Überblick

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Wohngeldanspruch ist von verschiedenen Faktoren, wie der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder abhängig. Zur Bestimmung Ihres Wohngeldanspruchs können Sie sich weiter anhand des Anliegen informieren und den Wohngeldrechner NRW nutzen.

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Ansprechpartner

Silke Ottersbach
Wohngeld
Finanzhilfen Soziales, Senioren und Gesundheit
Telefon: 02222 945-107
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Marion Weber
Wohngeld
Finanzhilfen Soziales, Senioren und Gesundheit
Telefon: 02222 945-108
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Barbara Lowey
Wohngeld
Finanzhilfen Soziales, Senioren und Gesundheit
Telefon: 02222 945-392
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Heike ter Horst-Viete
Wohngeld
Finanzhilfen Soziales, Senioren und Gesundheit
Telefon: 02222 945-393
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