Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung (Schankerlaubnis)

Überblick

Eine Genehmigung benötigt, wer bei einer öffentlichen Veranstaltung gegen Bezahlung alkoholische Getränke zum Verzehr anbieten möchte.

Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, sofern es sich nur um alkoholfreie Getränke und/oder Speisen handelt.

Eine Gestattung wird ausschließlich für kurzfristige Veranstaltungen erteilt. Darunter fallen insbesondere Kirmessen, Jahrmärkte, Vereins- ,Sommer-, Volks- oder Straßenfeste.

Details

Voraussetzungen

Die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung muss zunächst beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden.

Es ist ratsam, eine Veranstaltung auf jeden Fall frühzeitig bei den beteiligten Stellen anzuzeigen und Fragen in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch abzuklären.

Ablauf

Persönliche Vorsprache, Anfrage per Telefon, E-Mail, Telefax oder Brief möglich.

Erforderliche Unterlagen

Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Je nach Art, Umfang und Veranstaltungsort sind darüber hinaus ggf. verschiedene Genehmigungen erforderlich wie:

  • straßenrechtliche/gaststättenrechtliche Genehmigungen
  • Baugenehmigung (Nutzungsänderung)
  • Bestuhlungsplan, Lageplan und Veranstaltungsflächenplan (es muss erkennbar sein, wo Baumzäune, Absperrungen etc. aufgestellt werden; auch Fluchtwege müssen hinreichend ausgewiesen sein)
  • Anordnung einer Brandsicherheitswache

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Die Gebühr ist entweder per Überweisung oder bar an unserer Stadtkasse zu entrichten.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Eine Veranstaltung ist auf jeden Fall frühzeitig bei den beteiligten Stellen anzuzeigen. Fragen sind in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch vorab abzuklären.

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

Claudia Thomas
Ordnungswesen
Telefon: 02222 945-159
E-Mail