Die Stadt Bornheim setzt sich im Rahmen von „Bornheim Inklusiv“ für die selbstständige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen ein, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Art der Behinderung.
Fördermittel für inklusive Projekte: Anträge ab sofort möglich!
Termine & AktionenMenschen mit BehinderungenStadtgeschehen17. März 2025
Projekte des bürgerschaftlichen Engagements erfordern nicht nur die Zeit der meist ehrenamtlich Tätigen, sondern auch finanzielle Mittel. Engagieren Sie sich in einem inklusiven Projekt oder haben Sie eine Idee, aber fehlen Ihnen die finanziellen Ressourcen zur Umsetzung?
Die Stadt Bornheim hat die „Richtlinie zur Förderung der Inklusion in Freizeit, Sport und Kultur“ verabschiedet und stellt erstmals Fördermittel für inklusive Projekte bereit. Diese Richtlinie bietet engagierten Bürger*innen, Vereinen und Interessengemeinschaften fachliche Beratung und finanzielle Unterstützung. Im Fokus steht die Teilhabe von Menschen mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen.
Die Richtlinie sieht Einzelförderungen zwischen 1.000 und 10.000 Euro vor, die im Erstattungsprinzip ausgezahlt werden. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass das Projekt lokal umgesetzt und innerhalb eines Kalenderjahres beantragt, durchgeführt und abgerechnet wird. Die Verteilung der Fördermittel ist an das jährlich bereitgestellte Budget gebunden. Daher empfiehlt es sich, Anträge möglichst früh im Jahr zu stellen.
Weitere Informationen und die Richtlinie finden Sie auf der Webseite der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de/stadtverwaltung/amt-fuer-soziales-wohnen-und-inklusion.
Für eine individuelle Beratung steht Ihnen Susanne Vogel vom Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion zur Verfügung. Sie erreichen sie unter Telefon: 02222 945-450 oder per E-Mail: inklusion(at)stadt-bornheim.de.