Pflegegrad und Pflegeberatung

Beim Vorliegen einer Behinderung kann ein Pflegegrad beantragt werden, um Zugang zu finanziellen Hilfen und Pflegeleistungen zu erhalten. 

Der Antrag erfolgt i.d.R. bei der Pflegekasse, die zur gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Informationen können dort eingeholt werden.
 
Auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) des Rhein-Sieg-Kreises kann bei der Beantragung eines Pflegegrads unterstützen.

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