Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
In erster Linie ist ein Wohngeldanspruch von der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder abhängig. Weiterer Faktor ist die Gesamtmiete bzw. die Hausbelastung. Daher muss man beim Antrag auf Wohngeld/Lastenzuschuss, sämtliche Einnahmen in Geld oder Geldeswert (auch Unterstützungen durch Eltern, Freunde und Verwandte, Minijobs) und Zinserträge angeben. Der Antragsteller ist verpflichtet, die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Haushaltsmitglieder offenzulegen.
Nicht wohngeldberechtigt sind Personen, die eine andere Sozialleistung beziehen, in denen auch Kosten der Unterkunft enthalten sind. Das sind insbesondere Empfänger von
- Sozialleistungen nach dem SGB II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
- Grundsicherung nach dem SGB XII.