Überblick

Was muss man bei der Gewerbean-, -um- und -abmeldung beachten?

Gewerbeanmeldung

Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald eine selbstständige Tätigkeit in der Stadt Bornheim begonnen oder die Betriebsstätte aus einer anderen Stadt nach Bornheim verlegt wird. Die Zuständigkeit der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung richtet sich nach dem Sitz der Betriebsstätte.

Gewerbeummeldung

Sofern Sie weitere Tätigkeiten zu Ihrem bestehenden Gewerbe hinzufügen möchten, ist eine Gewerbeummeldung notwendig. Die gilt z.B. auch für die Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebiets von Bornheim sowie bei Aufgabe oder Änderung einer Tätigkeit.

Gewerbeabmeldung

Wenn eine Betriebsstätte in Bornheim aufgegeben wird, müssen Sie das Gewerbe abmelden und bei einem Umzug in eine andere Stadt beim dortigen Gewerbeamt neu anmelden. Eine Gewerbeummeldung reicht hierfür nicht aus.

Für verschiedene Gewerbezweige sog. erlaubnispflichtiges Gewerbe, z.B. Bewachung, Gaststätten, Spielhallen, Makler, Versicherungsvermittler oder für das Reisegewerbe sind darüber hinaus weitere Prüfungen der Zuverlässigkeit erforderlich.

Die Gewerbeabmeldung kann formlos schriftlich erfolgen.

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Details

Voraussetzungen

Eine Gewerbeanmeldung erfordert keine besondere Ausbildung oder Qualifikation.

Ablauf

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Dann sind eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis des Vertreters vorzulegen.

Ein Anfrage ist per Telefon, E-Mail, Telefax oder Brief möglich.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Gewerbemeldungen legen Sie bitte die folgenden Unterlagen vor:

  • Personalausweis oder Pass mit einer Meldebescheinigung
  • bei juristischen Personen zusätzlich den Handelsregisterauszug des Amtsgerichts
  • ggf. sonstige Erlaubnisse - bei Handwerksberufen, die Eintragung in der Handwerksrolle (Beantragung bei der Handwerkskammer zu Köln), Makler, Bauträger, Baubetreuer (Beantragung beim Rhein-Sieg-Kreis), Bewachererlaubnis (Beantragung beim Rhein-Sieg-Kreis), Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler (Beantragung bei der Industrie- und Handelskammer) etc.
  • Ausländische Gewerbebetreibende (natürliche Personen) müssen die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen, ausländische juristische Personen müssen der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache mitbringen.

Gebühren

  • Gewerbeanmeldung und -ummeldung:
    • 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR/OHG), die keine juristischen Personen sind
    • 33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, UG)
    • 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
  • Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
  • Zweitbescheinigungen (bei Verlust des Gewerbescheins): 15 Euro pro Bescheinigung

Fristen

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt, die Tätigkeitgewechselt oder erweitert sowie der Betrieb aufgegeben wird.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Claudia Thomas
Ordnungswesen
Telefon: 02222 945-159
E-Mail

Online-Service-Portal

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Hinweis: Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) kann am Dienstag, 28. März 2023, in der Zeit von 13 bis 17 Uhr nicht genutzt werden. In dieser Zeit können Antragsteller also keine Gewerbeanträge über das Portal vornehmen.