Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Überblick

Eingliederungshilfe

Wenn Kinder und Jugendliche an einer psychischen Störung erkrankt sind, kann dies ihre Teilhabe im familiären, sozialen, schulischen oder beruflichen Bereich erheblich beeinträchtigen.  Die in § 35a SGB VIII verankerte Eingliederungshilfe bietet jungen Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung die notwendige Unterstützung, um Ausgrenzung und Benachteiligung entgegenzuwirken und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.

Ansprechpartner

Corinna Kleinschmidt
Eingliederungshilfe
Kinder- und Jugendhilfe
Telefon: 02222 9437-5453
E-Mail
Annette Landschütz-Wolff
Eingliederungshilfe
Kinder- und Jugendhilfe
Telefon: 02222 9437-5414
E-Mail
Birgit Mehren-Heindrichs
Eingliederungshilfe
Kinder- und Jugendhilfe
Telefon: 02222 9437-5494
E-Mail
Roxana Schlösser
Eingliederungshilfe
Kinder- und Jugendhilfe
Telefon: 02222 9437-5438
E-Mail
Miriam Schröder
Eingliederungshilfe
Kinder- und Jugendhilfe
Telefon: 02222 9437-5439
E-Mail
Frederike Hein
Verfahrenslotsin
Kinder- und Jugendhilfe
Telefon: 02222 9437-5496
E-Mail