Überblick

Die Bußgeldstelle ist für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Zu den Aufgaben zählt zudem die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr – vom Anhörverfahren bis zum Bußgeldverfahren. Als ruhender Verkehr werden im öffentlichen Straßenverkehr Fahrzeuge bezeichnet, die parken, halten oder nicht fahrbereit sind. Bürger können Parkverstöße direkt der Bußgeldstelle melden.

Hinweis: Bei der Bußgeldstelle der Stadt Bornheim ist bis auf Weiteres montags keine persönliche Vorsprache möglich.
Die Bußgeldstelle ist an diesen Tagen jedoch weiterhin per E-Mail unter bussgeldstelle@stadt-bornheim.de und telefonisch unter 02222 945-178 zu erreichen.

Rechtsgrundlagen

  • § 12Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • § 41 StVO
  • §§ 55 ff. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Ansprechpartner

Petra Bohrmann
Bußgeld- und Rentenstelle
Telefon: 02222 945-178
E-Mail