Verfahrenslotsin der Stadt Bornheim

Überblick

Die Stabsstelle der Verfahrenslotsin besteht im Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim seit dem 1. April 2024.

Dort können junge Menschen mit Behinderung und deren Familien unabhängige Beratung rund um das Thema Inklusion und Teilhabe in Anspruch nehmen.

Ansprechperson ist die Verfahrenslotsin Frederike Hein.

Details

Aufgaben der Verfahrenslotsin

Die Verfahrenslotsin berät und begleitet junge Menschen mit Behinderungen und deren Familien im Prozess der Beantragung, Gewährung und Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen.

Dabei werden die Interessen der jungen Menschen vertreten und es wird bei der Koordination verschiedener Leistungen unterstützt. Die Verfahrenslotsin arbeitet eng mit den Familien und beteiligten Stellen zusammen, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Die Verfahrenslotsin berät auch das Jugendamt bei der Zusammenführung aller Eingliederungshilfe-leistungen in die Zuständigkeit der Jugendhilfe sowie bei Entwicklungen und Prozessen rund um die Thematik der inklusiven Jugendhilfe.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie gern Kontakt auf.  

Zur Person der Verfahrenslotsin

Frederike Hein hat den Master Beratung und Vertretung im Sozialen Recht und den Bachelor Erziehungswissenschaften abgeschlossen und war von 2020 bis 2024 im Bereich Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie in der Eingliederungshilfe tätig.

Frederike Hein verfügt über Qualifikationen im Bereich der sozialrechtlichen und psychologischen Beratung, der Kinderrechte sowie im Bereich der Eingliederungshilfeleistungen. 2024 hat sie den Online-Zertifikatskurs Verfahrenslotse der IRESA erfolgreich abgeschlossen.

Die Vertretung der Interessen junger Menschen und deren Familien sowie eine partizipative, wertschätzende und offene Beratungshaltung sind für Frederike Hein von zentraler Bedeutung.

Inanspruchnahme der Beratung

Die Beratung richtet sich an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, aus Bornheim, mit (drohender) Behinderung sowie an deren Familien, Eltern, Geschwister, Sorge- oder Vertretungsberechtigte sowie Vertrauenspersonen.

Die genannten Personen

  • erhalten eine umfassende Beratung zu Eingliederungshilfen und Teilhabeleistungen,
  • werden bei Bedarf an spezifische Anlaufstellen weitervermittelt,
  • werden auf Wunsch zu Gesprächen begleitet,
  • werden bei Anträgen und Widersprüchen unterstützt.

Beratungsgespräche können telefonisch, persönlich im Büro, zu Hause oder in einer Einrichtung geführt werden. Die Anzahl der Beratungsgespräche ist nicht begrenzt. Die Beratung und Vertretung durch die Verfahrenslotsin ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.

Die Verfahrenslotsin berät auch Fachkräfte zum Thema Inklusion sowie bei individuellen Fragen zu Schnittstellen und Prozessen und leistet eine Beratung innerhalb der Verwaltung zur Zusammenführung der Leistungen aus dem SGB VIII und SGB IX.

Ansprechpartner

Frederike Hein
Verfahrenslotsin
Kinder- und Jugendhilfe
Telefon: 02222 9437-5496
E-Mail

Infos zur Inklusiven Jugend-Hilfe und Verfahrens-Lotsin in Leichter Sprache

Seit Januar 2024 gibt es im Jugend-Amt die Inklusive Jugend-Hilfe. Diese Hilfe ist für Junge Menschen mit Behinderung. Und für ihre Familien.

Wem hilft die Inklusive Jugend-Hilfe?

Die Inklusive Jugend-Hilfe hilft jungen Menschen, die höchstens 27 Jahre alt sind, eine Behinderung haben oder bekommen und in Bornheim wohnen.

Die Inklusive Jugend-Hilfe hilft auch Familien und Eltern von jungen Menschen mit Behinderung, Sorge-Berechtigten und Vertrauens-Personen von jungen Menschen mit Behinderung.

Was macht die Inklusive Jugend-Hilfe?

Die Inklusive Jugend-Hilfe geht mit zu Gesprächen, zum Beispiel beim Amt, und hilft bei Formularen.

Die Inklusive Jugend-Hilfe hilft auch Fach-Leuten im Jugend-Amt, in Kitas und Schulen und in Einrichtungen der Jugendhilfe.

Wer macht die Inklusive Jugend-Hilfe?

Die Verfahrens-Lotsin macht die Inklusive Jugend-Hilfe. Die Verfahrens-Lotsin ist: Frederike Hein. Man kann die Verfahrens-Lotsin anrufen: 02222 9437 5496 oder eine E-Mail schreiben: frederike.hein(at)stadt-bornheim.de.

Die Verfahrens-Lotsin hilft Menschen. Bei schwierigen Dingen und bei Fragen. Die Verfahrens-Lotsin hat eine Ausbildung, um gut helfen zu können.

Wo ist die Inklusive Jugend-Hilfe?

Die Inklusive Jugend-Hilfe ist im Jugend-Amt. Die Adresse ist:  Brunnenallee 31, 53332 Bornheim.Die Verfahrens-Lotsin ist in:Etage 2. Raum 2.01.

Die Inklusive Jugend-Hilfe kann auch nach Hause kommen.

Die Inklusive Jugend-Hilfe ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.