Grundsätze und Leitbilder der zukünftigen Quartiersentwicklung
1. Grundsätze:
a. Die Entwicklung von Wohnbauflächen orientiert sich am Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“.
b. Wohnbauflächen sollen vorrangig in räumlicher Nähe zur vorhandenen Infrastruktur und den Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV (SPNV) entwickelt werden.
c. Die Baugebiete sollen unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, Bildung, Infrastruktur ermöglichen.
d. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen soll vorrangig in Baugebieten begonnen werden, in denen die Stadt Bornheim oder eine städtische Gesellschaft einen substantiellen Anteil an eigenen Grundstücken besitzt, min. 25 % der Gesamtfläche des Plangebiets.
e. Die Entwicklung von Wohnbauflächen muss im Einklang mit der Situation der örtlichen Infrastruktur (insbesondere Kindertagesstätten und Schulen) stehen.
2. Leitbild „Baudichte“
a. Bornheim wird als urban-ländlicher Raum definiert. Eine Baudichte von 25 bis 35 Wohneinheiten pro ha Bruttobauland in zukünftigen Bebauungsplänen mit einem wesentlichen Anteil an Mehrfamilienhäusern und untergeordneten Anteil an Einfamilienhäusern wird angestrebt. Der Anteil an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern soll in den Neubaugebieten nicht unter 30% liegen.
b. Um den Freiraum, die Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen zu schonen, soll insbesondere auch die bauliche Innenentwicklung unterstützt werden (Nachverdichtung, Schließen von Baulücken, etc.). Bei Mehrfamilienhäusern sollen nach Möglichkeit Tiefgaragen errichtet werden.
c. Die Festlegung der Baudichte soll sich nach Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen und zum schienengebundenen ÖPNV orientieren. Bei guter Lage mit kurzen Wegen zum Ortskern oder zum Bahnhaltepunkt soll die Baudichte höher liegen, bei größerer Entfernung eher niedriger.
d. Anpassung der Grundstücksgrößen zu Gunsten der öffentlichen Grüngestaltung innerhalb der Baugebiete (s. Klimafolgenanpassung)
e. Mehrfamilienhäuser können in zentralen Lagen (Nähe zur Infrastruktur und SPNV-Haltestelle Nähe) mehr als 3 Vollgeschosse haben.
3. Leitbild „Wohnen“
a. Wohnformen sollen für alle Bevölkerungsgruppen möglich sein: junge Haushalte/ Familien, Senioren, Singles, Auszubildende, Studierende, Haushalte mit geringen Einkommen.
b. Für den geförderten Wohnraum soll eine Quote von 25 % bei Investorenplanungen und auf städtischen Flächen festgesetzt werden. Als Bezugsgröße gilt die Summe aller neu zu errichtenden Wohneinheiten in einem Baugebiet.
c. Eine gute Mischung von Einzel-/Doppel-/Reihen-/und Mehrfamilienhäusern mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen soll erreicht werden.
d. Förderung von Wohnformen, die betreutes und barrierefreies Wohnen ermöglichen.
e. Schaffung von sozialen Kontakträumen: um die Identifikation mit und den Zusammenhalt in den Dörfern und Quartieren zu stärken: Begegnungsplätze, multifunktionale Grünflächen zur gemeinschaftlichen Nutzung, evtl. auch ein Gemeinschaftsraum im Quartier.
f. Realisierung von gemischt genutzten Projekten, in denen nicht nur Wohnraum realisiert wird, sondern auch Flächen für Dienstleistungen, kulturelle Angebote, Einzelhandel und Gastronomie entwickelt werden.
4. Leitbild „Mobilität“
a. Das Leitbild „Mobilität“ orientiert sich am Mobilitätskonzept der Stadt Bornheim in der jeweils aktuellen Fassung.
b. Nähe des Wohngebiets zur SPNV-Haltestellen, zur Nahversorgung und sozialen Einrichtungen (s. Grundsätze).
c. Soweit erforderlich Weiterentwicklung des ÖPNV (in Zusammenarbeit mit den Verkehrsträgern wie RSK, HGK, DB, SBB)
d. Bei größeren Baugebieten sollen Mobilitätskonzepte alle Verkehrsarten berücksichtigen.
e. Planung attraktiver und sicherer Fuß- / Radwege, um den Verzicht auf das Auto zu erleichtern.
f. Hohe Aufenthaltsqualität für den nicht motorisierten Verkehr durch verkehrsberuhigte Bereiche und entsprechende Gestaltung sicherstellen.
g. Die Möglichkeit der Bereitstellung von Mobilitätsstationen: Ladesäulen E-bike, E-Auto und Car-Sharing, Fahrradstellplätzen, Packstationen ist darzustellen.
h. Lokale und überörtliche Radwegeverbindungen (z.B. Radpendlerroute) und Radinfrastruktur (u.a. Abstellanlagen).
5. Leitbild „Klimaschutz / Klimafolgenanpassung“
Das Leitbild „Klimaschutz / Klimafolgenanpassung“ orientiert sich am Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Bornheim in der jeweils aktuellen Fassung.
a. Überflutungsschutz („Schwammstadt“):
- keine Entwicklung neuer Baugebiete in den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten (Rhein, Bäche).
- Versiegelung der Grundstücke außerhalb der überbaubaren Flächen (Baumaske) eindämmen, kompakte Bauweise.
- Verhinderung von versiegelten Vorgärten und „Schottergärten“.
- Verbesserte Niederschlagswasserversickerung in neuen Baugebieten durch Begrünung von Flach- und leicht geneigten Dächern bei Wohn- und Gewerbebauten.
- Ausweitung von möglichst verbundenem Straßenbegleitgrün, um größere Versickerungsflächen für versiegelte Straßenflächen zu schaffen.
- Retentionsflächen z.B. bei Bächen im Plangebiet schaffen. Grundsätzlich Retentionsflächen als Grünflächen in die Gestaltung des Baugebiets integrieren.
- Versicherungsfähiges Pflaster für Park- und Stellplätze vorschreiben, soweit gesetzlich zulässig.
b. Hitzeschutz
- Kaltluftschneisen sind in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
- Grünzüge /-flächen im Quartier für das Mikroklima bzw. bei gleichzeitiger dichter Bebauung, multifunktionale Grünflächen (s.o.).
- Genügend großkronige, hitzebeständige Bäume auf Stellplätzen, Straßen, Plätzen, Spielplätzen und Aufenthaltsbereichen zur Vermeidung von Aufwärmung.
- Dach- und Fassadenbegrünung von Wohn- und Gewerbebauten.
- Alternativ Festsetzung von hellen Fassadenfarben und Dacheindeckungen.
- Optisch aufgehellten Asphalt/ Betonstein im Straßenbau verwenden.
c. Energiebedarf
- Moderne Energiekonzepte bei Investorenplanungen: Energiebedarf in neuen Baugebieten mit erneuerbaren Energien sicherstellen.
- Die passive Energienutzung durch Festsetzung der Ausrichtung der Gebäude fördern.
- Flächen für Ladestationen für e-Autos und e-bikes festsetzen.