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1. Nachtragssatzung
Am 09.09.2015 hat der Kämmerer den Entwurf der 1. Nachtragssatzung in den Rat eingebracht.
Die Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung erfolgte in der Ratssitzung am 05.11.2015.
Die Kommunalaufsicht hat diese mit Verfügung vom 23.11.2015 genehmigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung erfolgt am 02.12.2015.
Die Eckdaten des Doppelhaushaltes 2015/2016 inklusive des Nachtrages können Sie aus der 1. Nachtragssatzung 2015/2016 entnehmen.
Zur mittelfristigen Haushaltskonsolidierung hat die Stadt Bornheim ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt, welches den Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2025 sicherstellen soll.
Hier geht es zum Haushaltsplan.
Der 1. Nachtragshaushalt wurde vom Rat in der Sitzung vom 05.11.2015 beschlossen und von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 23.11.2015 genehmigt.
Nachfolgend können Sie die einzelnen Bestandteile einsehen (pdf-Dateien).