Datenschutz im städtischen Ferienprogramm
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit: Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Anmeldung für das städtische Ferienprogramm
Verantwortliche/r
Stadt Bornheim
Amt für Kinder, Jugend und Familien
4.4 Jugendförderung
Brunnenallee 31
53332 Bornheim
E-Mail: jugendamt@stadt-bornheim.de
Tel.: 02222/9437-0
Fax.: 02222/9437-5454
Datenschutzbeauftragte/r
Stadt Bornheim
Datenschutzbeauftragte
Rathausstr. 2
53332 Bornheim
E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de
Tel.: 02222/945-0
Zweck der Datenverarbeitung
Anmeldung von Kindern/Jugendlichen für das städtische Ferienprogramm
Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Satz 1(b) DSGVO rechtmäßig, da sie für die Erfüllung eines Betreuungsvertrags erforderlich ist.
Kinder- und Jugenderholung ist eine Aufgabe der Jugendarbeit nach §11 (1) SGB VIII.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Stadt Bornheim, Jugendförderung
Stadt Bornheim, Finanzbuchhaltung
Referenten/Referentinnen und Betreuer/Betreuerinnen im Ferienprogramm, die im Auftrag der Jugendförderung handeln
Dauer der Speicherung
10 Jahre
Rechte der betroffenen Personen
Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen (Landesbeauftragte NRW für den Datenschutz)
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Jugendförderung benötigt Ihre Daten, um einen Betreuungsvertrag für das städtische Ferienprogramm mit Ihnen abschließen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann ihr Kind nicht am städtischen Ferienprogramm teilnehmen