Assistenzhunde, beispielsweise Blindenführhunde, begleiten ihre Halter*innen im beruflichen und privaten Alltag. Die Tiere werden ausgebildet, um beispielsweise Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, Epilepsie oder Diabetes zu helfen. Vor allem Menschen mit scheinbar unsichtbaren Behinderungen stehen aber immer wieder vor Problemen, wenn sie mit ihrem Assistenzhund zum Beispiel in eine Arztpraxis oder ein Museum gehen wollen, da ihnen häufig der Zutritt mit Hund verweigert wird.
Daher unterstützt die Stadt Bornheim die Zutrittskampagne des Vereins Pfotenpiloten und möchte mit dieser Aktion auch die Privatwirtschaft und Gastronomie in Bornheim auffordern, es der Stadtverwaltung gleichzutun und die Assistenzhunde der Menschen mit Beeinträchtigung willkommen zu heißen.
Ein Aufkleber am Eingang des Bornheimer Rathauses zeigt, dass Asssistenzhunde hier willkommen sind. Wer Fragen zum Thema hat oder den Aufkleber für seine eigene Einrichtung haben möchte, wendet sich ebenfalls an die Behindertenbeauftragte der Stadt Bornheim Susanne Vogel.
Übrigens ist das Zugangsrecht von Assistenzhunden in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gesetzlich festgelegt. Sie ist seit dem 26. März 2009 in Kraft und schließt in Artikel 9 und 20 ganz explizit „tierische Hilfe“, also Assistenzhunde, als Mittel zur Teilhabe ein. Weiterhin hat das neue Teilhabestärkungsgesetz unter Artikel 9 „Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ den Paragraphen 12e „Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde“ dahingehend geändert, dass Menschen nicht der Zugang verweigert werden darf, weil sie von einem Assistenzhund begleitet werden.