Sehr geehrte Damen und Herren,
der US-amerikanische Politiker Rahm Emanuel sagte einmal: „Verschwende nie eine Krise; sie gibt uns die Gelegenheit, große Dinge zu tun.“
Uns hat die aktuelle Krise in allererster Linie „große Probleme“ bereitet. Aber: Trotz der schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist es uns gelungen, einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen.
Dabei ist in Zeiten wie diesen die Haushaltsplanung an sich schon eine große Herausforderung. Denn es müssen auch bei Ungewissheit Schlüsse aus aktuellen Entwicklungen gezogen werden, was zugegebenermaßen bei unvollständigen Informationen nicht so ganz einfach ist. Dies gilt umso mehr in Krisenzeiten wie der Finanz- und Bankenkrise in 2008, der Flüchtlingssituation in 2015 oder – wie aktuell – der Corona-Pandemie.
Dabei gilt es, die Lücke zwischen dem herkömmlichen Planungsprozess und einer Planung unter dynamischen Gegebenheiten zu schließen. Die Finanzverantwortlichen sind gefordert, Orientierung in Finanzfragen zu geben und den Haushalt auch unter außergewöhnlichen Vorzeichen zu planen.
Und so bringt die Verwaltung heute einen Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sowie einer mittelfristigen Planung für die Jahre 2023 bis 2025 ein. Die darin enthaltenen Haushaltsansätze sind unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten und der aktuell vorliegenden Informationen und Erkenntnisse gewissenhaft ermittelt worden.
Gleichwohl werden wir uns angesichts der bestehenden Unsicherheiten, wie es in der Corona-Pandemie weitergeht, mit Szenarien beschäftigen müssen, die auf unterschiedlichen Annahmen beruhen.
Dabei sollen die wesentlichen, die finanzielle Leistungsfähigkeit bestimmenden Einflussgrößen in einer Szenarioplanung zur Fortschreibung des Haushaltsentwurfs genutzt werden.
Diese Vorgehensweise wird sowohl im Veränderungsnachweis als auch in den Haushaltsberatungen eine zentrale Rolle einnehmen.
Die Einbringung von Doppelhaushalten hat sich zwischenzeitlich etabliert. Immer mehr Kommunen erkennen die Vorteile einer Planung für zwei Haushaltsjahre und auch wir haben bisher durchweg positive Erfahrungen machen dürfen. Die personellen Ressourcen werden wir – wie in den Vorjahren – sinnvoll zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens und zur Optimierung der Prozesse nutzen. Dazu mehr im Ausblick am Ende meiner Rede.
Unsere weitere Zeitplanung sieht vor, den Haushalt im ersten Quartal 2021 zu verabschieden. Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass angesichts der derzeit bestehenden Unsicherheiten eine Verabschiedung noch in diesem Jahr wenig sinnvoll erscheint und die Frist bis zum 31. März 2021 verlängert.
Für Ihre Haushaltsberatungen stehen Ihnen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2021 und 2022 auch die aktuellsten IST-Daten des geprüften Jahresabschlusses 2019 zur Verfügung, den Sie soeben festgestellt haben.
Zur Erleichterung Ihrer Haushaltsberatungen haben wir für Sie die wesentlichen Eckdaten zum Haushalt wieder in einer übersichtlichen, faltbaren Darstellung aufbereitet.
Die Informationen rund um den Haushaltsentwurf 2021/2022 stehen Ihnen ab morgen digital zur Verfügung.
Der Haushaltsausgleich im Haushaltsentwurf 2021/2022
Meine Damen und Herren, die Stadt Bornheim setzt mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf die Planungen für dauerhaft ausgeglichene Haushalte konsequent um. Die Plandaten in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 weisen leichte Ertragsüberschüsse aus, die den bisherigen Trend der kontinuierlichen Eigenkapitalinanspruchnahme stoppen und wieder zu einer zukünftig angemessenen Rücklagensituation führen sollen.
Dabei steigt das Haushaltsvolumen im Haushaltsjahr 2021 auf rund 130 Millionen Euro, im Haushaltsjahr 2022 steht ein Volumen von mehr als 134 Millionen Euro zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben zur Verfügung.
Der aufgezeigte Weg soll die Stadt aus der Haushaltssicherung führen und zugleich ein wichtiger Schritt zur Rückgewinnung und zum dauerhaften Erhalt der städtischen Finanzautonomie sein. Die Haushaltssicherung endet faktisch mit dem Ausweis einer ausgeglichenen Ergebnisrechnung im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020. Diesen Beweis werden wir im März nächsten Jahres erbringen müssen.
Dabei sind die Rahmenbedingungen für die Haushaltsplanung der nächsten Jahre denkbar schlecht. Die seit nunmehr sechs Monaten andauernde Corona-Pandemie wirkt sich deutlich auf Konjunktur und Arbeitsmarkt aus und bleibt nicht ohne Folgen für die kommunalen Steuereinnahmen.
Das seit der Finanz- und Wirtschaftskrise kontinuierlich angestiegene kommunale Steueraufkommen wird nach den Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ aus dem Frühjahr in diesem Jahr deutlich zurückgehen. Im Frühjahr gingen die Steuerschätzer von einem Rückgang in einer Größenordnung von rund 11 Prozent aus. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass zum Zeitpunkt der Mai-Steuerschätzung noch nicht die vollen Auswirkungen messbar waren!
Eine zusätzliche – Corona-bedingte – Steuerschätzung in der kommenden Woche soll helfen, validere Prognosedaten zu erhalten. Insofern bleibt abzuwarten, ob die aktuellen Anzeichen einer leichten konjunkturellen Erholung durch die Erkenntnisse der Steuerschätzer gestützt werden und es tatsächlich zu dem skizzierten V-ähnlichen Aufschwung kommen wird.
Die konkreten Auswirkungen vor Ort sind alleine mit den Daten der Steuerschätzer allerdings nicht verlässlich zu bestimmen. Es handelt sich um Daten, die für ganz Deutschland und damit für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Kommunen und zugleich unterschiedlicher Steuerarten gelten. Gerade bei der Gewerbesteuer ist von Bedeutung, welche Branchen vor Ort angesiedelt und inwieweit diese Branchen tatsächlich von der Pandemie betroffen sind.
Nach einer ersten Analyse zur Jahresmitte rechnen wir in Bornheim mit Mindererträgen bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in einer Größenordnung von 3,7 Millionen Euro alleine in 2020.
Ohne Staatshilfen wäre eine Kompensation dieser Ertragsausfälle kaum denkbar. Sowohl Bund als auch Land haben die Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte erkannt und sehr schnell reagiert.
Im Zuge eines „kommunalen Solidarpaktes“ wird der Bund zur Kompensation der krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen 5,9 Milliarden Euro bereitstellen. Damit soll die Hälfte der insgesamt zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle durch Bundesmittel kompensiert werden.
Darüber hinaus wird der Bund bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen. Damit erhöht der Bund seinen Kostenanteil um 25 Prozent und finanziert weitere Kosten in Höhe von 4 Milliarden Euro. Diese Hilfen wirken sich unmittelbar auf den Haushalt des Rhein-Sieg-Kreises aus und zeigen dort Entlastungswirkungen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erwarten an dieser Stelle – unabhängig von der Entwicklung der Sozialtransferaufwendungen - die Weitergabe dieser Hilfen an den kreisangehörigen Raum.
Das Land hat mit einem „Acht-Punkte-Plan“ ebenfalls die Grundlagen für kommunale Hilfen geschaffen. Zum einen sollen die Kommunen anteilig am NRW-Rettungsschirm partizipieren. Zum anderen hat das Land in einem Gesetzentwurf Vorgaben zur Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten formuliert.
Die genauen Kriterien und die Verfahren zur Durchleitung der Hilfen an die Kommunen stehen derzeit noch nicht abschließend fest. Insoweit besteht die Notwendigkeit, den Haushalt über den Veränderungsnachweis fortzuschreiben, sobald die konkreten Daten vorliegen.
Klar ist jedoch, dass die vom Land angedachte Bilanzierungshilfe die Corona-bedingten Belastungen, die nicht durch „echte“ Staatshilfen refinanziert werden, kompensieren soll.
Die Lösung ist denkbar einfach: Belastungen werden über eine Nebenrechnung planerisch fortgeschrieben und durch den Ansatz einer Bilanzierungshilfe bei gleichzeitigem planerischen Ausweis von außerordentlichen Erträgen ergebnisneutral dargestellt.
Ergebnisbelastungen werden damit vermieden, da die bis 2025 zu erwartenden Steuerminderträge durch die in gleicher Höhe anzusetzenden außerordentlichen Erträge kompensiert werden.
Und so erklären sich die erstmalig seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in einem Haushaltsplan anzusetzenden außerordentlichen Erträge in einem Umfang von immerhin 5 Prozent.
Meine Damen und Herren, gleichwohl sei an dieser Stelle auch ein aus fachlicher Sicht kritischer Blick erlaubt. Die Bilanzierungshilfe ist ab dem Haushaltsjahr 2025 über längstens fünfzig Jahre abzuschreiben. In der Folge entstehen dauerhafte Belastungen, die im städtischen Haushalt refinanziert werden müssen.
Die mit der NKF-Einführung verbundene Umsetzung des Prinzips der Generationengerechtigkeit wird damit zumindest ein Stück in Frage gestellt.
Zudem muss fehlende Liquidität am Kreditmarkt aufgenommen werden. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg des bereits hohen Kassenkreditbestandes. Ohne eine nachhaltige Altschuldenlösung dürfte dies viele NRW-Kommunen in eine Schuldenfalle führen.
Inwieweit sich die kommunale Steuerertragssituation in den kommenden Jahren tatsächlich erholen wird, ist derzeit ungewiss. Nach den im Haushaltsentwurf berücksichtigten Szenarien sind die deutlichen Einbrüche bei der Gewerbesteuer und beim Anteil an der Einkommensteuer in 2021 spätestens in 2025 kompensiert. Ob dies so kommen wird, wird sich zeigen. Die dargestellten Szenarien werden daher kontinuierlich an die tatsächliche Entwicklung anzupassen sein.
Die Konsolidierung des städtischen Haushaltes bleibt eine Daueraufgabe. Wir werden uns kontinuierlich mit Fragen der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit beschäftigen müssen. Der vorliegende Haushaltsentwurf berücksichtigt weiterhin eigene Konsolidierungsbeiträge durch den planerischen Ansatz eines globalen Minderaufwandes in einer Größenordnung von jährlich 1,2 Millionen Euro.
Die Möglichkeiten der Zuführung von Überschüssen in den Konzerngesellschaften an den städtischen Haushalt sind nahezu ausgeschöpft. Hier wirkt sich insbesondere die in den letzten Jahren praktizierte Praxis, Überschüsse zunächst in den Unternehmen zu belassen, positiv aus. Aber, meine Damen und Herren, das hilft möglicherweise im Einzelfall, stellt allerdings keine dauerhafte Lösung dar.
Trotz aller Konsolidierungsmaßnahmen kommt der vorliegende Haushaltsentwurf nicht ohne Hebesatzerhöhung aus. In der Planung ist eine einmalige Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in 2021 auf 770 Prozent-Punkte berücksichtigt worden. Diese einmalige Erhöhung ist erforderlich, um den Haushaltsausgleich ab 2021 darstellen zu können.
Die für unseren Haushalt bedeutenden Schlüsselzuweisungen können derzeit nur auf der Basis des Jahres 2020 fortgeschrieben werden. Corona-bedingt wird es in diesem Jahr weder eine Arbeitskreis- noch eine Simulationsrechnung geben. Details werden wohl erst im vierten Quartal zu erwarten sein, wenn die Daten aus dem Referenzzeitraum vorliegen und die Landesregierung einen Entwurf für ein Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 vorlegen wird.
Abzuwarten bleibt, ob und inwieweit die Landesregierung einen zu erwartenden Rückgang der Verbundmasse ausgleichen wird. Davon wird das künftige Volumen unserer Schlüsselzuweisungen abhängen.
Der Ertragsentwicklung steht die Entwicklung der Aufwendungen gegenüber.
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen steigt im Vergleich zum Haushalt 2020 deutlich an. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Entwicklung im Personal- sowie im Transferaufwand. Vor allem die weitere Schaffung von dringend benötigten Kinderbetreuungsplätzen – teilweise auch in städtischer Trägerschaft – ist mit hohen Kosten verbunden.
In Bezug auf die Flüchtlingssituation liegen der Planung die aktuellen Erkenntnisse zur Fallzahlentwicklung und zur Finanzierung durch das Land zu Grunde.
Weiterhin unklar ist derzeit,
- inwieweit das Land die pauschale Kostenerstattung an die IST-Erhebung des Jahres 2017 anpassen wird und
- inwieweit es zu einer Einbeziehung der Geduldeten bei der Finanzierung kommen wird.
Von einer angemessenen Kostenerstattung sind wir damit immer noch sehr weit entfernt. Auch enthält der Haushaltsentwurf keine staatlichen Hilfen zur Integration – Stichwort „Integrationspauschale“. Diesbezüglich erfolgten bereits Korrekturen im Zuge des Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020.
Alleine das Volumen dieser Hilfen beträgt insgesamt mehr als drei Millionen Euro.
Die bilanziellen Abschreibungen resultieren aus der planmäßigen Abnutzung städtischen Vermögens. Eine Intensivierung der Investitionstätigkeit in den kommenden Jahren führt damit zwangsläufig zu steigenden bilanziellen Abschreibungen. Alleine für die städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sind im Haushaltsentwurf bis 2025 mehr als 170 Millionen Euro vorgesehen.
Hinzu kommen die Abschreibungen aus dem Ansatz der Corona-bedingten Bilanzierungshilfe, die ab dem Haushaltsjahr 2025 das Ergebnis mit rund 700.000 Euro belasten.
Weiterhin erfreulich ist die Entwicklung der Zinsaufwendungen, die trotz steigendem Kreditbedarf weiter abnehmen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: künftig steigende Zinssätze stellen ein hohes Risiko für den Haushaltsausgleich dar.
Ertrags- und Aufwandsstruktur 2021
An dieser Stelle einige wenige Daten zur Ergebnisplanung. Hierbei möchte ich mich auf das Haushaltsjahr 2021 beschränken.
Die Ertragsstruktur des Haushaltsjahres 2021 ist geprägt durch Steuern und ähnliche Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeine Umlagen, die zusammen 76 Prozent der Erträge darstellen. Bei den Steuererträgen dominieren der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rund 30,2 Millionen Euro, die Gewerbesteuer mit 16,7 Millionen Euro und die Grundsteuer B mit 13,1 Millionen Euro. Die Zuwendungen werden im Wesentlichen bestimmt durch Schlüsselzuweisungen im Umfang von 10,1 Millionen Euro sowie sonstige Bedarfszuweisungen des Landes mit 17,1 Millionen Euro für Sozial- und Jugendhilfeleistungen.
Bei den Aufwendungen sind Transferaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Personalaufwendungen dominierend, die rund 82 Prozent des Gesamtaufwandes darstellen. Die Transferaufwendungen sind insbesondere geprägt durch die Kreisumlage in einer Größenordnung von 22,2 Millionen Euro sowie Leistungen im Bereich der Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von rund 26,5 Millionen Euro.
Die Fortschreibung der Erträge und Aufwendungen erfolgt auf der Basis des Orientierungsdatenerlasses aus dem Jahr 2019. Im Anschluss an die Sondersteuerschätzung wird eine Aktualisierung der Orientierungsdaten erwartet. Zusammen mit den zur Verfügung stehenden Prognosedaten für 2020 sind die Werte dann fortzuschreiben.
Meine Damen und Herren, die dauerhafte Sicherstellung eines strukturellen Haushaltsausgleichs und die nachhaltige finanzielle Gesundung über das Jahr 2022 hinaus erfordert eine strategische Zielsetzung sowohl in Bezug auf das Eigenkapital als auch auf die Kassenkredite.
Der im Jahr 2007 begonnene Eigenkapitalabbau soll mit dem Haushaltsjahr 2020 beendet werden. Die Erwirtschaftung von angemessenen Überschüssen in der Ergebnisrechnung soll den Aufbau einer Ausgleichsrücklage als Teil des Eigenkapitals ermöglichen. Diese ist als Instrument einer eigenverantwortlichen Haushaltsausgleichspolitik in künftigen Jahren unerlässlich. Eine realistische Zielsetzung lässt nicht erwarten, dass bis 2030 das ursprüngliche Volumen einer Ausgleichsrücklage von 14 Millionen Euro erreicht werden kann. Insofern wird dies ein dauerhafter Prozess werden.
Die im Finanzplan ausgewiesenen Liquiditätsüberschüsse dienen zunächst der Finanzierung der ordentlichen – also planmäßigen – Tilgung. Zumindest bis zur vollständigen Erholung der krisenbedingten Liquiditätsausfälle wird es keinerlei Möglichkeit einer sukzessiven Rückführung der Kassenkreditbestände geben. Ganz im Gegenteil wird der Kassenkreditbestand noch einmal deutlich ansteigen.
Gerade im Hinblick auf die hohen Kassenkreditbestände besteht dringender Handlungsbedarf. Die derzeit sehr günstigen Rahmenbedingungen dürfen nicht über das in diesem Zusammenhang latent bestehende Risiko künftiger Zinserhöhungen hinwegtäuschen!
Die strategische Zielsetzung geht daher weit über das Jahr 2030 hinaus. Die Zukunftsstrategie 2030 ist – und hier wiederhole ich meine Worte von vor zwei Jahren – selber nur ein Meilenstein auf dem Weg zu einer vollständigen Rückführung der Liquiditätskredite und dem Aufbau einer auskömmlichen Ausgleichsrücklage. Dabei darf die zwingend notwendige Rückführung der Liquiditätskredite und der bereits vor einigen Jahren angekündigte Aufbau eines angemessenen Pensionsfonds nicht aus den Augen verloren werden.
Ausblick
Meine Damen und Herren, am Ende meiner Haushaltsrede steht ein kurzer Ausblick auf die Weiterentwicklung des Rechnungswesens.
Erfreulicherweise hat der Landesgesetzgeber mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen geschaffen, Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zu befreien, einen Gesamtabschluss aufstellen zu müssen. Hiervon werden wir – und in diesem Sinne haben Sie vorhin einen Beschluss gefasst – gerne Gebrauch machen. Die frei werdenden Ressourcen werden insbesondere eingesetzt, um ein angemessenes und aussagekräftiges Konzernberichtswesen zur Konzernsteuerung zu entwickeln und weitere Themen mit engem Bezug zum Rechnungswesen wie die Einführung eines Risikomanagementsystems zu konzipieren. Diesbezüglich werde ich wie gewohnt in den Gremien berichten.
Wesentliche Informationen zum Konzernrechnungswesen werden künftig in einem inhaltlich erweiterten Beteiligungsbericht zur Verfügung gestellt. Diesbezüglich gibt es seitens der Landesregierung die Ankündigung eines entsprechenden Musterberichtes.
Darüber hinaus entwickeln wir derzeit ein auf die städtischen Bedürfnisse angepasstes Kennzahlensystem, das über eine spezielle Berichtssoftware Auswertungen bis hin zu einem interkommunalen Vergleich ermöglicht. Damit verbinden wir zugleich die Absicht, Bewertungen zu finanziellen Sachverhalten noch transparenter zu gestalten.
Zur Erleichterung Ihrer Haushaltsplanberatungen wird Ihnen die Verwaltung im vierten Quartal des Jahres eine Fortbildung zur NKF-Haushaltsplanung anbieten.
Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen im Hause, die im Zuge der dezentralen Haushaltsplanung und der geführten Haushaltsgespräche zum Gelingen des vorliegenden Haushaltsentwurfs beigetragen haben. Ganz besonders danken möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Amt für Finanzen, die mit der gewissenhaften Steuerung des Haushaltsplanungsprozesses die Einbringung des Haushaltsentwurfs sichergestellt haben.
Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche erfolgreiche und zielführende Haushaltsberatungen!