Inklusion

Wo finden Sie Unterstützung?

Inklusion ist das erklärte Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Initiative NRW inklusiv ins Leben gerufen. Die Stadt Bornheim tritt ebenfalls dafür ein, aktiv ein gleichberechtigtes Leben für alle Menschen zu unterstützen: Bornheim inklusiv! In vielen Bereichen des Bornheimer Lebens ist Inklusion als Zielsetzung bereits gelebter Alltag, wie in Schulen und Kindergärten, beim integrierten Mobilitätskonzept sowie in Neubauten, bei denen das Konzept der Barrierefreiheit umgesetzt wird.

Wer sich in einem Projekt für Inklusion und Teilhabe engagiert oder eine gute Idee hat, kann bei der Stadt Bornheim nun sogar Fördermittel bis zu 10.000 Euro beantragen. Alle Infos dazu gibt es hier.

Bei allen Fragen rund um Inklusion in Bornheim wendet man sich an Susanne Vogel unter 02222 945-450 oder per E-Mail an inklusion(at)stadt-bornheim.de. Seit dem 1. April 2025 können sich Menschen mit Beeinträchtigungen auch persönlich beraten lassen. Die Sprechstunde findet dienstags von 8.30 bis 12.30 Uhr im Rathaus in Raum 204 auf der zweiten Etage statt. Eine vorherige Terminbuchung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen. 

Einen allgemeinen, regelmäßig aktualisierten Ratgeber für Menschen mit Behinderungen hat der Rhein-Sieg-Kreis herausgebracht: Externe Homepage Ratgeber für Menschen mit Behinderung 

Und eine hilfreiche Onlinekarte für rollstuhlgerechte Orte bietet die Wheelmap: Externe Homepage Wheelmap 

Seit Mai 2024 ist Bornheim auch "assistenzhundfreundliche Kommune". Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Aktion Mensch ist in Zusammenarbeit mit der Stiftung Assistenzhund eine Landkarte enstanden, die sogenannte "Dog Map". Diese ist online oder als App erhältlich. Darin vermerken die Kommunen kostenfrei sämtliche Einrichtungen, öffentlichen Gebäude, Geschäfte und sonstige Örtlichkeiten, wo ein Assistenzhund mitgebracht werden darf.

Assistenzhunde willkommen!

Assistenzhunde, beispielsweise Blindenführhunde, begleiten ihre Halter*innen im beruflichen und privaten Alltag. Die Tiere werden ausgebildet, um beispielsweise Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, Epilepsie oder Diabetes zu helfen. Vor allem Menschen mit scheinbar unsichtbaren Behinderungen stehen aber immer wieder vor Problemen, wenn sie mit ihrem Assistenzhund zum Beispiel in eine Arztpraxis oder ein Museum gehen wollen, da ihnen häufig der Zutritt mit Hund verweigert wird.

Daher unterstützt die Stadt Bornheim die Zutrittskampagne des Vereins Pfotenpiloten und möchte mit dieser Aktion auch die Privatwirtschaft und Gastronomie in Bornheim auffordern, es der Stadtverwaltung gleichzutun und die Assistenzhunde der Menschen mit Beeinträchtigung willkommen zu heißen.

Ein Aufkleber am Eingang des Bornheimer Rathauses zeigt, dass Asssistenzhunde hier willkommen sind. Wer Fragen zum Thema hat oder den Aufkleber für seine eigene Einrichtung haben möchte, wendet sich ebenfalls an die Behindertenbeauftragte der Stadt Bornheim Susanne Vogel. 

Übrigens ist das Zugangsrecht von Assistenzhunden in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gesetzlich festgelegt. Sie ist seit dem 26. März 2009 in Kraft und schließt in Artikel 9 und 20 ganz explizit „tierische Hilfe“, also Assistenzhunde, als Mittel zur Teilhabe ein. Weiterhin hat das neue Teilhabestärkungsgesetz unter Artikel 9 „Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ den Paragraphen 12e „Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde“ dahingehend geändert, dass Menschen nicht der Zugang verweigert werden darf, weil sie von einem Assistenzhund begleitet werden.