Eingliederungshilfe über das Kreissozialamt oder den Landschaftsverband Rheinland
Im Kreissozialamt des Rhein-Sieg-Kreises sowie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) können Sorgeberechtigte oder junge Menschen einen Antrag auf Eingliederungshilfe gem. SGB IX stellen.
Eingliederungshilfe gem. SGB IX wird für körperlich, geistig, sinnesbeeinträchtigte oder mehrfach behinderte Kinder, Jugendliche und junge Menschen erbracht. Voraussetzung ist das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung sowie eine Beeinträchtigung der Teilhabe, die sich daraus ergibt.
Der LVR ist zuständig für heilpädagogische Leistungen für Kinder bis zum Schuleintritt in der Kindertagesbetreuung und Frühförderung (LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie), für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in stationären Einrichtungen (LVR-Dezernat Soziales) und für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien (LVR-Dezernat Soziales).
Das Kreissozialamt ist zuständig für alle weiteren Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder mit Behinderung bis zum Schuleintritt sowie für alle weiteren Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger oder körperlicher Behinderung während der Schulzeit.
Weitere Informationen:
Kontaktdaten Eingliederungshilfe Kreissozialamt:
Hilfeplanung: Frau Baumkötter-Berg, Tel. 02241 133572, E-Mail: eingliederungshilfe-hilfeplanung(at)rhein-sieg-kreis.de Fallmanagement: Frau Becher / Frau Bieschke, Tel. 02241 132193 / 02241 133671, E-Mail: eingliederungshilfe-fallmanagement(at)rhein-sieg-kreis.de
Kontaktdaten Eingliederungshilfe Landschaftsverband Rheinland:
Fallmanagement: Herr Naji, Tel. 0221 8094426, E-Mail: jalal.naji(at)lvr.de