Heiraten im Inland
Welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich?
Sehr unkompliziert ist die Anmeldung, wenn:
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
- keine/r der Verlobten bereits verheiratet war (beide ledig sind),
- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Bornheim haben und
- beide in Bornheim geboren sind.
Nur in diesem Fall benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung lediglich Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- wenn einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz nicht in Bornheim hat, ist eine sogenannte "erweiterte Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt" bei der Meldebehörde des Wohnsitzes anzufordern. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
- wenn Sie nicht in Bornheim geboren sind, benötigen Sie eine aktuelle Abschrift Ihres Geburtseintrages. Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
- verwitwete oder geschiedene Verlobte müssen zusätzlich einen aktuellen Auszug aus dem Eheregisterder Vorehe vorlegen, aus dem die Auflösung dieser Ehe und die derzeitige Namensführung hervorgehen. Wurde die Vorehe beim Standesamt Bornheim geschlossen, greifen wir auf die bei uns geführten Register zurück. Andernfalls erhalten Sie den Auszug aus dem Eheregister beim Standesamt der vorherigen Eheschließung.
- sollten Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunden mit.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich (telefonisch oder per E-Mail) beim Standesamt erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren,
- eine/r der Verlobten ist adoptiert,
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen,
- eine/r der Verlobten wurde im Ausland geschieden.
Vorab können Sie sich in diesen Fällen telefonisch oder per E-Mail informieren. In manchen Fällen ist jedoch eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich. In diesem Fall bitten wir um vorherige Terminabsprache.
Heiraten in Bornheim – vielfältig und individuell.
Für Ihre Hochzeit nehmen wir uns Zeit – schließlich soll es einer der schönsten Tage in Ihrem Leben werden. Daher finden unsere standesamtlichen Trauungen im Stundenrhythmus statt. Gerne gehen wir dabei auf Ihre Wünsche ein: Wenn Sie z. B. ein Lieblingslied haben, das Sie nach dem „Ja-Wort“ hören möchten, so machen wir das möglich. Oder wir integrieren Ihre Kennenlern-Geschichte, einen individuellen Trauspruch oder ein Gedicht in die Ansprache. Wir sind bemüht, Ihre Wünsche zu erfüllen, doch haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es aus Zeit- bzw. Personalmangel nicht immer möglich ist, zu umfangreiche Wünsche zu übernehmen.
Sicher finden Sie in Bornheim für Ihre standesamtliche Hochzeit das passende Ambiente.
Bitte beachten Sie: Die Außenstellen liegen in privater Hand. Die Nutzung ist daher mit den Betreibern persönlich zu besprechen.
Wichtig für den Ablauf
Die Eheschließung beginnt pünktlich zum vereinbarten Termin; daher seien Sie bitte pünktlich. Wir empfehlen, etwa 10 bis 15 Minuten vor dem Termin vor Ort zu sein, damit u. a. die Prüfung Ihrer Identität erfolgen kann. Melden Sie sich bitte unter Vorlage Ihrer Ausweise im Büro der Standesbeamtin/des Standesbeamten.
Sollte Ihre Eheschließung in einer der o. g. Außenstellen durchgeführt werden, wird die Standesbeamtin/der Standesbeamte ca. 15 Minuten vor Beginn der Eheschließung am Ort der Trauung eintreffen.
Seit dem 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr zwingend erforderlich. Sofern Sie es wünschen, kann die Ehe mit einem oder zwei Zeugen geschlossen werden. Aufgabe der Trauzeugen ist es, den Vorgang der Eheschließung notfalls bezeugen zu können. Sie müssen sich gegenüber der Standesbeamtin/dem Standesbeamten ausweisen. Ein Minderjähriger sollte nur im Ausnahmefall als Trauzeuge mitwirken. Das vierzehnte Lebensjahr muss ein Trauzeuge jedoch vollendet haben.
Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Trauung
Es ist selbstverständlich erlaubt, während der Trauung zu fotografieren. Videofilme oder digitale Filmaufnahmen der Trauung sind jedoch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes grundsätzlich nicht gestattet.
Damit während der Eheschließung nicht unzählige Personen mit Fotoaufnahmen beschäftigt sind und hierdurch eine gewisse Unruhe im Trauzimmer entsteht, sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken machen, welcher Ihrer Gäste diese Aufgabe übernehmen soll oder ob Sie nicht sogar einen Fotografen engagieren, damit Verwandte, Freunde und Bekannte sich als Gäste wohlfühlen und sich nicht durch irgendwelche übernommenen Aufgaben vom Feiern abhalten lassen.
Für Ihre Eheschließungen nehmen wir uns Zeit. Daher vergeben wir Termine nur im Stundenrhythmus. Wir möchten Ihnen dadurch die Gelegenheit geben, in Ruhe ausreichend Erinnerungsfotos an Ihrem besonderen Tag zu fertigen. Und was gibt es Schöneres, als gleich nach der Trauung mit den Gästen bei einem Glas Sekt auf die gemeinsame Zukunft anzustoßen?
Blütenblätter, die vor den Füßen des Brautpaares verstreut werden, symbolisieren Glück und Wohlstand für den gemeinsamen Lebensweg. Wir bitten Sie allerdings, diese vor Ihrer Abfahrt wieder zu entsorgen.
Das Streuen von Reis, Konfetti oder ähnlichem ist untersagt, denn dadurch werden der Zugang zum Rathaus und der Boden der Bürgerhalle nicht nur verunreinigt, sondern auch rutschig.
Wir freuen uns, Sie an diesem wichtigen Tag zu begleiten!