Eingliederungshilfe
Wenn Kinder und Jugendliche an einer psychischen Störung erkrankt sind, kann dies ihre Teilhabe im familiären, sozialen, schulischen oder beruflichen Bereich erheblich beeinträchtigen. Die in § 35a SGB VIII verankerte Eingliederungshilfe bietet jungen Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung die notwendige Unterstützung, um Ausgrenzung und Benachteiligung entgegenzuwirken und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.