Ausstellung & Beglaubigung von Urkunden
Urkunden
Welche Urkunden gibt es und wo erhalten Sie die Urkunden?
Es gibt
- Geburtsurkunden
- Beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
Diese Urkunde ist eine erweiterte Form der Geburtsurkunde. Sie enthält zusätzliche Angaben, z. B. bei einer Adoption: Hier sind die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung - Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Beglaubigte Abschriften vom Eheregister
Diese Auszüge enthalten die Hinweise über eine evtl. Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod des Ehepartners, sowie Hinweise über die Namensführung. Benötigt wird diese beglaubigte Abschrift vom Eheregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung. - Mehrsprachige internationale Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunden
- Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft – bis 10/2017 –, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie beim Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat.
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Daher ist es erforderlich, dass Sie uns Ihren Personalausweis vorlegen (bzw. einscannen, z. B. bei Urkundenanforderung per E-Mail).
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsrechtsreformgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen und ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Service
Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Urkunde online anfordern
Den Weg ins Rathaus sparen Sie sich mit unseren Online-Diensten. So können Sie bequem Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister anfordern. Das Standesamt stellt die Urkunden in vier verschiedenen Formaten aus: DIN A4, Stammbuch, beglaubigter Ausdruck und internationale Urkunde. Bei jedem Format werden 20 Euro für die erste Urkunde erhoben. Jede weitere Urkunde des gleichen Formats kostet 10 Euro.
In bestimmten Fällen (z. B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung) erhält man bei entsprechender Kennzeichnung ein Exemplar gebührenfrei. Dieses kann dann nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die angeforderte Urkunde erhält man in der Regel innerhalb von sieben Arbeitstagen per Post. Alternativ kann man die Urkunde auch im Standesamt im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, persönlich abholen.
Standesamt
Holtkötter, Jens
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-410, -411 und -417
Telefax: 02222 945-126