Was muss man bei der Gewerbean-, -um- und -abmeldung beachten?
Gewerbeanmeldung
Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald eine selbstständige Tätigkeit in der Stadt Bornheim begonnen oder die Betriebsstätte aus einer anderen Stadt nach Bornheim verlegt wird. Die Zuständigkeit der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung richtet sich nach dem Sitz der Betriebsstätte.
Gewerbeummeldung
Sofern Sie weitere Tätigkeiten zu Ihrem bestehenden Gewerbe hinzufügen möchten, ist eine Gewerbeummeldung notwendig. Die gilt z.B. auch für die Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebiets von Bornheim sowie bei Aufgabe oder Änderung einer Tätigkeit.
Gewerbeabmeldung
Wenn eine Betriebsstätte in Bornheim aufgegeben wird, müssen Sie das Gewerbe abmelden und bei einem Umzug in eine andere Stadt beim dortigen Gewerbeamt neu anmelden. Eine Gewerbeummeldung reicht hierfür nicht aus.
Für verschiedene Gewerbezweige sog. erlaubnispflichtiges Gewerbe, z.B. Bewachung, Gaststätten, Spielhallen, Makler, Versicherungsvermittler oder für das Reisegewerbe sind darüber hinaus weitere Prüfungen der Zuverlässigkeit erforderlich.
Die Gewerbeabmeldung kann formlos schriftlich erfolgen.
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