Antikorruptionsbeauftragte
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Telefon: 02222 945-233
Telefax: 02222 945-126
Die Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Bornheim ist Ansprechpartnerin für alle Bürger, Firmen, Ratsmitglieder und Bedienstete bei allen Verdachtsfällen von Korruption. Sie überwacht die Einhaltung der Vorschriften nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz und ist verantwortlich für die Veröffentlichung der Auskünfte des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder, sachkundigen Bürger und Ortsvorsteher nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz.
Am 01.03.2005 ist das vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) in Kraft getreten.
Nach § 16 (i.d.F. vom 19.12.2013) i.V.m. § 1 Abs. 1 Nummer 3 des Gesetzes haben die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse sowie die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW schriftlich Auskunft gegenüber dem Bürgermeister zu erteilen über
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Der Rat der Stadt Bornheim hat beschlossen, die Auskünfte auf den Internet-Seiten der Stadt zu veröffentlichen. Die gleiche Auskunft hat auch der Bürgermeister gegenüber dem Leiter der Aufsichtsbehörde zu erteilen. Die Veröffentlichung erfolgt in Abstimmung mit dem Landrat ebenfalls auf den Internet-Seiten der Stadt Bornheim.
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