Ordnungswesen
Zelleröhr, Daniel
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-161
Telefax: 02222 945-126
Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Sofern Sie keine alkoholischen Getränke ausschenken möchten, ist eine Gewerbeanmeldung ausreichend.
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie
Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe nur dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Werden lediglich alkoholfreie Getränke und / oder zubereitete Speisen verabreicht, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei.
Ein persönliches Beratungs- und Informationsgespräch ist aufgrund der individuellen Einzelart des jeweiligen Objektes und im Interesse eines schnellen Antragsverfahrens zwingend erforderlich.
Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.
Die Entscheidung über die Erlaubnis ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Der Gebührenrahmen reicht von 100 bis 1200 Euro und wird je nach Aufwand festgesetzt.
In Fällen von besonders bedeutendem Umfang kann die Gebühr bis zu 3500 Euro betragen.
Die Bearbeitung dauert 6-8 Wochen.
Zelleröhr, Daniel
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-161
Telefax: 02222 945-126