Überblick

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Bornheim ist Ansprechpartnerin in allen Belangen, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Sie ist erste Anlaufstelle, Wegweiser und Koordinationsstelle für Betroffene und deren Angehörige.

Bornheim heißt Assistenzhunde in städtischen Gebäuden willkommen!

Assistenzhunde, beispielsweise Blindenführhunde, begleiten ihre Halterinnen und Halter in ihrem beruflichen und privaten Alltag. Mit der tierischen Hilfe können Menschen mit Einschränkungen am täglichen Leben teilhaben. Assistenzhunde werden ausgebildet, um beispielsweise Menschen mit Sehbehinderung, Epilepsie oder Diabetes sowie Gehörlosen zu helfen.

Vor allem Menschen mit scheinbar unsichtbaren Behinderungen stehen immer wieder vor Problemen, wenn sie mit ihrem Assistenzhund zum Beispiel in eine Arztpraxis gehen oder ein Museum besichtigen wollen, da ihnen häufig der Zutritt mit Hund verweigert wird.

Die Stadt Bornheim unterstützt daher die Zutrittskampagne des Vereins Pfotenpiloten und möchte mit dieser Aktion auch die Privatwirtschaft und Gastronomie in Bornheim auffordern, es der Stadtverwaltung gleich zu tun und Assistenzhunde der Menschen mit Beeinträchtigung willkommen zu heißen.

Gesetzlich festgelegt ist dies auch in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit dem 26. März 2009 in Kraft ist. Sie schließt in Artikel 9 und 20 ganz explizit „tierische Hilfe“, also Assistenzhunde, als Mittel zur Teilhabe mit ein. Weiterhin hat das neue Teilhabestärkungsgesetz unter Artikel 9 „Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ den Paragraphen 12e „Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde“ dahingehend geändert, dass Menschen nicht der Zugang verweigert werden darf, weil sie von einem Assistenzhund begleitet werden. 

Alle städtischen Einrichtungen der Stadt Bornheim werden einen Aufkleber anbringen, um deutlich zu machen, dass Assistenzhunde selbstverständlich mitgeführt werden dürfen. Weiterhin werden nun alle Einrichtungen der Stadt Bornheim in der „Dog Map“ hinterlegt werden, die „assistenzhundfreundlich“ sind. Dies dient dazu, dass sich Menschen, die einen Assistenzhund mitführen, orientieren können, in welchen Einrichtungen der Zugang mit Assistenzhund möglich ist. 

Bei Fragen oder für den Erhalt der Aufkleber wenden Sie sich an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.

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