Aufgaben der Verfahrenslotsin
Die Verfahrenslotsin berät und begleitet junge Menschen mit Behinderungen und deren Familien im Prozess der Beantragung, Gewährung und Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen.
Dabei werden die Interessen der jungen Menschen vertreten und es wird bei der Koordination verschiedener Leistungen unterstützt. Die Verfahrenslotsin arbeitet eng mit den Familien und beteiligten Stellen zusammen, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.
Die Verfahrenslotsin berät auch das Jugendamt bei der Zusammenführung aller Eingliederungshilfe-leistungen in die Zuständigkeit der Jugendhilfe sowie bei Entwicklungen und Prozessen rund um die Thematik der inklusiven Jugendhilfe.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie gern Kontakt auf.
Zur Person der Verfahrenslotsin
Frederike Hein hat den Master Beratung und Vertretung im Sozialen Recht und den Bachelor Erziehungswissenschaften abgeschlossen und war von 2020 bis 2024 im Bereich Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie in der Eingliederungshilfe tätig.
Frederike Hein verfügt über Qualifikationen im Bereich der sozialrechtlichen und psychologischen Beratung, der Kinderrechte sowie im Bereich der Eingliederungshilfeleistungen. 2024 hat sie den Online-Zertifikatskurs Verfahrenslotse der IRESA erfolgreich abgeschlossen.
Die Vertretung der Interessen junger Menschen und deren Familien sowie eine partizipative, wertschätzende und offene Beratungshaltung sind für Frederike Hein von zentraler Bedeutung.
Inanspruchnahme der Beratung
Die Beratung richtet sich an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, aus Bornheim, mit (drohender) Behinderung sowie an deren Familien, Eltern, Geschwister, Sorge- oder Vertretungsberechtigte sowie Vertrauenspersonen.
Die genannten Personen
- erhalten eine umfassende Beratung zu Eingliederungshilfen und Teilhabeleistungen,
- werden bei Bedarf an spezifische Anlaufstellen weitervermittelt,
- werden auf Wunsch zu Gesprächen begleitet,
- werden bei Anträgen und Widersprüchen unterstützt.
Beratungsgespräche können telefonisch, persönlich im Büro, zu Hause oder in einer Einrichtung geführt werden. Die Anzahl der Beratungsgespräche ist nicht begrenzt. Die Beratung und Vertretung durch die Verfahrenslotsin ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.
Die Verfahrenslotsin berät auch Fachkräfte zum Thema Inklusion sowie bei individuellen Fragen zu Schnittstellen und Prozessen und leistet eine Beratung innerhalb der Verwaltung zur Zusammenführung der Leistungen aus dem SGB VIII und SGB IX.