Bornheimer Spargel genießt europaweites Patent
Seit Anfang März 2014 genießt der berühmte Bornheimer Spargel europaweiten Patentschutz. Im EU-Register für regionale Spezialitäten eingetragen, gilt er seither als geschützte geografische Angabe und steht damit auf einer Stufe mit Parmesankäse, Parmaschinken oder Champagner. Um den kontrollierten Anbau und die Echtheit sicherzustellen, verlangt das Landesamt für Natur und Umweltschutz ein Kontrollsystem. In enger Zusammenarbeit haben die Stadt Bornheim, der Verein der Bornheimer Spargelanbauer und das Landesamt für Natur und Umweltschutz ein solches individuelles Kontrollsystem entwickelt.
Nach erfolgreicher Prüfung wurden der Verein der Spargelanbauer und die Erzeugerbetriebe durch die Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mbH (QAL) zertifiziert. Mit der Urkunde bestätigt die unabhängige und neutrale Zertifizierungsstelle dem Verein der Bornheimer Spargelanbauer offiziell, dass der "Bornheimer Spargel" und die Erzeugerbetriebe den Vorgaben entsprechen.
Durch das Zertifikat, das zunächst zwei Jahre lang gültig ist, erhält der Verbraucher eine noch größere Sicherheit bei Herkunft und Qualität des Bornheimer Spargels. Kurz: Nur da, wo Bornheimer Spargel drauf steht, ist auch Bornheimer Spargel drin.