Jahresabschluss 2013

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW

Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 02. Oktober 2014 in Ausführung des
§ 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:

 „ Der Rat

  1. stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest,
  2. beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2013 in Höhe von 7.314.267,22 Euro durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken,
  3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“

 

Der Jahresabschluss 2013 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2013 mit sämtlichen Anlagen wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten
montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

in Zimmer 810 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten.

Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen: