Die Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ (TFNP) und damit die Ausweisung von zwei Konzentrationszonen ist nach einem über zweijährigen Verfahren seit dem 23. Januar 2024 wirksam. Die Bezirksregierung Köln und der Regionalrat haben die Stadt Bornheim am 7. März 2024 über den Entwurf des Teil-Regionalplans "Erneuerbare Energien" informiert. Dieser Entwurf sieht eine Erweiterung der von der Verwaltung vorgeschlagenen und vom Stadtrat beschlossenen Konzentrationsflächen vor.
Grundlage der Neuplanung sind gesetzliche Änderungen, die vor dem Hintergrund des schnell voranschreitenden Klimawandels und der Erfahrung der Energiemangellage parallel zum Verfahren auf kommunaler Ebene in Bornheim auf Bundes- und Landesebene mit großer Geschwindigkeit in den Jahren 2022 und 2023 erfolgt sind.
Danach ist die Bezirksregierung nach dem Wind-an-Land-Gesetz in Verbindung mit dem Landesentwicklungsplan NRW seit dem 1. Februar 2024 für die Ausweisung von Windenergiebereichen zuständig. Auch die Kommunen können weiterhin Flächen für die Windenergie planen. Die Bezirksregierung wird einen Regionalplanentwurf vorlegen, der noch in diesem Jahr in die Beteiligung gehen soll. Darin sind die Windenergiebereiche für alle 99 im Regierungsbezirk Köln befindlichen Kommunen – und damit auch für die Stadt Bornheim – festgelegt. Da die Bezirksregierung den Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Bornheim im Dezember 2023 genehmigt hat, ist die Stadt Bornheim davon ausgegangen, dass die Bezirksregierung die bereits wirksamen Konzentrationszonen des städtischen Teilflächennutzungsplanes dem Gegenstromprinzip folgend unverändert in den Teil-Regionalplan "Erneuerbare Energien" übernimmt. Dies ist jedoch nicht geschehen.
So wurde die Konzentrationszone in der Rheineben nicht übernommen. Außerdem soll die Konzentrationszone auf der Ville um 84 Prozent vergrößert werden.
Hintergrund für die Planung zur Rheinebene ist, dass im Rahmen des sehr engen Zeitrahmens für den Nachweis ausreichender Windenergieflächen pro Bundesland beschlossen wurde, die Umgebungsbereiche von Weltkulturerbestätten wie den Brühler Schlössern Augustusburg und Falkenlust grundsätzlich auszusparen. Damit will man etwaiges Konfliktpotential möglichst vermeiden.
Im Ergebnis würde diese Planung für die Stadt Bornheim bedeuten, dass Windenergieanlagen in der Konzentrationszone in der Rheinebene entstehen werden (die aber nicht zu den Windenergiebereichen im Regionalplan hinzugerechnet werden sollen) und auch auf einer fast doppelt so großen Fläche auf der Ville Windenergieanlagen errichtet werden dürften. Die Belastung der Ville würde zusätzlich dadurch verstärkt, dass die von der Bezirksregierung geplanten Flächen auf der Ville bis auf 700 Meter an die Wohnbebauung heranreichen dürften.
Die bisher mit Vertretern der Bezirksregierung, des Regionalrats und der beteiligten Ministerien geführten Gespräche haben bislang nicht zu Veränderungen des Planentwurfs der Bezirksregierung geführt. Klar gestellt wurde seitens der Bezirksregierung, dass selbst eine Aufnahme der Fläche in der Rheinebene in den Regionalplan nicht zu einer Rücknahme der Erweiterung der Fläche auf der Ville führen würde.
Die Stadt Bornheim erwägt eine rechtliche Prüfung durch eine Fachkanzlei.
Klarstellung
In der vorliegenden hoch komplexen Sachlage ist eine faktenbasierte Information der Bornheimer Bevölkerung von besonderer Bedeutung. Daher erfolgt hier die Korrektur einer Fehlinformation.
Anders als von der FDP Bornheim wider besseren Wissens öffentlich verbreitet, haben weder die Verwaltung noch der Rat die Ville als Windenergiebereich „erst ins Spiel gebracht“.
Die Betrachtung der Ville ist vielmehr das Ergebnis eines rechtlich vorgeschriebenen Verfahrens, im Zuge dessen Konzentrationszonen ausgewiesen wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat schon 2004 entschieden, dass bei Konzentrationszonenplanungen durch eine Gesamträumliche Betrachtung das ganze Stadtgebiet in den Blick genommen werden muss. Zur Erinnerung: Der Rat hat bereits am 11. Juli 2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans (TFNP) „Windenergie“ beschlossen.
Investoren haben zu diesem Zeitpunkt bereits Verhandlungen mit Eigentümern von Grundstücken auf der Ville geführt.
Nur durch den Ratsbeschluss zur Aufstellung eines TFNP Windenergie wurde verhindert, dass in der Zeit von 2019 bis 2024 Investoren überall auf geeignet erscheinenden Flächen Errichtungsgenehmigungen beantragen konnten.
Die Ville von vornherein als möglichen Windenergiebereich auszuschließen wäre ein grober Verfahrensfehler gewesen, der zu Wildwuchs auf der Ville geführt hätte.
Die Rheinebene nicht als Konzentrationszone auszuweisen, hätte keinerlei Entlastung für die Ville bedeutet. Es hätte lediglich zu Wildwuchs in der Rheinebene geführt.
Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ musste zwingend bis zum 31. Januar 2024 abgeschlossen sein, um Wildwuchs zu verhindern und um das Ziel der Stadt Bornheim zu verfolgen, dass die beiden beschlossenen Konzentrationszonen 1:1 in den Regionalplanentwurf übernommen werden würden.