Voraussichtlich am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Frühestens drei Monate vorher stechen die Wahlplakate ins Auge. Doch bei der Plakatierung gelten Regeln – vor allem, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
So dürfen die Aushänge nur innerhalb der geschlossenen Ortschaften angebracht werden, Rad und Fußgänger nicht behindern und deren Sicht nicht einschränken. Damit kein Verkehrsteilnehmer gefährdet wird, sind Sichtdreiecke im Bereich von Verkehrsknoten, Einmündungen, Kreisverkehrsplätzen und Fußgängerüberwegen von Plakatwerbung freizuhalten. Verboten ist das Befestigen von Wahlwerbung an städtischen (Straßen-)Bäumen. Nicht befestigt werden dürfen Plakate außerdem an Verkehrszeichen, Ampeln und Absperrpfosten sowie unmittelbar vor Bahnübergängen oder am Innenrand von Kurven. Denn dort können sie Fahrer vom Verkehr ablenken. Damit Fußgänger und Rad fahrende Kinder die Gehwege nutzen können, ist beim Plakatieren eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 Metern freizuhalten.
Befestigung mit Kabelbindern
Plakate sind ausschließlich mit Kabelbindern zu befestigen, von denen keine Verletzungsgefahr ausgeht – etwa durch scharfe Kanten oder Ecken. Das Verwenden von Nägeln oder Druckluft-Klammern ist verboten. Den Zustand der Aushänge muss man regelmäßig kontrollieren und Mängel beseitigen. Das Landespressegesetz sieht vor, dass auf Wahlplakaten zwingend ein Impressum stehen muss. Für einen sicheren Straßenverkehr weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Regeln zwingend zu beachten sind. Bei Regelverstößen hält sich die Verwaltung vor, die Wahlwerbung kostenpflichtig zu entfernen.
Wahlplakate aushängen
Wahlplakate dürfen nur drei Monaten vor dem jeweiligen Wahltag aufgehängt werden. Standorte teilt die Stadt Bornheim nicht zu, auch können diese bei der Stadtverwaltung nicht reserviert werden. Nach der Wahl müssen die Verantwortlichen ihre Plakate innerhalb von einer Woche wieder eigenverantwortlich und rückstandsfrei entfernen. Dazu zählt auch das Entfernen der Kabelbinder. Rückfragen, die den Straßenverkehr betreffen, beantwortet die Abteilung Straßenverkehr der Stadt Bornheim per E-Mail an strassenverkehr(at)stadt-bornheim.de.