Ansprechpartner
Abteilungsleiterin Ratsbüro
Ratsbüro, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Telefon: 02222 945-212
Einwohnerfragestunden zu Beginn einer Ratssitzung sind eine Möglichkeit, den Informationsfluss zwischen Einwohnern und Rat auch während der laufenden Wahlperiode aufrecht zu erhalten bzw. zu verstärken. In den Einwohnerfragestunden können sich Einwohner mit ihren Fragen aktiv in das politische Geschehen einbringen.
Alle Einwohner Bornheims – auch minderjährige – sind berechtigt, eine Frage an den Bürgermeister zu richten.
Die Frage muss sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen, sie muss also vom Rat oder vom Bürgermeister der Stadt Bornheim entschieden werden können und darf z. B. nicht in den Entscheidungsbereich des Bundes oder des Landes oder einer anderen Körperschaft oder Einrichtung fallen. Die Frage sollte so gestaltet sein, dass eine kurze Beantwortung möglich ist, da die Fragestunde nicht länger als 60 Minuten dauern soll. Die Frage kann mündlich in der Sitzung gestellt oder dem Bürgermeister drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich vorgelegt werden.
Die Einwohnerfragestunde findet immer zu Beginn einer Ratssitzung statt. Wenn mehrere Fragen eingegangen sind, legt der Bürgermeister die Reihenfolge der Fragesteller fest. Der Bürgermeister ruft dann den Fragesteller auf und bittet ihn, die Frage vorzutragen. Ist die Frage gestellt, wird sie vom Bürgermeister beantwortet – es sei denn, eine sofortige Beantwortung ist nicht möglich. In diesem Fall würde der Fragesteller auf eine schriftliche Antwort verwiesen. Im Anschluss an die Antwort des Bürgermeisters darf der Fragesteller zwei Zusatzfragen äußern. Sie müssen sich inhaltlich auf die Ursprungsfrage beziehen. Auch diese werden dann vom Bürgermeister beantwortet: entweder sofort mündlich oder später schriftlich. Die übrigen Ratsmitglieder dürfen sich an der Einwohnerfragestunde nicht mit Wortbeiträgen beteiligen. Dies ist durch die Geschäftsordnungs-Formulierung „eine Aussprache findet nicht statt“ gewährleistet.
Schriftliche oder mündliche Fragestellung
Keine
Einreichung schriftlicher Fragen spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung
Schumacher-Lambertz, Karin
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
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Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
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