Wohngeldrechner
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Es handelt sich um ein Angebot des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW.