Überblick

Bundestag und Bundesrat haben die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes für bedürftige  Kinder und Jugendliche beschlossen. Für den Personenkreis der SGB II-Bezieher sind die Jobcenter zuständig. Für die Gewährung an Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, ist das Amt für Soziales, Senioren und Integration zuständig. Bei den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich um Kosten für eintägige Kindergarten- und Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung, Schülerbeförderung, Mittagsverpflegung und sowie jeweils Pauschalen für Schulmaterial und z. B. Vereinsmitgliedschaften. Die unterschiedlichen Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. Lebensjahres erbracht.

Voraussetzungen

Was muss ich tun, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können?

Für alle Leistungen des Bildungspaketes ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Der Antrag kann in der für Sie zuständigen Leistungsabteilung gestellt werden. 

Die Anträge der Empfänger von SGB II-Leistungen sind beim Jobcenter Rhein-Sieg, Geschäftsstelle Alfter, Weberstr. 170, 53347 Alfter abzugeben.

Die Anträge der Empfänger von SGB XII, Wohngeld- und Kinderzuschlag sindbei der Stadt Bornheim, Amt für Soziales, Senioren und Integration, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim abzugeben. Hier sind auch die Antragsformulare erhältlich.

Inhaltliche Fragen werden derzeit über eine entsprechende Seite des Bundsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beantwortet. Dort finden sich etliche Informationen – auch für interessierte Leistungsanbieter: www.bildungspaket.bmas.de

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informiert auf der Internetseite http://www.mags.nrw.de/04_Soziales/4_Soziales_Netz/Bildungs-und_Teilhabepaket/index.php#wer über das Bildungs- und Teilhabepaket und den Stand der Umsetzung.

 Allgemeine Informationen können Sie hier herunterladen:

Die entsprechenden Anträge, den Hauptantrag sowie die dazugehörigen Merkblätter können Sie hier herunterladen:

Statt Merkblättern zu jedem der aufgeführten Bereiche gibt es nur noch ein Merkblatt zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an die Sachberarbeiter:innen wenden.

Ansprechpartner


Boris Selzer
Bildung- und Teilhabeleistungen, Benutzungsgebühren städt. Unterkünfte
Finanzhilfen Soziales, Senioren und Gesundheit
Telefon: 02222 945-244
E-Mail