Grafik "Der Bürgermeister informiert"

... zum Thema "Kommunalwahl 2025"

Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer,

Sie haben mich 2020 zum Bürgermeister unserer Stadt gewählt. Wir haben uns gemeinsam viel vorgenommen. Manches haben wir zusammen mit Rat und Verwaltung schon geschafft, vieles auf den Weg gebracht, das meiste liegt noch vor uns. Denn eine Stadt zu verwalten und zu gestalten ist kein Projekt, das man irgendwann abschließt. Eine Stadt ist nie „fertig“.

Das Amt des Bürgermeisters ist zugleich erfüllend und anspruchsvoll. Es erfordert einen uneingeschränkten Einsatz mit ganzer Kraft. Diesen Einsatz werde ich ab 2026 nicht mehr im selben Umfang leisten können wie heute. Veränderungen in meinem Leben haben in mir den Wunsch wachsen lassen, im Rentenalter mehr Zeit mit meiner Familie zu verbringen.

Daher möchte ich Sie nach reiflicher Überlegung darüber informieren, dass ich bei der Kommunalwahl 2025 nicht erneut für das Amt des Bürgermeisters der Stadt Bornheim kandidieren werde. Mit dieser frühzeitigen Bekanntgabe möchte ich dazu beitragen, einen bestmöglichen Übergang zu gewährleisten.

Seien Sie jedoch versichert, dass ich bis zum letzten Tag meiner Amtszeit mit vollem Einsatz für das Wohl unserer Stadt arbeiten werde. 

Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Christoph Becker


... zum Thema "Grundsteuerreform"

Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer,

heute möchte ich Sie über die Grundsteuerreform informieren.

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Grundsteuerreform mögliche Hebesätze für alle Kommunen ermittelt, um Mindereinnahmen zu vermeiden. Am 18. Juni 2024 informierte das Ministerium über diese aufkommensneutralen Hebesätze. Die Veröffentlichung ist am 20. Juni 2024 erfolgt: www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze.

Weiterlesen

Weiterlesen

Für die Stadt Bornheim schlägt das Ministerium folgende Hebesätze vor: Grundsteuer A: 736 (aktuell 315) und Grundsteuer B: 657 (aktuell 750), differenziert in Wohnen: 617 und Nichtwohnen: 817. Diese Werte sind nicht verbindlich, da der Stadtrat die endgültigen Hebesätze festlegt. Eine Anpassung der Hebesätze scheint notwendig, da die Grundstücke nach neuen Kriterien bewertet werden sollen. Dies könnte Wohn- und Nichtwohngrundstücke, vor allem Gewerbegrundstücke, ungleich belasten.

Daher haben die regierungstragenden Fraktionen einen Entwurf des Grundsteuerhebesatzgesetzes NRW eingebracht, der noch verabschiedet werden muss. Kommunale Vertreter lehnen diesen Entwurf ab, da sie befürchten, dass rechtliche und technische Risiken auf die Kommunen abgewälzt werden, was Unsicherheiten bei der Umsetzung der Grundsteuer zum 1. Januar 2025 verursacht.

Mehrere Kommunen, darunter die Städteregion Aachen, die Stadt Rhede, die Bürgermeisterkonferenz des Kreises Siegen-Wittgenstein und die Bürgermeistergemeinschaft im Kreis Euskirchen, haben ihre Bedenken an das Finanzministerium und den Landtag weitergeleitet. Auch die Bürgermeisterkonferenz des Rhein-Sieg-Kreises wandte sich am 14. Juni 2024 direkt an den Ministerpräsidenten. Weitere Resolutionen der Stadt- und Gemeinderäte sind nicht erforderlich.

Die Verwaltung wird die finalen Beratungen des Gesetzentwurfs abwarten und dann die Hebesatzsatzung für den Rat vorbereiten. Der Arbeitskreis Finanzen stellt im dritten Quartal 2024 mögliche Hebesatzszenarien vor. Die Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss ist für Oktober 2024 geplant.

Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Christoph Becker


... zum Thema "Windenergie"

Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer,

viele Menschen fragen sich, wie es mit dem Thema „Windenergie“ in unserer Stadt weitergeht. Deshalb möchte ich Sie hier über den aktuellen Stand des Themas informieren. Dies erscheint insbesondere erforderlich, da die FDP-Fraktion im Bornheimer Stadtrat immer wieder falsche Behauptungen aufstellt und damit Bürgerinnen und Bürger verunsichert.

Weiterlesen

Weiterlesen

Zur Erinnerung: Die Bezirksregierung ist seit dem 1. Februar 2024 für die Ausweisung von Windenergiebereichen zuständig. In einem Vorentwurf für den neuen Regionalplan Windenergie hat die Bezirksregierung im März 2024 vorgeschlagen, die Konzentrationszone in der Rheinebene nicht in den Regionalplan zu übernehmen und stattdessen den Windenergiebereich auf der Ville um 84 Prozent zu vergrößern.

Im Mai 2024 hat die Bezirksregierung das Verfahren um den Regionalplan wegen rechtlicher Fragen vorläufig gestoppt. Dies ist eine gute Nachricht, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die massiven Proteste der Ratsfraktionen und der Stadtverwaltung haben zu dieser Entwicklung beigetragen.

Die FDP behauptet hingegen, dass Rat und Bürgermeister „die Ville längst aufgegeben“ hätten. Diese Unterstellung weise ich entschieden zurück. Richtig ist, dass die Verwaltung und die Stadtratsfraktionen der CDU, SPD, Grünen, UWG und ABB gemeinsam mit voller Energie darum kämpfen, dass die Bezirksregierung ihre Pläne für den Regionalplan revidiert und die vom Stadtrat beschlossenen Konzentrationszonen unverändert lässt. Dies geschieht in engem Schulterschluss mit dem Landschafts-Schutzverein Vorgebirge e.V. (LSV), dem ich für seinen Einsatz und seine Expertise sehr dankbar bin.

Stadtverwaltung und LSV stehen in engem Austausch mit dem Regionalrat als dem politischen Teil der Bezirksregierung, der Bezirksregierung selbst und der Landesregierung. Auch in persönlichen Gesprächen mit den NRW-Ministerinnen Mona Neubauer und Ina Scharrenbach habe ich die Interessen unserer Stadt deutlich zum Ausdruck bringen können. Insgesamt wurde der Stadt und dem LSV bereits breite Unterstützung signalisiert.

Eine weitere falsche Behauptung der Bornheimer FDP ist, dass Rat und Bürgermeister die Ville als Standort für Windenergieanlagen gar nicht erst hätten ins Spiel bringen dürfen. Fakt ist, dass weder Rat noch Bürgermeister die Ville jemals „ins Spiel gebracht“ haben. Vielmehr sind die Konzentrationszonen, so wie sie der Rat der Stadt Bornheim beschlossen hat, das Ergebnis eines rechtlichvorgeschriebenen Verfahrens. Der Vorsitzende des LSV, Dr. Michael Pacyna, und Prof. Dr. Max Seibert, viele Jahre lang Vorsitzender des 8. Senats des OVG Münster, haben sich dazu klar geäußert: Die Ville von vornherein von den Prüfungen möglicher Konzentrationsflächen auszuschließen, wäre ein grober Verfahrensfehler gewesen. Auf der Ville keine Konzentrationszone auszuweisen, hätte zu Wildwuchs von Windenergieanlagen in weit geringerem Abstand zur Wohnbebauung geführt.

Im Text einer von der FDP gestarteten Petition behauptet die FDP, dass die Stadt plane, im Stadtgebiet 51 Windenergieanlagen errichten zu lassen – 36 auf der Ville und 15 in der Rheinebene. Auch das ist unwahr, die Petition ist somit irreführend. Fakt ist: Die Projektierer der geplanten Windparks haben bisher 21 Anlagen in den städtischen Konzentrationszonen beantragt – 15 auf der Ville und 6 in der Rheinebene. Als Stadt gehen wir nach wie vor davon aus, dass die Bezirksregierung ihre Pläne zurücknimmt und die beiden Konzentrationszonen, die der Rat am 14. Dezember 2023 beschlossen hat, ihre Gültigkeit behalten. In diesem Fall rechnen wir mit insgesamt 30 Windenergieanlagen. Damit würde die Stadt einen überragenden, von einer breiten Mehrheit im Rat getragenen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Darüber hinaus würde sie jährlich von einer deutlich sechsstelligen Zahlung durch die Projektierer profitieren, die der Bevölkerung zugutekommen würde.

Abschließend möchte ich betonen, dass die Verwaltung, die überwältigende Mehrheit des Rates und der LSV sich beim Thema Windenergie weiterhin entschieden für die Interessen unserer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Wir wollen es nicht zulassen, dass rechtlich bindende Beschlüsse auf kommunaler Ebene mit einem Federstrich für unwirksam erklärt werden. Notfalls werden wir als Stadt Bornheim auch den Klageweg erwägen. Gemeinsam mit dem LSV sind wir zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, eine Lösung im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wenn wir geschlossen gegenüber Land und Bezirksregierung auftreten.

Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Christoph Becker

Ältere Meldung

Ältere Meldung

Die Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ (TFNP) und damit die Ausweisung von zwei Konzentrationszonen ist nach einem über zweijährigen Verfahren seit dem 23. Januar 2024 wirksam. Die Bezirksregierung Köln und der Regionalrat haben die Stadt Bornheim am 7. März 2024 über den Entwurf des Teil-Regionalplans "Erneuerbare Energien" informiert. Dieser Entwurf sieht eine Erweiterung der von der Verwaltung vorgeschlagenen und vom Stadtrat beschlossenen Konzentrationsflächen vor.

Grundlage der Neuplanung sind gesetzliche Änderungen, die vor dem Hintergrund des schnell voranschreitenden Klimawandels und der Erfahrung der Energiemangellage parallel zum Verfahren auf kommunaler Ebene in Bornheim auf Bundes- und Landesebene mit großer Geschwindigkeit in den Jahren 2022 und 2023 erfolgt sind.

Danach ist die Bezirksregierung nach dem Wind-an-Land-Gesetz in Verbindung mit dem Landesentwicklungsplan NRW seit dem 1. Februar 2024 für die Ausweisung von Windenergiebereichen zuständig. Auch die Kommunen können weiterhin Flächen für die Windenergie planen. Die Bezirksregierung wird einen Regionalplanentwurf vorlegen, der noch in diesem Jahr in die Beteiligung gehen soll. Darin sind die Windenergiebereiche für alle 99 im Regierungsbezirk Köln befindlichen Kommunen – und damit auch für die Stadt Bornheim – festgelegt. Da die Bezirksregierung den Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Bornheim im Dezember 2023 genehmigt hat, ist die Stadt Bornheim davon ausgegangen, dass die Bezirksregierung die bereits wirksamen Konzentrationszonen des städtischen Teilflächennutzungsplanes dem Gegenstromprinzip folgend unverändert in den Teil-Regionalplan "Erneuerbare Energien" übernimmt. Dies ist jedoch nicht geschehen.

So wurde die Konzentrationszone in der Rheineben nicht übernommen. Außerdem soll die Konzentrationszone auf der Ville um 84 Prozent vergrößert werden.

Hintergrund für die Planung zur Rheinebene ist, dass im Rahmen des sehr engen Zeitrahmens für den Nachweis ausreichender Windenergieflächen pro Bundesland beschlossen wurde, die Umgebungsbereiche von Weltkulturerbestätten wie den Brühler Schlössern Augustusburg und Falkenlust grundsätzlich auszusparen. Damit will man etwaiges Konfliktpotential möglichst vermeiden.

Im Ergebnis würde diese Planung für die Stadt Bornheim bedeuten, dass Windenergieanlagen in der Konzentrationszone in der Rheinebene entstehen werden (die aber nicht zu den Windenergiebereichen im Regionalplan hinzugerechnet werden sollen) und auch auf einer fast doppelt so großen Fläche auf der Ville Windenergieanlagen errichtet werden dürften. Die Belastung der Ville würde zusätzlich dadurch verstärkt, dass die von der Bezirksregierung geplanten Flächen auf der Ville bis auf 700 Meter an die Wohnbebauung heranreichen dürften.

Die bisher mit Vertretern der Bezirksregierung, des Regionalrats und der beteiligten Ministerien geführten Gespräche haben bislang nicht zu Veränderungen des Planentwurfs der Bezirksregierung geführt. Klar gestellt wurde seitens der Bezirksregierung, dass selbst eine Aufnahme der Fläche in der Rheinebene in den Regionalplan nicht zu einer Rücknahme der Erweiterung der Fläche auf der Ville führen würde.

Die Stadt Bornheim erwägt eine rechtliche Prüfung durch eine Fachkanzlei.

Klarstellung

In der vorliegenden hoch komplexen Sachlage ist eine faktenbasierte Information der Bornheimer Bevölkerung von besonderer Bedeutung. Daher erfolgt hier die Korrektur einer Fehlinformation.

Anders als von der FDP Bornheim wider besseren Wissens öffentlich verbreitet, haben weder die Verwaltung noch der Rat die Ville als Windenergiebereich „erst ins Spiel gebracht“.

Die Betrachtung der Ville ist vielmehr das Ergebnis eines rechtlich vorgeschriebenen Verfahrens, im Zuge dessen Konzentrationszonen ausgewiesen wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat schon 2004 entschieden, dass bei Konzentrationszonenplanungen durch eine Gesamträumliche Betrachtung das ganze Stadtgebiet in den Blick genommen werden muss. Zur Erinnerung: Der Rat hat bereits am 11. Juli 2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans (TFNP) „Windenergie“ beschlossen.

Investoren haben zu diesem Zeitpunkt bereits Verhandlungen mit Eigentümern von Grundstücken auf der Ville geführt.

Nur durch den Ratsbeschluss zur Aufstellung eines TFNP Windenergie wurde verhindert, dass in der Zeit von 2019 bis 2024 Investoren überall auf geeignet erscheinenden Flächen Errichtungsgenehmigungen beantragen konnten.

Die Ville von vornherein als möglichen Windenergiebereich auszuschließen wäre ein grober Verfahrensfehler gewesen, der zu Wildwuchs auf der Ville geführt hätte.

Die Rheinebene nicht als Konzentrationszone auszuweisen, hätte keinerlei Entlastung für die Ville bedeutet. Es hätte lediglich zu Wildwuchs in der Rheinebene geführt.

Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ musste zwingend bis zum 31. Januar 2024 abgeschlossen sein, um Wildwuchs zu verhindern und um das Ziel der Stadt Bornheim zu verfolgen, dass die beiden beschlossenen Konzentrationszonen 1:1 in den Regionalplanentwurf übernommen werden würden.

Die magentafarben schraffierten Bereiche zeigen die Flächen, die die Bezirksregierung im Entwurf des Teil-Regionalplans "Erneuerbare Energien" vorsieht. Die orangenen Bereiche zeigen die städtischen Konzentrationszonen.

... zum Thema "Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule"

Der Ukraine-Krieg, der Nahost-Konflikt und die Inflation sind einige der Themen, die wir derzeit mit großer Sorge verfolgen. Es sind globale Ereignisse und Themen, die sich aber direkt oder indirekt auch auf uns in Bornheim auswirken. Hinzu kommen immer mehr Pflichtaufgaben, die Bund und Land den Landkreisen und allen Kommunen auferlegen und deren Bewältigung die Städte und Gemeinden zunehmend vor Probleme stellt. Das gilt auch für die Stadt Bornheim. Ein aktuelles Beispiel sind die Entwicklungen rund um den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule.

Weiterlesen

Weiterlesen

In einer Vorlage zur Ratssitzung am 17. August 2023 hat die Verwaltung eine erste Kostenschätzung abgegeben. Ermittelt wurde ein Betrag von 90,5 Millionen Euro. In dem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass in dieser Summe die Kosten für das Grundstück, die Ausstattung etc. nicht enthalten seien. In derselben Sitzung hat die Politik die Verwaltung beauftragt, die Planung fortzusetzen und eine vollständige Kostenprognose zu erarbeiten – die Kostenberechnung also um den Kaufpreis des Grundstückes und die Ausstattung des Gebäudes zu ergänzen. Darüber hinaus sollten Annahmen zur Kostenentwicklung getroffen werden. Dazu zählen Annahmen für eventuelle Kostensteigerungen, wie etwa der Risikozuschlag, die mit insgesamt 40 Prozent in die Berechnungen eingeflossen sind. Auch sollten die laufenden Kosten pro Jahr/Schüler unter Einbeziehung der Zinsbelastung ermittelt werden. Mögliche Preissteigerungen wurden zusätzlich mit Werten zwischen 8 und 18 Prozent berücksichtigt. All dies sind marktübliche Rechengrößen. Zudem hat die Verwaltung auf Erfahrungswerte vergangener Projekte zurückgegriffen.

Die Gesamtkosten-Prognose belief sich im Ergebnis auf rund 140 Millionen Euro. Diese Summe zeigt also, wie sich die Kosten für die Gesamtschule im negativen Fall entwickeln könnten. Dabei muss man wissen, dass eine Konkretisierung der Kosten letztendlich erst nach Abgabe der Angebote der Generalunternehmer möglich ist, die das Projekt realisieren, bzw. dann erst die gewünschte Verlässlichkeit aufweist. Außerdem beruhen sämtliche Zahlen auf Annahmen. Die Entwicklung der Kostensteigerung etwa, die zum großen Teil in direktem Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg steht, konnte niemand vorhersehen. Aber: 140 Millionen Euro stellen eine Größenordnung dar, die die Verwaltung und die Politik zum Anlass nehmen müssen, die Planungen des HBG-Neubaus einer nochmaligen Prüfung und auch einer Neubewertung zu unterziehen.

Die Schlussfolgerungen, die daraus zu ziehen sind, gehen noch einen Schritt weiter. Rat und Verwaltung stimmen darin überein, dass wir gemeinsam grundsätzliche Überlegungen anstellen müssen – und zwar nicht nur bezüglich des HBG-Neubaus, sondern zu allen größeren städtischen Bauvorhaben. Dabei gilt es, die Auswirkungen auf künftige Haushalte und die Grenzen der zumutbaren Belastungen der Bürgerinnen und Bürger besonders im Blick zu haben. Wir müssen uns fragen, was wir uns als Stadt leisten können. Aber es besteht kein Grund zu überstürztem Handeln. Denn noch ist Zeit, um die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Und diese Zeit werden wir nutzen.

Die aus Sicht der Bürgerschaft und der Gewerbetreibenden drängende Frage nach der Entwicklung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer kann seriös zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Aktuell steht eine Hebesatzerhöhung aufgrund des Bauvorhabens nicht zur Debatte. Insgesamt sind die Hebesätze abhängig von der weiteren Entwicklung der Kosten auf der einen sowie der Erlössituation auf der anderen Seite und stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich. Die Verwaltung beobachtet diese Entwicklungen sehr genau und wird im Sinne einer verantwortungsvollen Finanzpolitik hierzu in den Ratsgremien berichten. In diese Information werden auch die Bürgerschaft und das Gewerbe einbezogen.

Ihr Bürgermeister Christoph Becker