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Infos für ukrainische Geflüchtete und Helfer:innen
Інформація для українських біженців та помічників
Путівник для біженців з України / Wegweiser für Geflüchtete aus der Ukraine
Der Flyer des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW enthält Informationen zum Asylbewerberleistungsgesetz, zur ausländerrechtlichen Erfassung, der Anmeldung im Einwohnermeldeamt, Beratungsangeboten und vieles mehr.
FAQ-Liste bietet Antworten
Menschen, die aus der Ukraine flüchten mussten, haben viele Fragen und brauchen Unterstützung. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat aktuelle Informationen zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge veröffentlicht. Die aktualisierte FAQ-Liste enthält Antworten auf Fragen der Einreise nach Deutschland, der Unterbringung, finanzielle Hilfen sowie zum Thema "Schule, Ausbildung, Studium und Arbeit". HIER geht's zur FAQ-Liste
Ukrainische Geflüchtete bitte bei der Stadt melden
Menschen aus der Ukraine, die in privaten Haushalten in Bornheim - etwa bei Familienangehörigen oder Freunden - Zuflucht gefunden haben, werden dringend gebeten, sich im Sozialamt der Stadt Bornheim zur ersten Erfassung zu melden.
Bitte teilen Sie über die E-Mail-Adresse ukraine@stadt-bornheim.de folgende Daten mit:
Name und Vorname
Geburtsdatum und –ort
Nationalität
Herkunftsland
Sprachkenntnisse
Aktuelle Wohnanschrift in Bornheim
Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Letzte Wohnanschrift in der Ukraine
Für Fragen oder telefonische Meldungen stehen Ihnen Helene Foerster, Tel.: 02222- 945 109, und Boris Selzer, Tel.: 02222 – 945 244, gerne zur Verfügung.
Aufenthaltserlaubnis
Aus der Ukraine geflüchtete, in Bornheim wohnende Menschen können bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Antragsformulare können sowohl auf deutsch als auch auf ukrainisch heruntergeladen werden. Das Formular schicken Sie (für jeden Antragsteller separat) ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie des Reisepasses (alle Seiten auf denen sich Einträge, Stempel befinden) sowie ggf. vorhandene Urkunden (Heirats-/ Geburtsurkunde) per E-Mail an ukraine(at)rhein-sieg-kreis.de. Alternativ kann auch eine Übersendung per Post erfolgen an: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Ausländerbehörde, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.
Nach Antragseingang erhalten die Antragsteller zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin für eine persönliche Vorsprache. Im Rahmen des Termins wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, mit der eine Arbeit aufgenommen werden kann. Bitte stellen Sie sicher, dass die Personen auf dem Postweg zu erreichen sind, in dem Sie z. B. den Briefkasten entsprechend beschriften.
Anfragen sollten bitte per E-Mail an ukraine(at)rhein-sieg-kreis.de gerichtet werden. Die Sprechzeiten der Ausländerbehörde lauten: montags bis freitags 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr
Імміграційне бюро району Рейн-Зіг доступне для запитань за телефоном 02241 13-3990. Будь ласка, надсилайте запити електронною поштою ukraine(at)rhein-sieg-kreis.de
Wichtig: Eine Vorsprache zur Antragsstellung nach § 24 AufenthG und/ oder Registrierung im Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die ist möglich unter der Ukraine-Hotline 02241 13-3990, oder per E-Mail an ukraine(at)rhein-sieg-kreis.de.
An dieser Stelle noch einmal der Hinweis
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu eine sogenannte Punktuation, also eine Art Richtlinie herausgegeben. Diese finden Sie HIER
Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen aus der Ukraine
Familien, die einen "unbegleiteten minderjährigen Ausländer" (UmA) aus der Ukraine aufgenommen haben oder künftig aufnehmen möchten, werden gebeten, Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen. Ansprechpartnerin ist Ramona Warbel, Tel.: 02222 9437-5450, E-Mail: ramona.warbel@stadt-bornheim.de. In der Folge wird ein/e Mitarbeiter:in aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) die Familie kontaktieren und einen Termin absprechen, in dem alle weiteren Schritte besprochen werden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu eine sogenannte Punktuation, also eine Art Richtlinie herausgegeben. Diese finden HIER
Meldepflicht für aus der Ukraine mitgebrachte Haustiere
Geflüchtete aus der Ukraine müssen ihre mitgebrachten Hunde und Katzen unbedingt anmelden. Darauf weist das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises hin.
Bei der Einreise mit Tieren aus Drittländern, zu denen auch die Ukraine gehört, gibt es insbesondere beim Thema Tollwut besondere Anforderungen. Wer vor dem Krieg flieht, soll natürlich nicht die regulär erforderliche Einreisegenehmigung für sein Tier beantragen müssen – darauf haben sich die Bundesländer verständigt. Damit Deutschland aber weiterhin tollwutfrei bleibt, müssen die mitgebrachten Hunde und Katzen allerdings nach ihrer Ankunft beim Veterinäramt angemeldet werden.
Eine Isolierung der Tiere, auch im Rahmen einer möglichen häuslichen Quarantäne, ist erforderlich, solange bis die Einreisevorgaben (Chippen der Tiere, Erstellen eines Heimtierausweises, Impfung gegen Tollwut, sowie eine Tollwut-Titerbestimmung frühestens 30 Tage nach Impfung) erfüllt worden sind.
„Das ist natürlich sehr, sehr schmerzlich für die geflüchteten Menschen, die alles verloren haben und in dieser Ausnahmesituation auch zunächst auf die Nähe ihrer geliebten Tiere verzichten müssen“, sagt Dr. Johannes Westarp, Leiter des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Rhein-Sieg-Kreises. „Selbstverständlich stehen nach den traumatisierenden Erlebnissen auch andere Dinge im Fokus. Aber die Maßnahmen, auf die sich die Bundesländer verständigt haben, sind unverzichtbar, denn eine Tollwutinfektion verläuft nahezu ausnahmslos tödlich – für Tier und Mensch.“
Das Meldeformular in Deutsch und Ukrainisch steht HIER zum Download bereit
Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises appelliert an alle geflüchteten Tierhalterinnen und Tierhalter, das ausgefüllte Formular schnellstmöglich per E-Mail an veterinaeramt(at)rhein-sieg-kreis.de zu senden. Wer Geflüchtete bei sich aufgenommen hat, sollte sie über die Meldepflicht informieren und ihnen Hilfe bei der Anmeldung anbieten.
Informationen zur Arbeits- oder Ausbildungssuche
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Internetseite für Geflüchtete aus der Ukraine erstellt. Dort informiert die Agentur über die Arbeits- oder Ausbildungssuche und hat darüber hinaus eine Liste mit informativen Seiten zu wichtigen Themen zusammengestellt. Die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erreichen Sie über diesen Link
Hilfe-Portal der Bundesregierung „Germany4Ukraine"
Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine" bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle, damit ein guter Start in Deutschland gelingt. Hier finden Sie Informationen zu Hilfsangeboten, Unterkünften oder zur ärztlichen Versorgung - auch in Ihrer Muttersprache! Das Hilfe-Portal kann unter www.germany4ukraine.de aufgerufen werden.
Informationen zur Beantragung von Sozialleistungen
Informationen zur Beantragung von Sozialleistungen (Asylbewerberleistungen) finden Sie HIER
Angeln in Deutschland (Риболовля в Німеччині)
In welchen Gewässern kann man in Deutschland angeln und welche Erlaubnisse sind dafür notwendig? Um diese und andere Fragen geht es in unserem Beitrag.