Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz

Die aktuelle gesetzliche Regelung der geteilten Zuständigkeiten zwischen Kommunen und Landschaftsverbänden bedeutet, dass die Jugendhilfe nicht für alle Leistungen für junge Menschen mit (drohender) Behinderung zuständig ist, was zu Herausforderungen führen kann.

Mit bevorstehender Gesetzesänderung des Inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz steht die Jugendhilfe an einem Wendepunkt. Das voraussichtlich 2028 in Kraft tretende Gesetz zielt darauf ab, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Hilfen über die Jugendämter erhalten.

Junge Menschen und Familien können ihre Stimmen miteinbringen, um eine positive Veränderung zu bewirken. Hierfür können die genannten Angebote, Anlaufstellen und Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen in Bornheim und Region aktiv genutzt werden.

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