Jahresabschluss 2018

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 Satz 2 GO NRW

Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26. September 2019 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:

„ Der Rat

  1. stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest,
  2. beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahrs 2018 in Höhe von 4.626.888,63 EUR durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken und
  3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“

Der Jahresabschluss 2018 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2018 mit sämtlichen Anlagen wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten

montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr
donnerstags von 14 bis 18 Uhr

in Zimmer 813 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten.

Der Jahresabschluss 2018 kann auf der Homepage der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) abgerufen werden.

Bornheim, den 18.06.2020
STADT BORNHEIM
gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen: