Datenschutzbeauftragte

Überblick

Im Zeitalter der Informations- und Wissensgesellschaft gewinnt das Erheben, Speichern und Nutzen personenbezogener Daten immer mehr an Bedeutung. Das Datenschutzrecht begrenzt die Möglichkeiten für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Mit dem deutschen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werden nicht die Daten geschützt, sondern die Freiheit der Menschen, selbst darüber zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.

Zum 25. Mai 2018 wurde das Datenschutzrecht europaweit auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gibt seither europaweit verbindlich den Rahmen für eine datenschutzgerechte Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Nationale Regelungen werden diese so weit wie möglich ergänzen und näher bestimmen. Ausgangslage ist die EU-Grundrechts-Charta, die in Artikel 8 den Schutz personenbezogener Daten garantiert.

Die von der Stadtverwaltung Bornheim bestellte Datenschutzbeauftragte berät, schult und sensibilisiert die Beschäftigten der Stadt Bornheim und achtet darauf, dass die gesetzlichen Regeln beachtet werden.

Sie ist Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger, wenn diese sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Stadt Bornheim verletzt sehen.