Hintergrund
Bereits 2013 hat der Rat der Stadt Bornheim beschlossen, eine RadPendlerRoute zu bauen. Die rund neun Kilometer lange Route war Teil eines Radschnellwegvorschlags, der bei einem Landeswettbewerb 2013 aber nicht zum Zuge kam. Daraufhin haben Bornheim, Alfter und Bonn 2014 beschlossen, eine qualitativ hochwertige „RadPendlerRoute“ entlang dieser „Wettbewerbsroute“ zwischen Bornheim und Bonn zu realisieren. Die Route sollte möglichst vorhandene Wege verknüpfen. Seit 2021 ist diese ist ein Förderprojekt der Förderrichtlinie "Nahmobilität", dass der Bund mit 1,584 Mio. Euro und das Land NRW mit 198.000 Euro fördern.
Die Planungen sahen vor, dass die RadPendlerRoute weitgehend kreuzungsfrei bleibt und mindestens drei Meter breit, mit komfortablem Oberflächenbelag ausgestattet und durchgehend beleuchtet sein soll. So sollen sichere, attraktive und vor allem leistungsstarke Verbindungen für Radfahrende geschaffen und ein wesentlicher Beitrag zur emissionsfreien Stadt geleistet werden. Auf Bonner Stadtgebiet betrifft dies die beiden Abschnitte von der Stadtgrenze zur Gemeinde Alfter/ehemals K12n bis kreuzend Grootestraße und von der Brühler Straße bis zum Dransdorfer Bach auf einer Gesamtlänge von circa 1,5 Kilometern. Der Routenteil auf Bonner Stadtgebiet ist ebenfalls Teil der Pendlerroute von Rheinbach über Swisttal und Alfter nach Bonn, die am 18. Mai 2020 eröffnet wurde. Die bereits 2019 beschlossene Planung für das Bonner Stadtgebiet hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 bestätigt. Der Bonner Abschnitt von der Grootestraße bis zur K12n / Gemeindegrenze Alfter wurde Anfang Juni 2023 fertiggestellt
Die meisten Streckenabschnitte auf Bornheimer Gebiet gab es bereits, waren aber teilweise in keinem guten Zustand. Zu Verzögerungen der Arbeiten hat geführt, dass sich Verhandlungen über benötigte Grundstücke, die sich in privatem Eigentum befinden, als schwierig erwiesen. Zwar hat die Stadt 9 von 11 Flächen erwerben können, mit zwei Grundstückseigentümern konnte bislang jedoch keine Einigung erreicht werden. Die beiden Flächen befinden sich beide im Bauabschnitt 1 (Heilgersstraße-Pohlhausenstraße). Konkret geht es um eine Fläche im Bereich Aeltersgasse-Siefenfeldchen und eine weitere im Bereich Heilgersstraße und Freiherr-von-Stein-Straße. Um sicherzustellen, dass die betroffenen Flächen in den Bau der Route mit einbezogen werden können, hat der Stadtentwicklungsausschuss nach § 13a BauGB 2023 die Aufstellungsbeschlüsse für zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne - Bo 44 („RadPendlerRoute Aeltersgasse“) und Ro 07 ("An der Wolfsburg") - gefasst. Denn ein rechtskräftiger Bebauungsplan bildet die Grundlage für ein rechtliches Verfahren zum Grunderwerb. Das Plangebiet des Bo 44 umfasst einen Teilabschnitt der Route im Bereich der unbebauten Hangkante zwischen Aeltersgasse und Siefenfeldchen. Dort soll parallel zur Bahntrasse der Stadtbahnlinie 18 das neue Teilstück, das eine „wichtige Verbindung und Lückenschluss für eine durchgängige Befahrbarkeit der Gesamtroute“ bildet, gebaut werden. Die Stadt vertritt die klare Auffassung, dass der Streckenabschnitt des Plangebietes als Lückenschluss unverzichtbar ist und eine Alternativroute nicht möglich ist. Der Abschnitt von der Aeltersgasse bis zum Siefenfeldchen liegt im Außenbereich. Der Bebauungsplan Ro 07 umfasst eine Fläche zwischen der Stadtbahnlinie 18, der Heilgersstraße, Alfterer-Bornheimer Bach und der Adenauerallee/Freiherr-vom-Stein-Straße.
Grund für eine Verzögerung bot auch ein Antrag des BUND. Der hatte in einer Sitzung des Naturschutzbeirats des Rhein-Sieg-Kreises am 27. Mai 2021 unter anderem wegen artenschutzrechtlicher Bedenken rund um die Zauneidechse und die „weitgehende Zerstörung des gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteils 2.4.2-27“ im Bornheimer Stadtgebiet eine Alternativroute beantragt. Die Stadtverwaltung Bornheim vertrat die Auffassung, dass es nach aktuellem Kenntnisstand aus umweltpolitischer Perspektive keine Bedenken gegen die geplante Trassenführung gebe. In der Folge hat auch der Naturschutzbeirat im Rhein-Sieg-Kreis den Antrag des BUND zurückgewiesen.