachigkeit der Kinder in unserer Gesellschaft muss als wert- volle Ressource gewürdigt und gefördert werden. Angebote zur Mehrsprachigkeit in den Kitas stellen eine wichtige bildungspolitische Maßnahme dar. Dort wo bereits bilinguale Angebote in Kitas bestehen, tragen sie zu einer erfolgreichen Alphabetisierung in der Bildungssprache Deutsch und einem bes- seren Sozialverhalten aller Kinder bei. Sie sind auch eine große Chance für die nur mit der deutschen Sprache aufwachsenden Kinder, die früh spielerisch und schein- bar mühelos eine Fremdsprache lernen können. Mit freundlichen Größen Dilara Görgen Vorsitzende des Integrationsausschusses

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Integrationsausschuss des Bornheim, 15.11.2022 Rates der Stadt Bornheim An den Bürgermeister der Stadt Bornheim Herr Christoph Becker Rathaus Rathausstraße 2 53332 Bornheim Große Anfrage zum Thema Interkulturelles Maßnahmenprogramm Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Sitzung. 1. Wie viele Menschen mit Migrationsgeschichte sind in der kommunalen Verwaltung der Stadt Bornheim beschäftigt? 2. Ist die Verwaltung der Stadt Bornheim mit der Thematik der Interkulturel- len Öffnung betraut? Wenn ja: welche konkreten Maßnahmen für eine In- terkulturelle Öffnung werden veranschlagt? 3. Gibt es außerdem Maßnahmen (Fortbildungen, Workshops, Informations- veranstaltungen etc.) für städtische Mitarbeiter*innen, im Rahmen wel- cher eine Auseinandersetzung und eine tiefergehende Sensibilisierung mit der Thematik der Antidiskriminierung stattfindet? Wenn ja: wie sehen diese Maßnahmen konkret aus? Werden diese Maßnahmen von einer ho- hen Anzahl der Mitarbeiter*innen wahrgenommen? Begründung: Etwa 25% der in Bornheim lebenden Menschen haben (Stand Juni 2022) eine inter- nationale Familiengeschichte. Ein interkulturelles Abbild der Verwaltung lässt sich als Vorbild für das Miteinander in der Stadtgesellschaft heranziehen. Mithilfe der Interkul- turellen Öffnung werden Orte der Begegnungen geschaffen, welche Stigmatisierungen und Pauschalisierungen von Minderheiten positiv entgegenwirken und gezielt Vorur- teile und Stereotype aufbrechen. Eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung kann damit einen entscheidenden Beitrag für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in Bornheim leisten. Die nachhaltige Verfolgung des Ziels der Interkulturellen Öffnung der kommunalen Verwal- tung stellt dementsprechend eine präventive Maßnahme gegen Diskriminierung dar. Von den Mandatsträger*innen wird eine Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbei- ter*innen für Themen der Antidiskriminierungsarbeit in Form von Qualifizierungsmaß- nahmen als Ausgangspunkt für eine erfolgreiche und nachhaltige Interkulturelle Öff- nung der Stadt Bornheim gesehen. Mit freundlichen Größen Dilara Görgen Vorsitzende des Integrationsausschusses

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