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Jahresabschluss 2010
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Bornheim gem. § 96 Abs. 2 GO NRW
Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 in Ausführung des §96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.513.270,98 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (2.034.286,79 €) und der allgemeinen Rücklage (3.478.984,19 €) gedeckt.
Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen:
3. c) Teilrechnungen für einzelne Produktbereiche für 2010
- 1.01 Innere Verwaltung
- 1.02 Innere Sicherheit und Ordnung
- 1.03 Schulträgeraufgaben
- 1.04 Kultur
- 1.05 Soziale Hilfe
- 1.06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- 1.08 Sportförderung
- 1.09 Räuml. Planung, Entwicklung, GEO-Info
- 1.10 Bauen und Wohnen
- 1.11 Ver- und Entsorgung
- 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
- 1.13 Natur und Landschaftspflege
- 1.14 Umweltschutz
- 1.15 Wirtschaft und Tourismus
- 1.16 Allgemeine Finanzwirtschaft
- 1.17 Stiftungen
- Gesamtergebnisrechnung
- Gesamtfinanzrechnung