- Rechts- und Vergabeamt, Ratsbüro
- Amt für Finanzen
- Bürger- und Ordnungsamt
- Amt für Kinder, Jugend & Familien
- Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion
- Bauamt und Gebäudewirtschaft
- Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt
- Rechnungsprüfungsamt
- Tiefbau- und Straßenverkehrsamt
- Amt für Weiterbildung
- Personal- und Organisationsamt
- Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün
- Schul- und Sportamt
- Antikorruptionsbeauftragte
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung
- Datenschutzbeauftragte
- Gleichstellungsbeauftragte
Bußgeldstelle
Überblick
Die Bußgeldstelle ist für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Zu den Aufgaben zählt zudem die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr – vom Anhörverfahren bis zum Bußgeldverfahren. Als ruhender Verkehr werden im öffentlichen Straßenverkehr Fahrzeuge bezeichnet, die parken, halten oder nicht fahrbereit sind. Bürger können Parkverstöße direkt der Bußgeldstelle melden.
Hinweis: Bei der Bußgeldstelle der Stadt Bornheim ist bis auf Weiteres montags keine persönliche Vorsprache möglich.
Die Bußgeldstelle ist an diesen Tagen jedoch weiterhin per E-Mail unter bussgeldstelle@stadt-bornheim.de und telefonisch unter 02222 945-178 zu erreichen.
Dienstleistungen
Rechtsgrundlagen
- § 12Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 41 StVO
- §§ 55 ff. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)