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Jahresabschluss 2013
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW
Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 02. Oktober 2014 in Ausführung des
§ 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:
„ Der Rat
- stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest,
- beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2013 in Höhe von 7.314.267,22 Euro durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken,
- erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“
Der Jahresabschluss 2013 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2013 mit sämtlichen Anlagen wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten
montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
in Zimmer 810 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten.
Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen:
- 1. Lagebericht zum Jahresabschluss 2013
- 2. Städtische Bilanz zum 31.12.2013
- 3. a) Gesamtergebnisrechnung für 2013
- 3. b) Gesamtfinanzrechnung für 2013
- 3. c) Teilrechnungen für einzelne Produktbereiche für 2013
- 4. Anlagenspiegel zum 31.12.2013
- 5. Forderungsspiegel zum 31.12.2013
- 6. Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2013
- 7. Anhang zum Jahresabschluss 2013