Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.02.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: PCR Tests in Kitas Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In wie vielen KiTas und Tagespflegestellen sind zum Stand 19.1 keine PCR Pooltests vorhanden, weshalb die Tests nicht durchgeführt werden können? Antwort: Am 19.01.2022 wurde eine Kita noch gar nicht mit Material für die Pooltestungen beliefert – bei einer weiteren Kita wurde lediglich Material für 2 Pooltestungen anstatt für die insgesamt 4 ange- forderten Pooltestungen ausgeliefert. Die Tagespflegestellen sind nicht in die PCR-Pooltestungen aufgenommen worden, daher erfolgt hier grundsätzlich keine Belieferung. Die Tagespflegestellen erhalten weiterhin die vom Land NRW den Kommunen zur Verfügung gestellten Selbsttests. Frage 2: In wie vielen KiTas gab es Probleme mit dem vereinbarten Transport der Pooltests ins Labor? Antwort: In der Startphase gab es in mehreren Kindertageseinrichtungen Probleme mit den vereinbarten Transportzeiten. Mittlerweile werden die Abholzeiten der Pooltestungen fast in allen Einrichtun- gen eingehalten. Seit Anfang Februar kommt es vermehrt zu Verzögerungen bei der Abholung der Einzeltestungen, die nach Übermittlung eines positiven Pooltestergebnisses am Folgetag im Beisein der Eltern in der Einrichtung durchgeführt werden. Frage 3: Ist es korrekt, dass bei einem positiven Pooltest am Donnerstag der Pool erst am darauffolgen- den Montag nachgetestet werden kann und somit die Kinder währenddessen in Quarantäne müs- sen? Antwort: Nein, wenn von einem Pooltest am Donnerstag noch am gleichen Tag ein positives Ergebnis übermittelt wird, dann werden am Freitag die Einzeltests durchgeführt. Die Auswertung der Ein- zeltest soll auf der Grundlage der vereinbarten Leistung noch taggleich erfolgen, so dass kein Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Kind sich aufgrund von Verzögerungen von Testergebnissen über das Wochenende in Quaran- täne befinden sollte. Um genau diese Situation zu vermeiden, wurde aufgrund der gemeldeten Laborengpässe das Testverfahren angepasst und die Modifikation sowohl in der Ratssitzung am 27.01.2022, als auch mit einem Elternbrief kommuniziert. Frage 4: Ist es korrekt, dass die ErzieherInnen ebenfalls in den Pool mit den Kindern kommen, jedoch keine Quarantäne antreten müssen? Antwort: Grundsätzlich werden die Pools so zusammengestellt, dass sie Kinder und Mitarbeiter*innen ent- halten. Würden die Fachkräfte separat in einem Pool getestet, dann würden bei einem positiven Pooltestergebnis zunächst keine Mitarbeiter*innen zur Verfügung stehen. Für Kinder und die Mit- arbeiter*innen gelten dieselben Quarantäneregeln – hier gibt es keine Unterscheidung. Frage 5: Wie wird seitens der Stadt mit dem Umstand umgegangen, dass die geplanten Priorisierungen bezüglich der PCR Tests dazu führen können, dass es weitere Verzögerungen bei der Übermitt- lung von Ergebnissen aus Pooltests und Einzeltests geben kann und eine ggf. unnötige Quaran- täne von Kindern bzw. eine Schließung von KiTas forciert wird, wie derzeit im Rhein-Sieg-Kreis? Antwort: Auf die Antwort der Frage 3 wird verwiesen – die Verwaltung hat die Teststrategie frühzeitig an- gepasst und der Politik in der Ratssitzung am 27.01.2022 vorgestellt. Die Eltern wurden per El- ternbrief informiert und zusätzlich zu einem digitalen Informationsabend am 26.01.2022 eingela- den. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass mit dieser modifizierten Teststrategie die Kinderta- geseinrichtungen unter bestmöglichem Infektionsschutz für die Kinder geöffnet bleiben konnten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.02.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: PCR Tests in Kitas Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In wie vielen KiTas und Tagespflegestellen sind zum Stand 19.1 keine PCR Pooltests vorhanden, weshalb die Tests nicht durchgeführt werden können? Antwort: Am 19.01.2022 wurde eine Kita noch gar nicht mit Material für die Pooltestungen beliefert – bei einer weiteren Kita wurde lediglich Material für 2 Pooltestungen anstatt für die insgesamt 4 ange- forderten Pooltestungen ausgeliefert. Die Tagespflegestellen sind nicht in die PCR-Pooltestungen aufgenommen worden, daher erfolgt hier grundsätzlich keine Belieferung. Die Tagespflegestellen erhalten weiterhin die vom Land NRW den Kommunen zur Verfügung gestellten Selbsttests. Frage 2: In wie vielen KiTas gab es Probleme mit dem vereinbarten Transport der Pooltests ins Labor? Antwort: In der Startphase gab es in mehreren Kindertageseinrichtungen Probleme mit den vereinbarten Transportzeiten. Mittlerweile werden die Abholzeiten der Pooltestungen fast in allen Einrichtun- gen eingehalten. Seit Anfang Februar kommt es vermehrt zu Verzögerungen bei der Abholung der Einzeltestungen, die nach Übermittlung eines positiven Pooltestergebnisses am Folgetag im Beisein der Eltern in der Einrichtung durchgeführt werden. Frage 3: Ist es korrekt, dass bei einem positiven Pooltest am Donnerstag der Pool erst am darauffolgen- den Montag nachgetestet werden kann und somit die Kinder währenddessen in Quarantäne müs- sen? Antwort: Nein, wenn von einem Pooltest am Donnerstag noch am gleichen Tag ein positives Ergebnis übermittelt wird, dann werden am Freitag die Einzeltests durchgeführt. Die Auswertung der Ein- zeltest soll auf der Grundlage der vereinbarten Leistung noch taggleich erfolgen, so dass kein Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Kind sich aufgrund von Verzögerungen von Testergebnissen über das Wochenende in Quaran- täne befinden sollte. Um genau diese Situation zu vermeiden, wurde aufgrund der gemeldeten Laborengpässe das Testverfahren angepasst und die Modifikation sowohl in der Ratssitzung am 27.01.2022, als auch mit einem Elternbrief kommuniziert. Frage 4: Ist es korrekt, dass die ErzieherInnen ebenfalls in den Pool mit den Kindern kommen, jedoch keine Quarantäne antreten müssen? Antwort: Grundsätzlich werden die Pools so zusammengestellt, dass sie Kinder und Mitarbeiter*innen ent- halten. Würden die Fachkräfte separat in einem Pool getestet, dann würden bei einem positiven Pooltestergebnis zunächst keine Mitarbeiter*innen zur Verfügung stehen. Für Kinder und die Mit- arbeiter*innen gelten dieselben Quarantäneregeln – hier gibt es keine Unterscheidung. Frage 5: Wie wird seitens der Stadt mit dem Umstand umgegangen, dass die geplanten Priorisierungen bezüglich der PCR Tests dazu führen können, dass es weitere Verzögerungen bei der Übermitt- lung von Ergebnissen aus Pooltests und Einzeltests geben kann und eine ggf. unnötige Quaran- täne von Kindern bzw. eine Schließung von KiTas forciert wird, wie derzeit im Rhein-Sieg-Kreis? Antwort: Auf die Antwort der Frage 3 wird verwiesen – die Verwaltung hat die Teststrategie frühzeitig an- gepasst und der Politik in der Ratssitzung am 27.01.2022 vorgestellt. Die Eltern wurden per El- ternbrief informiert und zusätzlich zu einem digitalen Informationsabend am 26.01.2022 eingela- den. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass mit dieser modifizierten Teststrategie die Kinderta- geseinrichtungen unter bestmöglichem Infektionsschutz für die Kinder geöffnet bleiben konnten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.01.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bürgerausschuss Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.01.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Anregungen von BürgerInnen aus dem Bürgerausschuss sind aktuell auf der Liste zur Bearbeitung? Antwort 1: Alle bisher eingereichten Anregungen nach § 24 GO NRW sind in den jeweiligen Sit- zungen des Bürgerausschusses und der Fachausschüsse behandelt worden und sind in Bearbei- tung. Frage 2: Welchen Zeitraum müssen die BürgerInnen von der Einreichung bis zur Vorlage im zu- ständigen Ausschuss für Ihre Anregungen einplanen? Antwort 2: Die Fristen nach der Geschäftsordnung des Rates finden hier Anwendung. Frage 3: Gibt es unterschiedliche Zeiträume bei den Ämtern? Antwort 3: Aufgrund personeller Engpässe kann es zu einer längeren Bearbeitung der Anregung kommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.01.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bürgerausschuss Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.01.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Anregungen von BürgerInnen aus dem Bürgerausschuss sind aktuell auf der Liste zur Bearbeitung? Antwort 1: Alle bisher eingereichten Anregungen nach § 24 GO NRW sind in den jeweiligen Sit- zungen des Bürgerausschusses und der Fachausschüsse behandelt worden und sind in Bearbei- tung. Frage 2: Welchen Zeitraum müssen die BürgerInnen von der Einreichung bis zur Vorlage im zu- ständigen Ausschuss für Ihre Anregungen einplanen? Antwort 2: Die Fristen nach der Geschäftsordnung des Rates finden hier Anwendung. Frage 3: Gibt es unterschiedliche Zeiträume bei den Ämtern? Antwort 3: Aufgrund personeller Engpässe kann es zu einer längeren Bearbeitung der Anregung kommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betreffend Einbrüche, Diebstähle und Vandalismus-Vorfälle in Bornheim Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der oben genannten Delikte (Einbrüche, Diebstähle, Vandalismus) in den letzten zehn Jahren in Bornheim entwickelt? Wie hoch ist die Aufklärungsquote? Antwort zu Frage 1: In der Anlage ist eine Übersicht beigefügt, die die Entwicklung der verschiedenen Deliktzahlen darstellt. Die Reihen bilden jeweils 13 Jahre ab und zeigen durchgehend eine insgesamt positive Entwicklung. Frage 2: Wie sieht die Verteilung der Einbrüche, Diebstähle und Vandalismus-Vorfälle auf die einzelnen Ortsteile aus, gibt es „Brennpunkte“? Antwort zu Frage 2: Für alle genannten Deliktbereiche gibt es in 2021 keine örtlichen Häufungen und „Brennpunkte“. In 2021 gab es zwei Serien von Kfz-Aufbrüchen in Bornheim und Hersel. Dort wurden vermutlich von überregionalen Tätern gezielt Firmenfahrzeuge angegangen und hochwertiges Werkzeug entwendet, davon alleine 14 Fahrzeuge einer Firma. In einer zweiten Serie wurden vermutlich von örtlichen Tätern 7 Fahrzeuge aufgebrochen. In beiden Fällen konnte bisher kein Tatverdächtiger ermittelt werden. Die Serien haben sich nicht fortgesetzt. Frage 3: Inwieweit wirkt sich eine etwaige Häufung auf die Verteilung der Streifenfahrten des Ordnungsamtes bzw. der Polizei aus? Antwort zu Frage 3: Da keine lokale Häufung zu erkennen ist, ist dies auch nicht bei den Streifenfahrten zu berück- sichtigen. Insgesamt richten sich die Streifenfahrten grundsätzlich immer nach der Erfahrungs- lage und einer Risikoeinschätzung für bestimmte Nutzungen bzw. Objekte. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie viele Fahrzeuge stehen dem Ordnungsamt Bornheim für Streifenfahrten zur Verfügung, inwieweit kann bzw. wird das durch Polizeifahrzeuge ergänzt werden? Antwort zu Frage 4: Das Team des Ordnungsaußendienstes verfügt über ein Fahrzeug mit entsprechender Sonderla- ckierung und Ausrüstung. Aufgrund der engen Kooperation im Rahmen der Ordnungspartner- schaft entscheiden sowohl die Bediensteten der Polizei über eine Hinzuziehung des Ordnungs- amtes, als auch die Bediensteten des Ordnungsaußendienstes über eine Hinzuziehung der Poli- zei je nach Einsatzanlass und den Gesamtumständen. Frage 5: Ist eine Aufstockung der Kapazitäten geplant? Antwort zu Frage 5: Die bestehende und gut funktionierende Ordnungspartnerschaft zwischen Ordnungsbehörde und Polizei soll gestärkt und ausgebaut werden. Für das Team des Ordnungsaußendienstes wird eine personelle Aufstockung im Rahmen des Haushalts- und Stellenplanungsprozesses für den Haushalt 2023 / 2024 dem Rat zur abschlie- ßenden Entscheidung vorgelegt werden. Die Erfahrungswerte zeigen bislang, dass eine durchgehende Besetzung eines Fahrzeugs aus- reichend ist. Die Anschaffung eines zweiten Fahrzeuges ist daher zunächst nicht beabsichtigt. Bei besonderen Anlässen kann durch ein zweites Fahrzeug aus dem Pool der Dienstfahrzeuge des Ordnungsamtes unterstützt werden. Hier ist angedacht, zukünftig alle Fahrzeuge des Außen- dienstes des Ordnungsamtes mit vergleichbaren Fahrzeugen im Hinblick auf die Ausstattung und gegebenenfalls auch das äußere Erscheinungsbild auszurüsten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betreffend Einbrüche, Diebstähle und Vandalismus-Vorfälle in Bornheim Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der oben genannten Delikte (Einbrüche, Diebstähle, Vandalismus) in den letzten zehn Jahren in Bornheim entwickelt? Wie hoch ist die Aufklärungsquote? Antwort zu Frage 1: In der Anlage ist eine Übersicht beigefügt, die die Entwicklung der verschiedenen Deliktzahlen darstellt. Die Reihen bilden jeweils 13 Jahre ab und zeigen durchgehend eine insgesamt positive Entwicklung. Frage 2: Wie sieht die Verteilung der Einbrüche, Diebstähle und Vandalismus-Vorfälle auf die einzelnen Ortsteile aus, gibt es „Brennpunkte“? Antwort zu Frage 2: Für alle genannten Deliktbereiche gibt es in 2021 keine örtlichen Häufungen und „Brennpunkte“. In 2021 gab es zwei Serien von Kfz-Aufbrüchen in Bornheim und Hersel. Dort wurden vermutlich von überregionalen Tätern gezielt Firmenfahrzeuge angegangen und hochwertiges Werkzeug entwendet, davon alleine 14 Fahrzeuge einer Firma. In einer zweiten Serie wurden vermutlich von örtlichen Tätern 7 Fahrzeuge aufgebrochen. In beiden Fällen konnte bisher kein Tatverdächtiger ermittelt werden. Die Serien haben sich nicht fortgesetzt. Frage 3: Inwieweit wirkt sich eine etwaige Häufung auf die Verteilung der Streifenfahrten des Ordnungsamtes bzw. der Polizei aus? Antwort zu Frage 3: Da keine lokale Häufung zu erkennen ist, ist dies auch nicht bei den Streifenfahrten zu berück- sichtigen. Insgesamt richten sich die Streifenfahrten grundsätzlich immer nach der Erfahrungs- lage und einer Risikoeinschätzung für bestimmte Nutzungen bzw. Objekte. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Wie viele Fahrzeuge stehen dem Ordnungsamt Bornheim für Streifenfahrten zur Verfügung, inwieweit kann bzw. wird das durch Polizeifahrzeuge ergänzt werden? Antwort zu Frage 4: Das Team des Ordnungsaußendienstes verfügt über ein Fahrzeug mit entsprechender Sonderla- ckierung und Ausrüstung. Aufgrund der engen Kooperation im Rahmen der Ordnungspartner- schaft entscheiden sowohl die Bediensteten der Polizei über eine Hinzuziehung des Ordnungs- amtes, als auch die Bediensteten des Ordnungsaußendienstes über eine Hinzuziehung der Poli- zei je nach Einsatzanlass und den Gesamtumständen. Frage 5: Ist eine Aufstockung der Kapazitäten geplant? Antwort zu Frage 5: Die bestehende und gut funktionierende Ordnungspartnerschaft zwischen Ordnungsbehörde und Polizei soll gestärkt und ausgebaut werden. Für das Team des Ordnungsaußendienstes wird eine personelle Aufstockung im Rahmen des Haushalts- und Stellenplanungsprozesses für den Haushalt 2023 / 2024 dem Rat zur abschlie- ßenden Entscheidung vorgelegt werden. Die Erfahrungswerte zeigen bislang, dass eine durchgehende Besetzung eines Fahrzeugs aus- reichend ist. Die Anschaffung eines zweiten Fahrzeuges ist daher zunächst nicht beabsichtigt. Bei besonderen Anlässen kann durch ein zweites Fahrzeug aus dem Pool der Dienstfahrzeuge des Ordnungsamtes unterstützt werden. Hier ist angedacht, zukünftig alle Fahrzeuge des Außen- dienstes des Ordnungsamtes mit vergleichbaren Fahrzeugen im Hinblick auf die Ausstattung und gegebenenfalls auch das äußere Erscheinungsbild auszurüsten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates "Sanierung des Bornheimer Stadions wird teurer", Hier: CO2-Ausstoß Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Mit der Aussage, dass der CO2-Ausstoß bei einem Neubau deutlich höher sei, als der Ausstoß bei einer Sanierung untermauert die Verwaltung die Ernsthafte Auseinandersetzung mit konkreten Zahlen. Bitte nennen Sie die konkreten Zahlen des CO2-Ausstoßes bei einem Neubau und einer Sanierung. Antwort 1: Die Überschrift in der Presse nimmt leider keinen Bezug auf die Hintergründe der Preissteigerung, nämlich die allgemeine und exorbitante Kostensteigerung im Bausektor. Grund- sätzlich ist es bzgl. der Anfrage aber immer so, dass eine mögliche Weiterverwendung vorhande- ner Bausubstanz CO2-ärmer ist als die Beschaffung und der Einbau neuer Materialien. Eine auf- wändige kostenintensive Ermittlung konkreter Zahlen ist hierfür entbehrlich und sicher nicht im Sinne des Fragestellers. Hinzu kommt, dass verschiedene Bausteine der Sanierung im Grunde einen Neubau beinhalten (z.B. Toilettenanlage, Ausbau des unbefestigten Besucherparkplatzes etc.). Frage 2: Das Bornheimer Hallenfreizeitbad soll im Gegensatz zum Stadion nicht saniert werden, sondern durch einen Neubau ersetzt werden. Inwieweit wurde hier die CO2-Bilanz zwischen Neubau und Sanierung abgewogen? Bitte nennen sie die Zahlen. Antwort 2: Wie gesagt ist auch die Stadionsanierung teilweise als Neubaumaßnahme anzuse- hen. Darüber hinaus ist die bauliche Substanz des Hallenfreizeitbades so marode, dass eine Weiterverwendung nach Aussagen in den Voruntersuchungen nicht möglich ist. Hier kann nur ein Substanzrecycling und die Verwendung nachhaltiger Baustoffe beim Neubau den CO2-Fußab- druck mindern. Frage 3: Inwieweit werden CO2-Kriterien von der Kommunalaufsicht und den Vorgaben durch das Kommunale Haushaltsrecht festgelegt und berücksichtigt? Antwort 3: Bund, Land und der Rat der Stadt Bornheim haben den Weg zur Klimaneutralität bis 2045 beschlossen. Hintergrund ist das Ziel; die Erderwärmung möglichst auf 1,5°C zu beschrän- ken, um katastrophale Klimafolgen abzumildern. Vor dem Hintergrund leitet sich eine Handlungs- verpflichtung der Verwaltung ab, die auch mit Kosten verbunden ist. Diese sachlich erforderlichen Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Kosten sind vom kommunalen Haushaltsrecht abgedeckt. Im Übrigen hat die Bundesregierung bereits vor Jahren darauf hingewiesen, dass Mehrinvestitionen in den Klimaschutz unvergleich- lich niedriger ausfallen, als die Schadensbeseitigung nach einem ungehinderten Klimawandel (soweit dies dann überhaupt noch möglich ist). Frage 4: Inwieweit akzeptiert die Kommunalaufsicht Mehrkosten für Baumaßnahmen unter Be- rücksichtigung einer CO2-Bilanz? Antwort 4: S. Antwort zu Fragen 1 und 3. Hingewiesen wird neben den rein investiven Mehrkos- ten auf deutlich Einsparungen in der Lebenszyklusbetrachtung. Frage 5: Nach welchen Kriterien werden die Abwägungen zwischen CO2-Einsparungen und niedrigeren Kosten von Seiten der Stadtverwaltung abgewogen? Antwort 5: S. Antworten zu den Fragen 1-4. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates "Sanierung des Bornheimer Stadions wird teurer", Hier: CO2-Ausstoß Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Mit der Aussage, dass der CO2-Ausstoß bei einem Neubau deutlich höher sei, als der Ausstoß bei einer Sanierung untermauert die Verwaltung die Ernsthafte Auseinandersetzung mit konkreten Zahlen. Bitte nennen Sie die konkreten Zahlen des CO2-Ausstoßes bei einem Neubau und einer Sanierung. Antwort 1: Die Überschrift in der Presse nimmt leider keinen Bezug auf die Hintergründe der Preissteigerung, nämlich die allgemeine und exorbitante Kostensteigerung im Bausektor. Grund- sätzlich ist es bzgl. der Anfrage aber immer so, dass eine mögliche Weiterverwendung vorhande- ner Bausubstanz CO2-ärmer ist als die Beschaffung und der Einbau neuer Materialien. Eine auf- wändige kostenintensive Ermittlung konkreter Zahlen ist hierfür entbehrlich und sicher nicht im Sinne des Fragestellers. Hinzu kommt, dass verschiedene Bausteine der Sanierung im Grunde einen Neubau beinhalten (z.B. Toilettenanlage, Ausbau des unbefestigten Besucherparkplatzes etc.). Frage 2: Das Bornheimer Hallenfreizeitbad soll im Gegensatz zum Stadion nicht saniert werden, sondern durch einen Neubau ersetzt werden. Inwieweit wurde hier die CO2-Bilanz zwischen Neubau und Sanierung abgewogen? Bitte nennen sie die Zahlen. Antwort 2: Wie gesagt ist auch die Stadionsanierung teilweise als Neubaumaßnahme anzuse- hen. Darüber hinaus ist die bauliche Substanz des Hallenfreizeitbades so marode, dass eine Weiterverwendung nach Aussagen in den Voruntersuchungen nicht möglich ist. Hier kann nur ein Substanzrecycling und die Verwendung nachhaltiger Baustoffe beim Neubau den CO2-Fußab- druck mindern. Frage 3: Inwieweit werden CO2-Kriterien von der Kommunalaufsicht und den Vorgaben durch das Kommunale Haushaltsrecht festgelegt und berücksichtigt? Antwort 3: Bund, Land und der Rat der Stadt Bornheim haben den Weg zur Klimaneutralität bis 2045 beschlossen. Hintergrund ist das Ziel; die Erderwärmung möglichst auf 1,5°C zu beschrän- ken, um katastrophale Klimafolgen abzumildern. Vor dem Hintergrund leitet sich eine Handlungs- verpflichtung der Verwaltung ab, die auch mit Kosten verbunden ist. Diese sachlich erforderlichen Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Kosten sind vom kommunalen Haushaltsrecht abgedeckt. Im Übrigen hat die Bundesregierung bereits vor Jahren darauf hingewiesen, dass Mehrinvestitionen in den Klimaschutz unvergleich- lich niedriger ausfallen, als die Schadensbeseitigung nach einem ungehinderten Klimawandel (soweit dies dann überhaupt noch möglich ist). Frage 4: Inwieweit akzeptiert die Kommunalaufsicht Mehrkosten für Baumaßnahmen unter Be- rücksichtigung einer CO2-Bilanz? Antwort 4: S. Antwort zu Fragen 1 und 3. Hingewiesen wird neben den rein investiven Mehrkos- ten auf deutlich Einsparungen in der Lebenszyklusbetrachtung. Frage 5: Nach welchen Kriterien werden die Abwägungen zwischen CO2-Einsparungen und niedrigeren Kosten von Seiten der Stadtverwaltung abgewogen? Antwort 5: S. Antworten zu den Fragen 1-4. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.02.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Straßenbeleuchtung Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie erfolgt die Aufnahme/Meldung von defekten Laternen? (Gibt es eine regelmäßige Überprü- fung/Wartung? Werden andere Wege außer über die Homepage genutzt? Antwort: Die Meldungen erreichen den StadtBetrieb 24/7 über die Nutzung des Kontaktformulars auf der Internetseite des SBB, per E-Mail und telefonisch (Bereitschaftsdienst außerh. der Dienstzeiten). Im Abstand von vier Jahren wird die Straßenbeleuchtung einer routinemäßigen Wartung/Über- prüfung unterzogen. Frage 2: Wie lange ist die durchschnittliche Zeit zwischen Meldung und Reparatur? Antwort: Die Entstörung erfolgt in 2 Prioritätsstufen: Priorität 1: Entstörung sofort bzw. innerhalb von 24 Stunden. Dies betrifft bspw. den Ausfall von mehr als 5 Leuchten in einem Straßenzug, den Ausfall eines ganzen Straßenzuges, Unfallereignisse, lose Bauteile. Priorität 2: Entstörung innerhalb von 5 Arbeitstagen. Dies betrifft bspw. kleinere Schäden, den Ausfall einzelner Leuchten oder flackernde Leuchten. Frage 3: Welche Gründe stehen einer zügigen Reparatur im Wege oder können diese verzögern? Antwort: Die Entstörung innerhalb der v. g. Prioritätsstufen und den darin genannten Zeiträumen verzögert sich dann, wenn beispielsweise Bauteile von älteren Leuchten nicht sofort verfügbar sind. Weit- aus häufiger entstehen Verzögerungen jedoch durch eine zum Teil intensive Fehlersuche. Kann Herr Matthias Kabon Siefenfeldchen 108b 53332 Bornheim - 2 - der Fehler vor Ort zunächst nicht lokalisiert werden, muss häufig ein spezieller Messwagen ange- fordert werden, der die Störung (Kabelfehler) in den Straßen/Gehwegen etc. möglichst genau lo- kalisieren muss. Im Anschluss daran erfolgt im Tiefbau die Reparatur der unterirdischen Leitun- gen. Frage 4: Wie erfolgt eine Priorisierung von Instandsetzungen? Antwort: Innerhalb der bereits genannten Prioritätsstufen erfolgt in der Regel von Seiten des SBB keine weitere Priorisierung. Die Entstörung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen. Bei Störungen im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Haltestellen und anderen stärker frequen- tierten Bereichen, werden die Meldungen jedoch vorgezogen und mit dem Zusatz „Eilt“ versehen. Frage 5: Gibt es Vergleichswerte aus den letzten Jahren? Antwort: Vergleichswerte aus Vorjahren etwa hinsichtlich einer durchschnittlichen Zeit bis zur Entstörung bestehen nicht. In Bezug auf die Anzahl der jährlichen Störungen bewegt sich Bornheim auf ei- nem gleichbleibenden Niveau. Eine Steigerung von Störungsmeldungen ist lediglich im Jahres- verlauf zu beobachten. Bei feuchter und kalter Witterung, insbesondere Frost häufen sich in je- dem Jahr die Störungen durch Kabelfehler. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.02.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Straßenbeleuchtung Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie erfolgt die Aufnahme/Meldung von defekten Laternen? (Gibt es eine regelmäßige Überprü- fung/Wartung? Werden andere Wege außer über die Homepage genutzt? Antwort: Die Meldungen erreichen den StadtBetrieb 24/7 über die Nutzung des Kontaktformulars auf der Internetseite des SBB, per E-Mail und telefonisch (Bereitschaftsdienst außerh. der Dienstzeiten). Im Abstand von vier Jahren wird die Straßenbeleuchtung einer routinemäßigen Wartung/Über- prüfung unterzogen. Frage 2: Wie lange ist die durchschnittliche Zeit zwischen Meldung und Reparatur? Antwort: Die Entstörung erfolgt in 2 Prioritätsstufen: Priorität 1: Entstörung sofort bzw. innerhalb von 24 Stunden. Dies betrifft bspw. den Ausfall von mehr als 5 Leuchten in einem Straßenzug, den Ausfall eines ganzen Straßenzuges, Unfallereignisse, lose Bauteile. Priorität 2: Entstörung innerhalb von 5 Arbeitstagen. Dies betrifft bspw. kleinere Schäden, den Ausfall einzelner Leuchten oder flackernde Leuchten. Frage 3: Welche Gründe stehen einer zügigen Reparatur im Wege oder können diese verzögern? Antwort: Die Entstörung innerhalb der v. g. Prioritätsstufen und den darin genannten Zeiträumen verzögert sich dann, wenn beispielsweise Bauteile von älteren Leuchten nicht sofort verfügbar sind. Weit- aus häufiger entstehen Verzögerungen jedoch durch eine zum Teil intensive Fehlersuche. Kann Herr Matthias Kabon Siefenfeldchen 108b 53332 Bornheim - 2 - der Fehler vor Ort zunächst nicht lokalisiert werden, muss häufig ein spezieller Messwagen ange- fordert werden, der die Störung (Kabelfehler) in den Straßen/Gehwegen etc. möglichst genau lo- kalisieren muss. Im Anschluss daran erfolgt im Tiefbau die Reparatur der unterirdischen Leitun- gen. Frage 4: Wie erfolgt eine Priorisierung von Instandsetzungen? Antwort: Innerhalb der bereits genannten Prioritätsstufen erfolgt in der Regel von Seiten des SBB keine weitere Priorisierung. Die Entstörung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen. Bei Störungen im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Haltestellen und anderen stärker frequen- tierten Bereichen, werden die Meldungen jedoch vorgezogen und mit dem Zusatz „Eilt“ versehen. Frage 5: Gibt es Vergleichswerte aus den letzten Jahren? Antwort: Vergleichswerte aus Vorjahren etwa hinsichtlich einer durchschnittlichen Zeit bis zur Entstörung bestehen nicht. In Bezug auf die Anzahl der jährlichen Störungen bewegt sich Bornheim auf ei- nem gleichbleibenden Niveau. Eine Steigerung von Störungsmeldungen ist lediglich im Jahres- verlauf zu beobachten. Bei feuchter und kalter Witterung, insbesondere Frost häufen sich in je- dem Jahr die Störungen durch Kabelfehler. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Nutzbarkeit des Anruf-Sammeltaxis in den Nachtstunden Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Das letzte verfügbare AST um 3.45 Uhr muss fast drei Stunden vor Abfahrt gebucht werden, da die Zentrale nur bis 1.00 Uhr besetzt ist. Warum ist die AST-Telefonzentrale an nicht an allen Ta- gen bis zur letzten Fahrt erreichbar? Frage 2: Welche Mehrkosten würden der Stadt Bornheim entstehen, wenn die AST-Telefonzentrale am Wochenende bis 3.00 Uhr erreichbar wäre? Frage 3: Über https://www.rvk.de/taxibus-und-ast lassen sich AST- und Taxibus-Fahrten auch online bu- chen. Funktioniert diese Buchungsmethode auch nach 1.00 Uhr und könnte die Darstellung so angepasst werden, dass die Uhrzeiten nach Mitternacht dort korrekt dargestellt werden? (01:20 Uhr statt 25:20 Uhr) Frage 4: Die AST-Fahrten an den Stadtbahnhaltestellen Merten und Walberberg, die am späten Abend und in der Nacht jeweils 20 Minuten nach der vollen Stunde vorgesehen sind, fahren wenige Mi- nuten vor der planmäßigen Ankunft der Stadtbahn-Linie 18 aus Richtung Köln oder Brühl ab. Will man das AST in Verbindung mit der Linie 18 nutzen, entsteht mitten in der Nacht eine lange War- tezeit an einem schwach besuchten Haltepunkt, was für einige Nutzer nicht nur unkomfortabel ist, sondern auch das Sicherheitsgefühlt beeinträchtigt. Kann die Abfahrt für diese Fahrten um 10 Mi- nuten verschoben werden, damit der Anschluss mit der Linie 18 funktioniert? Antwort zu Fragen 1 bis 4: Die Fragestellungen werden zwecks Klärung bzw. Beantwortung an den Rhein-Sieg-Kreis (RSK) als Aufgabenträger für den ÖPNV weitergegeben. Sobald eine Antwort erfolgt ist, wird diese mit- geteilt. Herrn Christian Koch Markusstraße 2 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Steht die Stadt Bornheim mit dem Rhein-Sieg-Kreis in Kontakt um alternative ÖPNV-"On De- mand"-Systeme wie "Rhesi" als Modellprojekt auch in Bornheim zu erproben? Antwort zu Frage 5: Die Verwaltung steht zurzeit hinsichtlich alternativer On-Demand-Systeme nicht in Kontakt mit dem RSK. Im Rahmen der Erarbeitung eines integrierten Mobilitätskonzepts für die Stadt Born- heim kann auch eine Diskussion derartiger Ansätze erfolgen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Nutzbarkeit des Anruf-Sammeltaxis in den Nachtstunden Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Das letzte verfügbare AST um 3.45 Uhr muss fast drei Stunden vor Abfahrt gebucht werden, da die Zentrale nur bis 1.00 Uhr besetzt ist. Warum ist die AST-Telefonzentrale an nicht an allen Ta- gen bis zur letzten Fahrt erreichbar? Frage 2: Welche Mehrkosten würden der Stadt Bornheim entstehen, wenn die AST-Telefonzentrale am Wochenende bis 3.00 Uhr erreichbar wäre? Frage 3: Über https://www.rvk.de/taxibus-und-ast lassen sich AST- und Taxibus-Fahrten auch online bu- chen. Funktioniert diese Buchungsmethode auch nach 1.00 Uhr und könnte die Darstellung so angepasst werden, dass die Uhrzeiten nach Mitternacht dort korrekt dargestellt werden? (01:20 Uhr statt 25:20 Uhr) Frage 4: Die AST-Fahrten an den Stadtbahnhaltestellen Merten und Walberberg, die am späten Abend und in der Nacht jeweils 20 Minuten nach der vollen Stunde vorgesehen sind, fahren wenige Mi- nuten vor der planmäßigen Ankunft der Stadtbahn-Linie 18 aus Richtung Köln oder Brühl ab. Will man das AST in Verbindung mit der Linie 18 nutzen, entsteht mitten in der Nacht eine lange War- tezeit an einem schwach besuchten Haltepunkt, was für einige Nutzer nicht nur unkomfortabel ist, sondern auch das Sicherheitsgefühlt beeinträchtigt. Kann die Abfahrt für diese Fahrten um 10 Mi- nuten verschoben werden, damit der Anschluss mit der Linie 18 funktioniert? Antwort zu Fragen 1 bis 4: Die Fragestellungen werden zwecks Klärung bzw. Beantwortung an den Rhein-Sieg-Kreis (RSK) als Aufgabenträger für den ÖPNV weitergegeben. Sobald eine Antwort erfolgt ist, wird diese mit- geteilt. Herrn Christian Koch Markusstraße 2 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Steht die Stadt Bornheim mit dem Rhein-Sieg-Kreis in Kontakt um alternative ÖPNV-"On De- mand"-Systeme wie "Rhesi" als Modellprojekt auch in Bornheim zu erproben? Antwort zu Frage 5: Die Verwaltung steht zurzeit hinsichtlich alternativer On-Demand-Systeme nicht in Kontakt mit dem RSK. Im Rahmen der Erarbeitung eines integrierten Mobilitätskonzepts für die Stadt Born- heim kann auch eine Diskussion derartiger Ansätze erfolgen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Entwicklung ausgesuchte Delikte PKS-Bereich Bornheim (Quelle: PKS) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erfasste Fälle 2317 2525 2324 2441 2526 2510 2654 2614 2261 1990 1868 1924 2021 aufgeklärte Fälle 979 1064 1038 1160 1096 1139 1244 1197 966 945 861 912 968 AQ 42,3% 42,1% 44,7% 47,5% 43,4% 45,4% 46,9% 45,8% 42,7% 47,5% 46,1% 47,4% 47,9% 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 Gesamtkriminalität 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erfasste Fälle 759 822 684 631 696 702 828 781 777 559 571 490 525 aufgeklärte Fälle 69 89 75 80 60 77 83 94 73 55 68 62 65 AQ 9,1% 10,8% 11,0% 12,7% 8,6% 11,0% 10,0% 12,0% 9,4% 9,8% 11,9% 12,7% 12,4% 0,0% 2,0% 4,0% 6,0% 8,0% 10,0% 12,0% 14,0% 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 Straßenkriminalität 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erfasste Fälle 116 186 169 198 202 179 145 210 106 124 108 141 63 aufgeklärte Fälle 11 16 14 55 20 11 31 86 11 18 17 17 8 AQ in % 9,5% 8,6% 8,3% 27,8% 9,9% 6,1% 21,4% 41,0% 10,4% 14,5% 15,7% 12,1% 12,7% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 0 50 100 150 200 250 Wohnungseinbruchdiebstahl inkl. TWE 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erfasste Fälle 32 24 46 31 9 9 19 16 18 9 10 8 8 aufgeklärte Fälle 4 4 20 3 0 1 1 2 3 0 1 3 2 AQ in % 12,5% 16,7% 43,5% 9,7% 0,0% 11,1% 5,3% 12,5% 16,7% 0,0% 10,0% 37,5% 25,0% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0% 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Geschäftseinbruch Entwicklung ausgesuchte Delikte PKS-Bereich Bornheim (Quelle: PKS) In allen dargestellten Grafiken für den PKS-Bereich Bornheim sind in den Vorjahren weithaus höhere Fallzahlen feststellbar. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erfasste Fälle 272 253 271 234 248 260 312 260 236 205 218 225 208 aufgeklärte Fälle 35 34 51 38 27 51 33 35 33 38 45 33 40 AQ in % 12,9% 13,4% 18,8% 16,2% 9,6% 19,6% 10,6% 13,5% 14,0% 18,5% 20,6% 14,7% 19,2% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 0 50 100 150 200 250 300 350 Sachbeschädigungsdelikte 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erfasste Fälle 257 296 224 197 229 153 261 275 218 157 200 142 169 aufgeklärte Fälle 8 22 2 5 5 6 17 32 12 7 19 5 12 AQ in % 3,1% 7,4% 0,9% 2,5% 2,2% 3,9% 6,5% 11,6% 5,5% 4,5% 9,5% 3,5% 7,1% 0,0% 2,0% 4,0% 6,0% 8,0% 10,0% 12,0% 14,0% 0 50 100 150 200 250 300 350 Diebstahl an/ aus Kfz

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.04.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Durchfahrtsbeschränkung Teutonenstraße Widdig Sehr geehrte Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten bestehen, die Durchfahrt der Teutonenstraße zwischen Franken- weg und Burgstraße zu verhindern? Antwort 1: Beim fraglichen Straßenabschnitt handelt es sich um einen befestigten Wirtschaftsweg, der mit Verkehrszeichen 260 StVO und dem Zusatzzeichen 1026-36 StVO beschildert ist. Entspre- chend ist auf diesem Weg nur landwirtschaftlicher Verkehr zulässig, während Fußgänger und Rad- fahrer wie auf allen anderen Wirtschaftswegen geduldet werden. Die Überwachung der bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnung und Ahndung festge- stellter Verstöße ist im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs Aufgabe der Polizei. Allerdings sind der Polizei nach eigner Darstellung aufgrund der Vielzahl landwirtschaftlicher Wege im Stadtgebiet Bornheim mit den vorhandenen personellen Ressourcen allenfalls stichprobenar- tige Kontrollen möglich. Die Verwaltung wird daher prüfen, ob Handlungsbedarf für die Anordnung einer physischen We- gesperre (z.B. Absperrpfosten) besteht und sofern dieser gegeben ist, ein straßenverkehrsrechtli- chen Abhörverfahrens gem. § 45 StVO unter Beteiligung der Polizei und des Ortslandwirtes betrei- ben, da es sich hierbei um eine Verkehrseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrsordnung han- delt, die der förmlichen Anordnung bedarf. Frage 2: Welche Kosten würden für eine Durchfahrtssperre entstehen? Antwort 2: Auch, wenn bei der Prüfung, ob Handlungsbedarf für die angeregte Maßnahme be- steht, die Kosten vordergründig zunächst nicht entscheidungsgrelevant sind, können diese je nach Ausführung für Kauf und Montage von 2 bis 3 Absperrpfosten nachrichtlich mit rd. 400 – 500 € beziffert werden. Frage 3: Wer würde die entstehenden Kosten tragen? Antwort 3: Da es sich wie unter Frage 1. dargestellt um anordnungsbedürftige Verkehrsreinrich- tungen handelt, wären diese aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.04.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Durchfahrtsbeschränkung Teutonenstraße Widdig Sehr geehrte Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.02.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten bestehen, die Durchfahrt der Teutonenstraße zwischen Franken- weg und Burgstraße zu verhindern? Antwort 1: Beim fraglichen Straßenabschnitt handelt es sich um einen befestigten Wirtschaftsweg, der mit Verkehrszeichen 260 StVO und dem Zusatzzeichen 1026-36 StVO beschildert ist. Entspre- chend ist auf diesem Weg nur landwirtschaftlicher Verkehr zulässig, während Fußgänger und Rad- fahrer wie auf allen anderen Wirtschaftswegen geduldet werden. Die Überwachung der bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnung und Ahndung festge- stellter Verstöße ist im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs Aufgabe der Polizei. Allerdings sind der Polizei nach eigner Darstellung aufgrund der Vielzahl landwirtschaftlicher Wege im Stadtgebiet Bornheim mit den vorhandenen personellen Ressourcen allenfalls stichprobenar- tige Kontrollen möglich. Die Verwaltung wird daher prüfen, ob Handlungsbedarf für die Anordnung einer physischen We- gesperre (z.B. Absperrpfosten) besteht und sofern dieser gegeben ist, ein straßenverkehrsrechtli- chen Abhörverfahrens gem. § 45 StVO unter Beteiligung der Polizei und des Ortslandwirtes betrei- ben, da es sich hierbei um eine Verkehrseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrsordnung han- delt, die der förmlichen Anordnung bedarf. Frage 2: Welche Kosten würden für eine Durchfahrtssperre entstehen? Antwort 2: Auch, wenn bei der Prüfung, ob Handlungsbedarf für die angeregte Maßnahme be- steht, die Kosten vordergründig zunächst nicht entscheidungsgrelevant sind, können diese je nach Ausführung für Kauf und Montage von 2 bis 3 Absperrpfosten nachrichtlich mit rd. 400 – 500 € beziffert werden. Frage 3: Wer würde die entstehenden Kosten tragen? Antwort 3: Da es sich wie unter Frage 1. dargestellt um anordnungsbedürftige Verkehrsreinrich- tungen handelt, wären diese aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.05.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr. Kriegerdenkmal Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.03.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In wessen Eigentum steht das Enseble "Kriegerdenkmal Hemmerich" mit insgesamt drei Mahn- malen und der die Mahnmale umfassenden Grünfläche? Antwort 1: Das Denkmal befindet sich im städtischen Besitz. Frage 2: Wer ist für die Instandhaltung der drei Mahnmale zuständig? Frage 3: Wem obliegt die Pflege der Grünfläche? Frage 4: Liegen dem Bürgermeister Erkenntnisse darüber vor, in welchen Abständen die Mahnmale grundgereinigt und wie oft die Grünpflege am Denkmal vorgenommen wird? Antwort 2, 3 und 4: Der Stadt obliegt die Verkehrssicherheit, bzw. die Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrssicher- heit obliegen der städt. Verwaltung – hier dem Umwelt- und Grünflächenamt. Die Pflege der Anlage ist an den Stadtbetrieb übertragen worden, da eine Patenschaft wohl nicht mehr durchgeführt wird und somit erloschen ist. Die Grünflächenpflege am Kriegerdenkmal Hemmerich wird seitdem vom Stadtbetrieb durchge- führt, insbesondere, wenn Veranstaltungen wie Feiertage, Kirmes oder Junggesellenfest stattfin- den (Kranzniederlegungen). Das heißt mindestens zwei Mal im Jahr schneiden, Laub aufnehmen im Herbst, Rasen mähen ca. alle 3-4 Wochen und alle 3 Jahre Rückschnitt der Lindenbäume. Herrn Christian Koch Markusstraße 2 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Wäre eine gärtnerische Aufwertung und Grundreinigung des Denkmals durch spendenfinanzier- tes Privatengagement möglich? Antwort 5: Eine „gärtnerische Aufwertung“ durch private Spenden kann in der Folge je nach Art der Aufwer- tung einen deutlich höheren Pflegeaufwand beim SBB auslösen, der dann vermutlich nicht (mehr) durch spendenfinanziertes Privatengagement gedeckt wird. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.05.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr. Kriegerdenkmal Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.03.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In wessen Eigentum steht das Enseble "Kriegerdenkmal Hemmerich" mit insgesamt drei Mahn- malen und der die Mahnmale umfassenden Grünfläche? Antwort 1: Das Denkmal befindet sich im städtischen Besitz. Frage 2: Wer ist für die Instandhaltung der drei Mahnmale zuständig? Frage 3: Wem obliegt die Pflege der Grünfläche? Frage 4: Liegen dem Bürgermeister Erkenntnisse darüber vor, in welchen Abständen die Mahnmale grundgereinigt und wie oft die Grünpflege am Denkmal vorgenommen wird? Antwort 2, 3 und 4: Der Stadt obliegt die Verkehrssicherheit, bzw. die Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrssicher- heit obliegen der städt. Verwaltung – hier dem Umwelt- und Grünflächenamt. Die Pflege der Anlage ist an den Stadtbetrieb übertragen worden, da eine Patenschaft wohl nicht mehr durchgeführt wird und somit erloschen ist. Die Grünflächenpflege am Kriegerdenkmal Hemmerich wird seitdem vom Stadtbetrieb durchge- führt, insbesondere, wenn Veranstaltungen wie Feiertage, Kirmes oder Junggesellenfest stattfin- den (Kranzniederlegungen). Das heißt mindestens zwei Mal im Jahr schneiden, Laub aufnehmen im Herbst, Rasen mähen ca. alle 3-4 Wochen und alle 3 Jahre Rückschnitt der Lindenbäume. Herrn Christian Koch Markusstraße 2 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Wäre eine gärtnerische Aufwertung und Grundreinigung des Denkmals durch spendenfinanzier- tes Privatengagement möglich? Antwort 5: Eine „gärtnerische Aufwertung“ durch private Spenden kann in der Folge je nach Art der Aufwer- tung einen deutlich höheren Pflegeaufwand beim SBB auslösen, der dann vermutlich nicht (mehr) durch spendenfinanziertes Privatengagement gedeckt wird. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.05.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. OGS Quoten Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.04.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Betreuungs-/ Nutzungsquoten werden seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 in der OGS bei den Trägern in Anspruch genommen? Antwort 1: Derzeit besuchen rund 1.200 Schülerinnen und Schüler eine OGS. Dies entspricht einer Betreuungs-/ Nutzungsquote von etwa 70 %. Frage 2: Welche Betreuungs-/ Nutzungsquoten werden nach aktuellem Plan für das Schuljahr 2022/2023 in der OGS bei den Trägern in Anspruch genommen? Antwort 2: Auch für das kommende Schuljahr 2022/23 wird die Betreuungs-/ Nutzungsquote bei rund 70 % liegen. Frage 3: Wie viele Schüler*innen haben im Schuljahr 2021/2022 keinen Platz in der OGS erhal- ten? Frage 4: Wie viele Schüler*innen sind für das Schuljahr 2022/2023 auf Wartelisten zur OGS und haben noch keinen festen Platz erhalten? Antwort 3 und 4: Bisher konnte jedem Kind ein OGS-Platz zur Verfügung gestellt werden. Frage 5: Wie hoch sind die Querschnittskosten (für Personal, Gebäude etc. seitens der Stadt) und wie verteilen sich diese? Antwort 5: Die Personalkosten für die Bearbeitung der OGS-Elternbeiträge belaufen sich auf ca. 48.720,49 € jährlich. Für die Verwaltungsaufgaben, insbesondere die Bearbeitung der Landes- zuweisungen und für die an die Träger auszuzahlende Monatspauschale betragen die Personal- kosten 6.368,70 €. Hinzu kommt eine anteilige Sachkostenpauschale in Höhe von insgesamt 14.162 € und Gemein- kosten (20% der Brutto-Personalkosten) mit einem Betrag von 11.017,84 €. Insgesamt sind somit Personalaufwendungen in Höhe von 80.269,03 € jährlich anzusetzen. Die Berechnungen folgen den Empfehlungen der KGSt. Anteile der Amts- und Abteilungsleitungen sind nicht enthalten. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Ebenfalls sind die Aufwendung für die Nutzung der Gebäude für die OGS nicht zu ermitteln, da nahezu alle Schulräume für den Unterricht und die OGS parallel genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.05.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. OGS Quoten Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.04.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Betreuungs-/ Nutzungsquoten werden seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 in der OGS bei den Trägern in Anspruch genommen? Antwort 1: Derzeit besuchen rund 1.200 Schülerinnen und Schüler eine OGS. Dies entspricht einer Betreuungs-/ Nutzungsquote von etwa 70 %. Frage 2: Welche Betreuungs-/ Nutzungsquoten werden nach aktuellem Plan für das Schuljahr 2022/2023 in der OGS bei den Trägern in Anspruch genommen? Antwort 2: Auch für das kommende Schuljahr 2022/23 wird die Betreuungs-/ Nutzungsquote bei rund 70 % liegen. Frage 3: Wie viele Schüler*innen haben im Schuljahr 2021/2022 keinen Platz in der OGS erhal- ten? Frage 4: Wie viele Schüler*innen sind für das Schuljahr 2022/2023 auf Wartelisten zur OGS und haben noch keinen festen Platz erhalten? Antwort 3 und 4: Bisher konnte jedem Kind ein OGS-Platz zur Verfügung gestellt werden. Frage 5: Wie hoch sind die Querschnittskosten (für Personal, Gebäude etc. seitens der Stadt) und wie verteilen sich diese? Antwort 5: Die Personalkosten für die Bearbeitung der OGS-Elternbeiträge belaufen sich auf ca. 48.720,49 € jährlich. Für die Verwaltungsaufgaben, insbesondere die Bearbeitung der Landes- zuweisungen und für die an die Träger auszuzahlende Monatspauschale betragen die Personal- kosten 6.368,70 €. Hinzu kommt eine anteilige Sachkostenpauschale in Höhe von insgesamt 14.162 € und Gemein- kosten (20% der Brutto-Personalkosten) mit einem Betrag von 11.017,84 €. Insgesamt sind somit Personalaufwendungen in Höhe von 80.269,03 € jährlich anzusetzen. Die Berechnungen folgen den Empfehlungen der KGSt. Anteile der Amts- und Abteilungsleitungen sind nicht enthalten. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Ebenfalls sind die Aufwendung für die Nutzung der Gebäude für die OGS nicht zu ermitteln, da nahezu alle Schulräume für den Unterricht und die OGS parallel genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen