Allgemeines
Ratten treten dort auf, wo sie etwas zu fressen finden – vor allem, wenn sie in der Nähe unterkommen oder nisten können. Ratten werden meist mit Giftködern bekämpft. Damit die Ratten die Köder fressen, muss jedoch das sonstige Nahrungsangebot eingeschränkt werden.
Was Ratten anzieht und wie man dies vermeiden kann
- Essensreste keinesfalls über das Spülbecken oder die Toilette entsorgen. Denn dadurch wird in den Rohren der Grundstücksentwässerung und im Abwasserkanal buchstäblich der Tisch für Ratten gedeckt. Lebensmittel- und Speisereste gehören daher in die Biotonne, sofern sie nicht auf dem eigenen Kompost entsorgt werden können. Die Abfalltonnen sind stets geschlossen zu halten.
- Ratten interessieren sich auch für Futter für Haustiere oder Wildvögel. Den Futtervorrat sollte man daher nur in gut verschlossenen Behältern aufbewahren.
- Ein gefundenes Fressen für Ratten sind ebenso Brotreste und ähnliche Speisen, die gern einmal Enten oder Tauben hingeworfen werden. Nicht nur deshalb sollte man Enten und Tauben am besten gar nicht füttern. Denn Brot ist für Vögel völlig ungeeignet und kann sogar zum Erstickungstod der Tiere führen.
- Auch beim Kompostieren gilt es, einige Dinge beachten:
- So sollten Speisereste zunächst mit Erde, fertigem Kompost oder Gartenabfällen abgedeckt werden. Wenn sich Ratten über die Essensreste hermachen, sollte man diese besser in der Biotonne entsorgen. Wer keine Biotonne besitzt, kann sie stattdessen in die Restmülltonne werfen.
- Auch der Geruch von Fäulnis zieht Ratten an. Daher sollte man Obstreste locker auf der Oberfläche des Komposts verteilen, sodass sie sich zersetzen können, ohne zu faulen.
- Der Kompost sollte ständig feucht gehalten werden. Denn Ratten halten sich dann ungern darin auf. Zudem fördert dies die Verrottung.
- Und mit einem stabilen Drahtgitter mit engen Maschen rund um den Kompost kann man die unliebsamen Besucher aussperren.
Nur zwei Rattenarten bereiten dem Menschen Probleme
Übrigens bereiten nur zwei Rattenarten dem Menschen Probleme: die sogenannte Hausratte und die Wanderratte.
- Wanderratten kommen in Deutschland sehr viel häufiger vor. Für sie ist ein Zugang zum Wasser lebensnotwendig, weshalb sie oft auch Wasserratten oder Kanalratten genannt werden. Wanderratten leben häufig in Gärten. Sie besiedeln feuchte Lebensräume wie Abwasserkanäle, Kellerräume oder feuchte Erdlöcher.
- Die Hausratte ist in Deutschland bereits so selten geworden, dass sie auf der Roten Liste der vom Aussterben gefährdeten Tierarten steht. Hausratten dürfen daher in Deutschland nicht getötet werden.
Wer ist für die Rattenbekämpfung verantwortlich?
- Grundstückseigentümer sind für die Bekämpfung von Ratten verantwortlich und tragen auch die Kosten.
- Die Stadt Bornheim bekämpft Ratten, wenn sie auf öffentlichen Flächen wie Grünanlagen oder in öffentlichen Gebäuden auftreten. Das Abwasserwerk spült das Kanalnetz regelmäßig und belegt es mit Rattenködern. An Bächen werden keine Rattenköder ausgelegt, weil Ratten dort nur auftreten, wenn in der Nähe Nahrungsquellen vorhanden sind. Die Bäche bieten dann zwar Unterschlupf, aber ohne Entzug des Nahrungsangebots wäre eine Bekämpfung nicht nachhaltig.
Rattenbefall – was nun?
- Wer einen Rattenbefall auf seinem privaten Grundstück bemerkt, ist gut beraten, einen Fachbetrieb mit der Bekämpfung zu beauftragen. Denn die Erfolgsquote der Fachbetriebe ist erfahrungsgemäß höher als bei eigenen Maßnahmen.
- Die eigene Bekämpfung ist zulässig, wenn dafür die zugelassenen Mittel verwendet werden. Diese sind im Fachhandel erhältlich. Die Gebrauchsanweisungen mit den jeweiligen Vorsichtsmaßnahmen und Warnungen sind unbedingt zu beachten. So dürfen sämtliche Wirkstoffe nur verdeckt in Sicherheitsköderstationen ausgelegt werden. Übrig gebliebene Köder oder Köderreste können am Schadstoffmobil der RSAG abgegeben werden.
- Wenn bei einer vermieteten Immobilie der Rattenbefall nachweislich auf den Mieter zurückzuführen ist, muss dieser auch die Kosten der Bekämpfung übernehmen.
- Wenn Ratten von einem Nachbargrundstück auf das eigene übersiedeln, sollte man Kontakt mit dem Nachbarn aufnehmen, um mit ihm die Bekämpfung zu besprechen. Weigert sich der Eigentümer eines von Ratten befallenen Grundstücks, die Ratten zu bekämpfen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt unter Tel. 02222 945-160. Dieses kann nach Infektionsschutzgesetz die Bekämpfung anordnen. Wird die Anordnung missachtet, so kann die Behörde selbst die fachgerechte Bekämpfung beauftragen. Die entstandenen Kosten werden dann in Rechnung gestellt.
- Wenn Sie Ratten in öffentlichen Grünanlagen sehen, melden Sie dies bitte dem Ordnungsamt.
- Wenn die Ratten aus dem Kanal kommen, wenden Sie sich bitte an das Abwasserwerk beim Stadtbetrieb Bornheim.