Zur Erinnerung: Die Bezirksregierung ist seit dem 1. Februar 2024 für die Ausweisung von Windenergiebereichen zuständig. In einem Vorentwurf für den neuen Regionalplan Windenergie hat die Bezirksregierung im März 2024 vorgeschlagen, die Konzentrationszone in der Rheinebene nicht in den Regionalplan zu übernehmen und stattdessen den Windenergiebereich auf der Ville um 84 Prozent zu vergrößern.
Im Mai 2024 hat die Bezirksregierung das Verfahren um den Regionalplan wegen rechtlicher Fragen vorläufig gestoppt. Dies ist eine gute Nachricht, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die massiven Proteste der Ratsfraktionen und der Stadtverwaltung haben zu dieser Entwicklung beigetragen.
Die FDP behauptet hingegen, dass Rat und Bürgermeister „die Ville längst aufgegeben“ hätten. Diese Unterstellung weise ich entschieden zurück. Richtig ist, dass die Verwaltung und die Stadtratsfraktionen der CDU, SPD, Grünen, UWG und ABB gemeinsam mit voller Energie darum kämpfen, dass die Bezirksregierung ihre Pläne für den Regionalplan revidiert und die vom Stadtrat beschlossenen Konzentrationszonen unverändert lässt. Dies geschieht in engem Schulterschluss mit dem Landschafts-Schutzverein Vorgebirge e.V. (LSV), dem ich für seinen Einsatz und seine Expertise sehr dankbar bin.
Stadtverwaltung und LSV stehen in engem Austausch mit dem Regionalrat als dem politischen Teil der Bezirksregierung, der Bezirksregierung selbst und der Landesregierung. Auch in persönlichen Gesprächen mit den NRW-Ministerinnen Mona Neubauer und Ina Scharrenbach habe ich die Interessen unserer Stadt deutlich zum Ausdruck bringen können. Insgesamt wurde der Stadt und dem LSV bereits breite Unterstützung signalisiert.
Eine weitere falsche Behauptung der Bornheimer FDP ist, dass Rat und Bürgermeister die Ville als Standort für Windenergieanlagen gar nicht erst hätten ins Spiel bringen dürfen. Fakt ist, dass weder Rat noch Bürgermeister die Ville jemals „ins Spiel gebracht“ haben. Vielmehr sind die Konzentrationszonen, so wie sie der Rat der Stadt Bornheim beschlossen hat, das Ergebnis eines rechtlichvorgeschriebenen Verfahrens. Der Vorsitzende des LSV, Dr. Michael Pacyna, und Prof. Dr. Max Seibert, viele Jahre lang Vorsitzender des 8. Senats des OVG Münster, haben sich dazu klar geäußert: Die Ville von vornherein von den Prüfungen möglicher Konzentrationsflächen auszuschließen, wäre ein grober Verfahrensfehler gewesen. Auf der Ville keine Konzentrationszone auszuweisen, hätte zu Wildwuchs von Windenergieanlagen in weit geringerem Abstand zur Wohnbebauung geführt.
Im Text einer von der FDP gestarteten Petition behauptet die FDP, dass die Stadt plane, im Stadtgebiet 51 Windenergieanlagen errichten zu lassen – 36 auf der Ville und 15 in der Rheinebene. Auch das ist unwahr, die Petition ist somit irreführend. Fakt ist: Die Projektierer der geplanten Windparks haben bisher 21 Anlagen in den städtischen Konzentrationszonen beantragt – 15 auf der Ville und 6 in der Rheinebene. Als Stadt gehen wir nach wie vor davon aus, dass die Bezirksregierung ihre Pläne zurücknimmt und die beiden Konzentrationszonen, die der Rat am 14. Dezember 2023 beschlossen hat, ihre Gültigkeit behalten. In diesem Fall rechnen wir mit insgesamt 30 Windenergieanlagen. Damit würde die Stadt einen überragenden, von einer breiten Mehrheit im Rat getragenen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Darüber hinaus würde sie jährlich von einer deutlich sechsstelligen Zahlung durch die Projektierer profitieren, die der Bevölkerung zugutekommen würde.
Abschließend möchte ich betonen, dass die Verwaltung, die überwältigende Mehrheit des Rates und der LSV sich beim Thema Windenergie weiterhin entschieden für die Interessen unserer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Wir wollen es nicht zulassen, dass rechtlich bindende Beschlüsse auf kommunaler Ebene mit einem Federstrich für unwirksam erklärt werden. Notfalls werden wir als Stadt Bornheim auch den Klageweg erwägen. Gemeinsam mit dem LSV sind wir zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, eine Lösung im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wenn wir geschlossen gegenüber Land und Bezirksregierung auftreten.
So hat die REA GmbH in der Zone Rheinebene den Bau von sechs Windrädern beantragt. Der Rhein-Sieg-Kreis entscheidet darüber. Die Stadt Bornheim ist am Verfahren beteiligt. Eine Kulturerbeverträglichkeitsprüfung (KVP) ist Voraussetzung für die Genehmigung. Diese Prüfung klärt, ob die geplanten Windräder mit einer Höhe von 246,5 Metern (Rotorspitze) die Sichtachsen aus dem Weltkulturerbe Brühler Schlösser auf das Siebengebirge beeinträchtigen. Ab einer Höhe von mehr als 150 Metern (Rotorspitze) hat die Bezirksregierung in der Windkraftkonzentrationszone Rheinebene diese Prüfung verlangt.
Die REA GmbH hat das Gutachten in Auftrag gegeben. Das jetzt vorliegende Ergebnis zeigt, dass eine Beeinträchtigung der Sichtachsen nicht vorliegt. Die Genehmigungsfähigkeit wird mit dem Gutachten bescheinigt. Dieses Ergebnis bestätigt die von der Verwaltung von Anfang an vertretene Auffassung vollumfänglich. Unsere Konzentrationszone in der Rheinebene ist gültig und dort können die beantragten Windräder entstehen. Nun ist es an der Bezirksregierung, unsere Planungen wie vom Rat der Stadt Bornheim mit großer Mehrheit beschlossen und vom Landschaftsschutzverein Bornheim unterstützt in den Regionalplan aufzunehmen und die von der Bezirksregierung geplante Vergrößerung der Zone auf der Ville zurückzunehmen.
Dazu fand am Montag, 9. September 2024, eine Videokonferenz mit der Bezirksregierung statt. Im Fokus standen die Flächen, die für Bornheim vorgesehen sind. Die Bezirksregierung kündigte im Gespräch an, dass die Bornheimer Windenergiekonzentrationszone im Rheintal als Windenergiebereich in den Vorentwurf des Teilregionalplans aufgenommen werden kann „Die Kulturverträglichkeitsprüfung, die im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Windenergieanlagen für die Rheinebene vorgelegt wurde, legt schlüssig dar, dass keine Beeinträchtigung eines UNESCO Weltkulturerbes bestehen“, so die Bezirksregierung. Dabei handelt es sich um eine Fläche von 156,3 Hektar.
Hinsichtlich der Reduzierung des Windenergiebereichs auf der Ville bestehen unterschiedliche Sichtweisen zwischen der Stadt und der Bezirksregierung, da die Bezirksregierung die Erweiterung für erforderlich hält, um das Gesamtziel im Regierungsbezirk zu erreichen. Es stünden aber auch noch Prüfungen hinsichtlich militärischer Belange und verschiedener Umweltaspekte an, die die
Darstellung noch ändern könnte. Hierzu bleiben die Stadt Bornheim und die Bezirksregierung Köln im Gespräch.
Es ist gut und richtig, dass die Bezirksregierung unsere Windkraftkonzentrationszone in der Rheinebene in die Planungen übernimmt. Wir bestehen aber weiterhin auf unserer Forderung, auch unsere Konzentrationszone auf der Ville ohne die von der Bezirksregierung vorgesehene Erweiterung eins zu eins in den Regionalplan aufzunehmen. Schließlich sind beide Windkraftkonzentrationszonen das Ergebnis eines rechtskräftigen Verfahrens. Die Grundlage für die Rücknahme der Erweiterung ist durch die Aufnahme der Flächen in der Rheinebene geschaffen worden. Die Daten belegen dies: Die geplante fast Verdopplung der Flächen in der Ville um 161 Hektar entspricht nahezu der neu in den Regionalplan aufgenommenen Fläche von 156 Hektar in der Rheinebene. Wir behalten uns rechtliche Schritte vor.
Offenlage ab Mitte Oktober
Die Bezirksregierung kündigte an, dass die Offenlage des Regionalplans - Teilplan Erneuerbare Energien ab Mitte Oktober für vier Wochen erfolgen wird. Die Stadtverwaltung bereitet derzeit eine Stellungnahme vor, die den Ratsgremien rechtzeitig zum Beschluss vorgelegt wird.
Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Christoph Becker