Was macht der Hund im Bürgeramt, im Supermarkt oder in der Arztpraxis?
Sehr wahrscheinlich einfach nur seinen Job als Assistenzhund.
Als tierische Assistenz darf er seinen Menschen auch an Orte begleiten, an denen Hunde normalerweise verboten sind.
Verbrieft ist dieses Zutrittsrecht der tierischen Hilfsmittel seit dem 1.7.2021 in Artikel 3, §12e BGG, dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Die Zutrittskampagne und das Konzept “assistenzhundfreundliche Kommune”
Noch wissen nur wenige Menschen über die tierischen Helfer und ihre Zutrittsrechte Bescheid. Darum hat Pfotenpiloten im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Zutrittskampagne “Assistenzhund willkommen” ins Leben gerufen.
Nun erklären sich ganze Städte und Gemeinden zur “assistenzhundfreundlichen Kommune”, um sich aktiv für die Umsetzung des Zutrittsrechts einzusetzen - so jetzt auch Bornheim. Was genau bedeutet das?
“Assistenzhund willkommen”-Aufkleber machen (als gut sichtbare Ergänzung zum Hundeverbotsschild) an den Eingangstüren aller kommunalen Einrichtungen auf das Zutrittsrecht aufmerksam.
Die so gekennzeichneten Einrichtungen werden in die DogMap (s. dogMap.info) eingetragen, eine interaktive Onlinekarte, in der der Zutrittsstatus von Orten weltweit markiert und abgelesen werden kann.
Hundeverbote in Hausordnungen werden um den Zusatz “außer Assistenzhunde” ergänzt.
Die Stadt bekennt sich in einem Statement klar zu dieser Form der Inklusion und Barrierefreiheit.