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Gesamtabschluss 2014
Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2014 der Stadt Bornheim
gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW i. V. m. § 96 Absatz 2 GO NRW
Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2016 in Ausführung des § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:
„ Der Rat
- bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2014 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW,
- beschließt, den Gesamtjahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 11.044.967 Euro aus dem Eigenkapital zu decken,
- erteilt dem Bürgermeister gemäß § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.
Der Gesamtabschluss 2014 in Form der nachstehenden Gesamtbilanz sowie Gesamt-ergebnisrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Gesamtabschluss 2014 mit sämtlichen Anlagen wird ab sofort für die Dauer eines Jahres zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten
montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
in Zimmer 457 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten.
Die einzelnen Bestandteile des Gesamtabschlusses können Sie als PDF einsehen: