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Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Beantragung von Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Menschen, die aus der Ukraine kommen und sich hier in Bornheim aufhalten, haben Anspruch auf Leistungen des Sozialamtes. Dazu gehören neben einem Betrag für den Lebensunterhalt die Krankenversicherung und – soweit sie vom Antragsteller zu zahlen und angemessen sind – die Kosten der Unterkunft.
Menschen, die einen Antrag auf Leistungen stellen möchten, werden gebeten, sich zunächst unter der Telefonnummer 02222 – 945 344 oder direkt im Zimmer 206 des Sozialamts zu melden.
Benötigt werden folgende Unterlagen:
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Identitätsnachweis (ukrainischer Pass oder vergleichbares Dokument)
- Nachweis über die Kosten der Unterkunft (sofern diese erhoben werden)
- 1 Passfoto (gilt für Personen ab 15 Jahre)