Eingliederungshilfe über die Stadt Bornheim
Bei der Stadt Bornheim können Sorgeberechtigte oder junge Menschen im Amt für Kinder, Jugend und Familien einen Antrag auf Eingliederungshilfe gem. §35 a SGB VIII stellen.
Eingliederungshilfe gem. §35 a SGB VIII wird für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Menschen im Schulalter erbracht. Voraussetzung ist die Diagnose einer seelischen Störung sowie eine Beeinträchtigung der Teilhabe, die sich aus der seelischen Störung ergibt.
Die Beratung und Prüfung des Leistungsanspruchs für junge Menschen aus Bornheim erfolgt durch den Fachdienst Eingliederungshilfe.
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