Aufgaben der Kindertagespflege
Mit der Kindertagespflege hat der Gesetzgeber eine anerkannte Betreuungsform geschaffen, die als gleichwertiges Angebot zur Tageseinrichtung für Kinder, also zur Kita gilt. Die besonderen Merkmale sind die Förderung in einer familienähnlichen Situation und die hohe Flexibilität bei der Betreuung.
Vorrangig können in der Kindertagespflege Kinder bis zu drei Jahren betreut und gefördert werden. Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.Die Kindertagespflege umfasst die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Die Förderung der sozialen und emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung orientiert sich am einzelnen Kind: an dessen Alter und Entwicklungsstand, an den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie an den Interessen und Bedürfnissen.