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Gesamtabschluss 2018
Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Bornheim
gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW i. V. m. § 96 Absatz 2 GO NRW
Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 03. September 2020 in Ausführung des § 116 Abs. 9 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:
„ Der Rat
1. nimmt die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Gesamtabschlusses sowie den Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss 2018 und zum Gesamtlagebericht 2018 zur Kenntnis,
2. bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2018 gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW.“
Der Gesamtabschluss 2018 in Form der nachstehenden Gesamtbilanz sowie Gesamt-ergebnisrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Gesamtabschluss 2018 mit sämtlichen Anlagen wird ab sofort für die Dauer eines Jahres zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten
montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
in Zimmer 457 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten.
Die einzelnen Bestandteile des Gesamtabschlusses können Sie als PDF einsehen: