Notwendige Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht
Notwendige Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht an allen Stadtstraßen, die kontinuierlich erledigt werden, wie
- die Ausbesserung gefährlicher Schadstellen nach Streckenkontrollen bzw. Bürgerhinweisen oder nach Unfällen (z. B. tiefe Schlaglöcher, Stolperkanten im Plattenbelag).
- die Wartung und Instandhaltung verkehrstechnischer Anlagen und der Straßenausstattung (z.B. Beleuchtung, Beschilderung und Möblierung).
Alle damit zusammenhängenden Aufgaben – wie z. B. Streckenkontrolle, Schadensaufnahme und -bewertung, Arbeitsplanung, Schadensbeseitigung sowie Ergebniskontrollen – erledigt selbstständig der Stadtbetrieb Bornheim, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim.