Informationen zu SEPA
Ab dem 1. Februar 2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch hierzulande. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro sind dann nach europaweit einheitlichen Regeln und Verfahren vorzunehmen, auch innerhalb Deutschlands.
1 Allgemeines
Die Grundidee hinter SEPA ist die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa, sodass es keine preisliche, technische und zeitliche Trennung mehr zwischen nationalen Zahlungen und Zahlungen im SEPA-Geltungsbereich gibt.
1.1 Welche Vorteile bringt SEPA?
Die SEPA-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen als auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. So kann mit der SEPA-Überweisung beispielsweise die Grundsteuer für eine Immobilie in Bornheim genauso wie die Grundsteuer für eine Immobilie in Frankreich bezahlt werden.
Auch können Sie europaweit Ihre fälligen Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen lassen. Ein weiterer Vorteil der SEPA-Lastschrift ist, dass Sie durch die Einführung eines exakten Fälligkeitstermins zukünftig genau wissen, wann die Belastung Ihres Kontos erfolgt.
1.2 Welche Länder nehmen an SEPA teil?
Insgesamt 32 europäische Länder machen bei SEPA mit. Neben den 27 EU-Ländern nehmen auch Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz und Monaco an SEPA teil.
1.3 Welche Zahlverfahren sind von SEPA betroffen?
Grundsätzlich sind alle nationalen und internationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren in EURO, die innerhalb der 32 europäischen Länder abgewickelt werden, von der SEPA-Umstellung betroffen. Der Scheckverkehr wird von SEPA nicht erfasst.
1.4 Termine
Bis zum 31. Januar 2014 werden die SEPA-Zahlverfahren parallel zu den bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren angeboten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umstellung besteht somit zum 1. Februar 2014. Um Zahlungsausfälle und Störungen zu vermeiden, zieht die Stadt Bornheim ihre SEPA-Umstellung vor.
Von der SEPA-Überweisung wird bereits ab dem 15. Oktober 2013 Gebrauch gemacht. Die Umstellung auf die SEPA-Lastschrift erfolgte zum 1. Januar 2014.
1.5 Was sind IBAN und BIC?
Die IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Business Identifier Code) ergeben die neue Kontoverbindung und ersetzen die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl. Ihre IBAN und BIC können Sie Ihren Kontoauszügen entnehmen oder bei Ihrem Kreditinstitut erfragen.
2 SEPA-Überweisung
Die SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) wurde am 28. Januar 2008 eingeführt. Sie umfasst europaweit einheitliche Regeln für Überweisungen in Euro und kann für grenzüberschreitende und inländische Zahlungen genutzt werden.
2.1 Wie funktioniert die SEPA-Überweisung?
Für die SEPA-Überweisung nutzen Sie einen SEPA-Überweisungsträger. Beim Online-Banking nutzen Sie bitte das entsprechende SEPA-Layout. Neben dem Namen des Zahlungsempfängers tragen Sie bitte die Kontoverbindung in Form von IBAN und BIC ein. Bitte achten Sie darauf, dass sich die verfügbaren Zeichen im Verwendungszweck auf 140 verkürzt haben (anstatt bisher 378 Zeichen).
2.2 Wie lange dauert die Überweisung?
Die Überweisungsdauer beträgt seit 2012 bei belegloser Auftragseinreichung maximal einen Bankarbeitstag. (Die SEPA-Zeitrechnung basiert auf TARGET, einem innereuropäischen Zentralbank-Verrechnungssystem. TARGET hat nur am Wochenende und an zentralen Feiertagen, die in ganz Europa gelten, geschlossen. Alle anderen Tage – auch deutsche oder regionale Feiertage – gelten unter SEPA als Bankarbeitstag.)
Der Überweisung wird ein verbindliches Ausführungsdatum mitgegeben, zu dem Ihr Konto belastet wird. Die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers erfolgt dann spätestens am nächsten Bankarbeitstag.
2.3 Gibt es Betragsgrenzen?
Für SEPA-Überweisungen sind keine Betragsgrenzen vorgesehen. Die Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung besteht allerdings weiterhin.
2.4 Was ist „IBAN only“?
Ab dem 1. Februar 2014 brauchen Sie für SEPA-Inlandszahlungen nur die IBAN des Zahlungsempfängers anzugeben. Der BIC wird bis 1. Februar 2016 für grenzüberschreitende Überweisungen benötigt.
3 SEPA-Lastschrift
Das SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit, SDD) wurde am 2. November 2009 eingeführt und kann für grenzüberschreitende und inländische Lastschriften verwendet werden. Die SEPA-Lastschrift hat zwei Varianten: die SEPA-Basislastschrift (vergleichbar mit dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren) und die SEPA-Firmenlastschrift (vergleichbar mit dem bisherigen Abbuchungsverfahren).
3.1 Was ist die Gläubiger-ID und warum wird sie benötigt?
Um als Lastschrift-Einreicher (Zahlungsempfänger) die Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriften zu nutzen, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer (auch „Creditor Identifier“ bzw. CI). Dabei handelt es sich um eine eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist, den Lastschrift-Einreicher identifiziert und damit die Zuordnung einer Lastschrift zu dem jeweiligen Grundgeschäft erleichtert.
Die Gläubiger-ID der Stadt Bornheim als SEPA-Lastschrifteinreicher lautet:
DE17ZZZ00000084732.
3.2 Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Das SEPA-Lastschriftmandat ist das Pendant zur bisherigen Einzugsermächtigung. Mit dem Mandat ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger, Lastschriften von seinem Konto zu ziehen. Die kontoführende Bank wird gleichzeitig angewiesen, die übermittelten Lastschriftanweisungen zu erfüllen und das entsprechende Konto zu belasten („Vorautorisierung“). Die Bank des Zahlungsempfängers ist bei Einreichungen nicht verpflichtet, das Vorhandensein eines Mandats zu prüfen.
Die SEPA-Lastschriftmandate unterliegen strengen Formvorschriften. Sie bedürfen der Schriftform, der Unterschrift des Zahlungspflichtigen und den Pflichtangaben wie Ermächtigung, Vorautorisierung, Gläubiger-ID oder Mandatsreferenz. (Die Mandatsreferenz wird vom Zahlungsempfänger vergeben. Sie ermöglicht dem Zahlungspflichtigen eine eindeutige Identifizierung des Mandats und erleichtert die Prüfung eingehender Lastschriften. Bei der Stadt Bornheim entspricht die Mandatsreferenz dem Kassenzeichen zuzüglich einer durch Bindestrich getrennten 2-stelligen fortlaufenden Nummer.) Weichen Zahlungspflichtiger und Kontoinhaber voneinander ab, so muss der Kontoinhaber das Mandat erteilen.
Lastschriftmandate, die der Stadt Bornheim erteilt werden, müssen mindestens sechs Bankarbeitstage vor dem ersten Fälligkeitsdatum der Stadt Bornheim im Original vorliegen.
3.2.1 Wo erhalte ich einen Mandatsvordruck?
Mandatsvordrucke sind vielen Zahlungsaufforderungen der Stadt Bornheim bereits beigefügt. Sie können aber auch bei der Finanzbuchhaltung der Stadt Bornheim angefordert werden.
3.2.2 Wann können Mandate widerrufen werden bzw. wann erlöschen sie?
Generell gilt ein SEPA-Lastschriftmandat unbefristet. SEPA-Lastschriftmandate können aber jederzeit vom Zahlungspflichtigen widerrufen werden. Sie erlöschen nach 36 Monaten ohne Nutzung.
3.2.3 Wann muss ein neues Mandat erteilt werden?
Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich (z.B. Namensänderung durch Heirat, Änderung der Kontoverbindung, Änderung der Mandatsreferenz durch den Zahlungsempfänger). Diese Änderungen sind lediglich mitzuteilen. Ändert sich allerdings die Person des Kontoinhabers, muss zwingend ein neues Mandat erteilt werden. Gleiches gilt nach dem Erlöschen oder dem Widerruf eines Lastschriftmandats.
3.2.4 Was passiert mit den bereits erteilten Einzugsermächtigungen?
Einzugsermächtigungen, die der Stadt Bornheim in der Vergangenheit erteilt worden sind, werden automatisch in SEPA-Lastschriftmandate umgedeutet. Über die Umdeutung wird im Verwendungszweck des Einzugs beim letzten Abbuchungslauf 2013 oder in anderer geeigneter Weise informiert.
3.3 Was ist die Vorabinformation („Pre-Notification“)?
Vor Einreichung der Lastschrift muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen anhand einer Vorabinformation (Pre-Notification) über die Belastung seines Kontos informieren. Die Benachrichtigung ermöglicht dem Zahlungspflichtigen, rechtzeitig für die notwendige Deckung auf seinem Konto zu sorgen oder sich bei Unstimmigkeiten um eine Klärung zu bemühen.
Die Pre-Notification muss den Betrag, die Fälligkeitsdaten, die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz enthalten. Die Vorabinformation durch die Stadt Bornheim erfolgt i.d.R. mittels Bescheid, Rechnung oder Vertrag. Die Vorabinformation muss mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum versandt werden. Mit der Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten zugunsten der Stadt Bornheim wird regelmäßig vereinbart, dass sich die Frist auf acht Tage verkürzt.
Eine Vorabankündigung muss neu erstellt und an den Zahlungspflichtigen versendet werden, wenn sich der Fälligkeitszeitpunkt oder der Betrag ändert. Bei wiederkehrenden Lastschriften (Folgelastschriften) reicht eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug aus. Angegeben werden müssen die zukünftigen Fälligkeitstermine und die vereinbarten Einzugsbeträge.
3.4 Welche Rückgabefristen sind vom Zahlungspflichtigen einzuhalten?
Der Zahlungspflichtige hat die Möglichkeit, einer SEPA-Basis-Lastschrift bis zu acht Wochen nach der Belastung zu widersprechen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift hat der Zahlungspflichtige nach der Einlösung der Lastschrift kein Recht mehr, eine Erstattung des belasteten Betrags zu verlangen. Falls kein oder kein gültiges Mandat vorliegt, kann der Zahlungspflichtige der Lastschrift bis zu 13 Monate nach Belastung widersprechen.
3.5 Was passiert, wenn eine Lastschrift mangels Deckung platzt?
Platzt eine SEPA-Lastschrift mangels Deckung, erfolgt innerhalb von zwei Tagen nach Fälligkeit die Rückgabe. Bei der Rückgabe von nationalen SEPA-Lastschriften fallen für den Einreicher Gebühren an. Für den Fall, dass der Zahlungspflichtige die Rückgabe zu vertreten hat, wird die Stadt Bornheim die angefallenen Gebühren von diesem zurückverlangen.
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