Voraussetzungen
Die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung muss zunächst beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden.
Es ist ratsam, eine Veranstaltung auf jeden Fall frühzeitig bei den beteiligten Stellen anzuzeigen und Fragen in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch abzuklären.
Ablauf
Persönliche Vorsprache, Anfrage per Telefon, E-Mail, Telefax oder Brief möglich.
Erforderliche Unterlagen
Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Je nach Art, Umfang und Veranstaltungsort sind darüber hinaus ggf. verschiedene Genehmigungen erforderlich wie:
- straßenrechtliche/gaststättenrechtliche Genehmigungen
- Baugenehmigung (Nutzungsänderung)
- Bestuhlungsplan, Lageplan und Veranstaltungsflächenplan (es muss erkennbar sein, wo Baumzäune, Absperrungen etc. aufgestellt werden; auch Fluchtwege müssen hinreichend ausgewiesen sein)
- Anordnung einer Brandsicherheitswache
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Die Gebühr ist entweder per Überweisung oder bar an unserer Stadtkasse zu entrichten.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Eine Veranstaltung ist auf jeden Fall frühzeitig bei den beteiligten Stellen anzuzeigen. Fragen sind in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch vorab abzuklären.
Rechtsgrundlage